Drucksache 16/6238 03. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lkw-Fahrverbot auf der B 42 in Stadt und Kreis Neuwied I Die Kleine Anfrage 4063 vom 10. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf der B 42 in Stadt und Kreis Neuwied besteht seit Jahren ein Lkw-Fahrverbot. Einige ortsansässige Firmen haben allerdings eine Sondergenehmigung beantragt und dürfen dadurch – selbstverständlich und für die ansässigen Betriebe auch notwendig – die B 42 befahren. Leider ist festzustellen, dass sich viele Lkw aus NRW kommend oder auch aus der Richtung Koblenz/Vallendar (nicht ortsansässige Firmen) kommend, daran nicht halten und trotz Fahrverbot die B 42 befahren. Dies führt für die Anwohner zu enormen Beeinträchtigungen. Der Landrat des Kreises Neuwied hat angekündigt, dass Lkw-Fahrverbot auf der B 42 wieder aufzuheben. Das liegt in seiner Zuständigkeit. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe haben nach Kenntnis der Landesregierung zu der Sperrung der B 42 für den Lkw-Verkehr geführt? 2. Treffen nach Kenntnis der Landesregierung diese Gründe heute noch zu? 3. Wie bewertet die Landesregierung die heutige Situation/Belastung der Anwohner in Leutesdorf durch den durchfahrenden Lkw- Verkehr? 4. Wie bewertet die Landesregierung die „Engpassstelle“ auf der B 42 zwischen Leubsdorf und Ariendorf? 5. Wie viele Unfälle hat es auf dieser Strecke (Leubsdorf – Ariendorf) in den letzen zehn Jahren gegeben? 6. Weshalb gibt es für dieses Teilstück (Leubsdorf – Ariendorf) kein Überholverbot? 7. Weshalb wurde die zulässige Geschwindigkeit auf der B 42 in Höhe der Bahnschranke Ariendorf von 60 km/h auf 70 km/h erhöht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Gründe für die Sperrung der B 42 für Lkw ab 7,5 t waren im Wesentlichen die erheblichen Belästigungen der Bevölkerung in den Rheinufergemeinden durch Lärm und Abgase von Lastkraftwagen sowie die Entwicklung der Unfallzahlen in diesen Gemeinden. Durch eine Reihe von Investitionen in Millionenhöhe im Laufe der langjährigen Sperrzeit hat sich die Gesamtsituation auf dieser gesperrten Strecke erheblich verbessert. Sowohl Rheinbrohl als auch Bad Hönningen verfügen schon seit vielen Jahren über gut ausgebaute Umgehungsstraßen, sodass der Verkehr hier nicht mehr durch die engen Ortsdurchfahrten fließen muss. Dies hat sich zwangsläufig sowohl für die dort lebende Bevölkerung, einschließlich des Kurbetriebs in Bad Hönningen, als auch auf die Verkehrssicherheit positiv ausgewirkt. Die Baumaßnahme in Hammerstein wird voraussichtlich Mitte des Jahres ebenfalls abgeschlossen sein, sodass der Verkehr dann auch dort nicht mehr unmittelbar durch den Ort fließen muss und darüber hinaus sogar weitgehend frei von der Gefährdung durch Hochwasser laufen kann. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6238 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Bereich Unkel-Scheuren wurde die B 42 mit großem Aufwand ausgebaut und gefährliche Einmündungen beseitigt. Unmittelbar vom Durchgangsverkehr betroffen sind daher heute nur noch die Bürgerinnen und Bürger von Leutesdorf und Linzhausen, zu deren Entlastung der Verkehr jedoch derzeit noch über die L 258 durch Anhausen und Rüscheid umgeleitet wird. Zudem wurden in der Ortsdurchfahrt Leutesdorf in den Jahren 1988 bis 1991 im Rahmen der Lärmsanierung umfangreiche passive Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen sowie schallgedämmten Lüftern) durchgeführt. Gegen die Absicht des Landkreises Neuwied, vor diesem Hintergrund das Lkw-Durchfahrtsverbot aufzuheben, haben sich eine Reihe von Kommunen ausgesprochen. Die Landesregierung tritt dafür ein, vor einer abschließenden Entscheidung mit allen Beteiligten , wie beispielsweise mit den Kommunen, den Speditionsverbänden und den Wirtschaftsverbänden, die dafür erforderlichen Abstimmungen durchzuführen. Dabei werden auch die Fragen bezüglich der Belastungen der Bürgerinnen und Bürger (Lärm, Luft, Stickoxide) berücksichtigt. Zu den Fragen 4 bis 6: Der Streckenabschnitt zwischen Leubsdorf und Ariendorf kommt wegen des Rheinufers und der Bahnlinie sowie dem dort vorhandenen Verkehrsaufkommen an die Grenzen des üblichen Ausbaustandards für Straßen dieser Bedeutung. In diesem Bereich zwischen der Einmündung B 42/Zufahrt Ortslage Leubsdorf und der Einmündung am Bahnübergang Zufahrt Ortslage Ariendorf sind in den letzten zehn Jahren (2006 bis 2015) 124 Unfälle registriert worden. Gleichwohl ist er damit bisher nicht als Unfallhäufungsstelle oder Unfallhäufungslinie im Sinne des zugrunde zu legenden „Merkblattes zur örtlichen Unfalluntersuchung Ausgabe 2012 in Unfallkommissionen“ auffällig geworden. Aus diesem Grunde wurde unter Beachtung der Bestimmungen der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO) von den zuständigen Behörden die Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen, wie beispielsweise ein Überholverbot oder eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, als nicht erforderlich eingestuft. Zu Frage 7: Ursprünglich bestand in diesem Bereich aus Richtung Neuwied ein sogenannter Geschwindigkeitstrichter (80/60). Hierbei handelte es sich jedoch um eine in Rheinland-Pfalz auf einspurigen Straßen allgemein nicht übliche Geschwindigkeitsbeschränkung. Allgemein üblich sind hier vielmehr Beschränkungen auf 70 bzw. 50 km/h. Deshalb wurde anlässlich einer Bahnübergangsschau am 9. Mai 2006 mit Vertretern der DB Netz Koblenz, der Polizeiinspektion Linz, des damaligen Landesbetriebs Straßen- und Verkehr Koblenz, vertreten durch die Straßenmeisterei Neuwied, der Örtlichen Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Bad Hönningen und der Kreisverwaltung einvernehmlich beschlossen, die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 70 km/h zu beschränken. Dies wurde mit Verfügung vom 15. Mai 2006 entsprechend angeordnet. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär