Drucksache 16/6239 07. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Niedrigwasser im Rhein Die Kleine Anfrage 4066 vom 11. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Längere Niedrigwasserperioden wiederholen sich jedes Jahr in verschiedener Ausprägung. Das hat Jahr für Jahr zur Folge, dass Frachtschiffe auf dem Rhein nur mit halber Ladung fahren können und die betroffenen Unternehmen – wie beispielsweise die BASF am Standort Ludwigshafen – einen Teil ihrer Ladungen auf Bahnkesselwagen verlagern müssen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch sind nach Einschätzungen der Landesregierung die hierdurch entstehenden Auswirkungen auf die Wirtschaft? 2. Wie ist der derzeitige Planungsstand zur Vertiefung des Rheins im Mittelrheintal? 3. Welche Abschnitte kommen nach Einschätzungen der Landesregierung für eine Vertiefung des Rheins in Rheinland-Pfalz vorrangig in Frage? 4. Welche Maßnahmen für eine diesbezügliche Umsetzung hat die Landesregierung bisher ergriffen? 5. Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Landesregierung zu einer Vertiefung des Rheins ein? 6. Welche logistische wie finanzielle Auswirkung haben die Niedrigwasserperioden auf die rheinland-pfälzische Industrie? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 6: Längere Niedrigwasserperioden insbesondere in den Sommer- und Herbstmonaten wiederholen sich jedes Jahr in verschiedener Ausprägung . Insoweit sind niedrige Wasserstände in diesen Zeiträumen keine außergewöhnlichen Ereignisse. Die verladende Wirtschaft und die Logistikbranche sind auf solche Wasserstände vorbe reitet und können hierauf in der Regel auch kurzfristig reagieren, da häufig eine Kombination von verschiedenen Verkehrsträgern zum Einsatz kommt. Bei Störungen eines Verkehrsträgers kann der Gütertransport auf andere verfügbare Verkehrsmittel verlagert werden. Geringere Beladungsmöglichkeiten für die Binnenschiffe führen insoweit nicht dazu, dass die Versorgung der Wirtschaft mit Gütern ernsthaft gefährdet wäre. Können bei Niedrigwassersituationen die Binnenschiffe nicht mehr voll beladen werden, können bei der Binnenschifffahrt Einnahmeausfälle entstehen. Diese werden in der Regel über sogenannte „Klein wasserzuschläge“ zumindest teilweise ausgeglichen. Hierbei handelt es sich um einen Frachtzuschlag, der vom Frachtführer in Zeiten niedrigen Wasserstandes eingefordert wird, um die Einnahmeausfälle wegen geringerer Beladung auszu gleichen. Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, in welchem konkreten Umfang der verladenden Wirt schaft in Rheinland- Pfalz Belastungen durch erhöhte Transportkosten entstehen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6239 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Eine Abladeoptimierung der Fahrrinne im Bereich des tiefenrelevanten Engpasses zwischen Mainz und St. Goar ist als Maßnahme (Projekt-Nr. W 25) zur Verbesserung der wirtschaftlichen Befahrbarkeit in den Untersuchungsrahmen für die Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans aufgenommen worden. Nach Kenntnisstand der Landesregierung hat die insoweit zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes diesbezüglich entsprechende Voruntersuchungen eingeleitet. Zu den Fragen 3, 4 und 5: Aus Sicht der Landesregierung ist sowohl eine einzelstreckenweise Vertiefung der Fahrrinne im Abschnitt zwischen Duisburg und Koblenz von 2,50 m um 0,30 m auf 2,80 m als auch eine punktuelle Beseitigung einer Untiefe in der Fahrrinne zwischen St. Goar und Mainz von 1,90 m um 0,20 m auf 2,10 m erforderlich, um dem Binnenschifffahrtsgewerbe bei niedrigen Wasserständen eine höhere Abladung der Binnenschiffe zu ermöglichen. Das Land Rheinland-Pfalz hat daher beide Wasserstraßenprojekte für den Bundesver kehrs wegeplan 2015 bis 2030 angemeldet. Beide Maßnahmen sind darüber hinaus als Teil der sogenannten „Düsseldorfer Liste“, in der die 36 vordringlichsten Verkehrsprojekte im Rheinstromgebiet zur Stärkung der Binnenhäfen zusammengefasst sind, im Nationalen Hafenkonzept des Bundes für die See- und Binnenhäfen aufgeführt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär