Drucksache 16/6241 07. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Belegung der Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Hundeschule der Bundeswehr in Koblenz-Bubenheim I Die Kleine Anfrage 4067 vom 11. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Gremien und auf welcher Grundlage wurde über die Nutzung der ehemaligen Hundeschule Koblenz-Bubenheim als Erstaufnahmeeinrichtung entschieden? 2. Welche Gremien haben die Belegung der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung in Koblenz-Bubenheim mit bis zu 800 Personen beschlossen? 3. Wie hoch belaufen sich die Investitionskosten für die Herstellung der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Hunde schule Koblenz-Bubenheim? 4. Wie hoch ist die derzeitige Belegungszahl der Erstaufnahmeeinrichtung? 5. Wie viel Personal wird derzeit und bei zukünftiger Vollbelegung der Erstaufnahmeeinrichtung benötigt (bitte Unterteilung in haupt- und ehrenamtliche Kräfte)? 6. Wie hoch ist die zusätzliche zeitliche Belastung der für die Bewachung der Erstaufnahmeeinrichtung zuständigen Polizei - inspektion Koblenz? 7. Wird die PI Koblenz für die Bewerkstelligung dieser Aufgabe personell verstärkt? Wenn nein: Wird die Bewerkstelligung dieser Aufgabe zu Überstunden beim vorhandenen Personal führen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 und 2: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die beiden Fragen gemeinsam beantwortet. Im Verlauf des Jahres 2015 wurden laut dem EASY-System 52 846 Asylsuchende für das Bundesland Rheinland-Pfalz registriert. Vor dem Hintergrund der 2015 stark gestiegenen Flüchtlingszahlen musste die Landesregierung sehr kurzfristig Liegenschaften für die Erstaufnahme der Flüchtlinge herrichten und in Betrieb nehmen. Die Entscheidung über die Nutzung der ehemaligen Hundeschule Koblenz-Bubenheim als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes fällt grundsätzlich in die Ressortzuständigkeit des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Das Ressort hat trotz des beschriebenen Zeitdrucks Wert auf einen Prozess der Bürgerbeteiligung gelegt, d. h. es wurde darauf geachtet, dass bei der Entscheidung möglichst alle betroffenen Stellen und die Öffentlichkeit beteiligt und gehört worden sind. So wurden bei einem Gespräch Anfang November 2015, an dem neben anderen der Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, der Ortsvorsteher von Koblenz-Bubenheim sowie der Ortsbeirat, jeweils zwei Vertreter jeder Stadtratsfraktion und eine Vertreterin des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen teilnahmen, die wesentlichen Fragen in Zusammenhang mit der geplanten Inbetriebnahme einer Aufnahmeeinrichtung in Koblenz-Bubenheim mit 800 Plätzen erörtert. Am 14. Dezember 2015 fand zusätzlich in Koblenz eine Bürgerversammlung statt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6241 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das fachlich zuständige Ressort hat über die Eignung und die Belegung der Liegenschaft auf Grundlage einer eingehenden Analyse der Liegenschaft und der vorhandenen Platzkapazität entschieden. Die ressortübergreifende Taskforce Flüchtlinge der Landesregierung hat diese Entscheidung im Rahmen der Gesamtkapazitätsplanung für Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in Rheinland- Pfalz bestätigt und der Ministerrat hat sie zur Kenntnis genommen. Zu Frage 3: Aufgrund von Ankündigungen der Bundesregierung kann damit gerechnet werden, dass die Kosten für die Herrichtung der Infrastruktur und der Gebäude von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übernommen werden. Insoweit werden voraussichtlich nur die Kosten für temporäre Maßnahmen durch das Land Rheinland-Pfalz finanziert werden. Die Kosten werden aktuell durch den Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) erhoben und zusammengestellt. Eine abschließende Gesamtsumme für die Investitionskosten kann derzeit noch nicht genannt werden. Zu Frage 4: Am 2. März 2016 betrug die Belegung der EAE Koblenz-Bubenheim 124 Plätze. Seit Inbetriebnahme der EAE wurde eine Höchstbelegung von 130 Plätzen (am 10. Januar 2016) und eine niedrigste Belegung in Höhe von 30 Plätzen (am 12. Februar 2016) erreicht. Zu Frage 5: Die Anzahl des benötigten Personals orientiert sich an den tatsächlichen Platzkapazitäten der Einrichtung. Bei einer Platzkapazität von 225 Plätzen in einer Erstaufnahmeeinrichtung, mit deren Betrieb eine Hilfsorganisation beauftragt wird, werden für den Betrieb 10,2 Stellen, Ärztinnen bzw. Ärzte im Arbeitsumfang von 3 x 2 Stunden pro Woche sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die soziale Betreuung im Umfang von 65 Stunden benötigt. Für die soziale Betreuung in Höhe von 65 Stunden wöchentlich sind 40 Stunden auf ehrenamtlicher Basis vorgesehen. Ausgehend von einer Kapazität von 800 Plätzen werden 26,2 Stellen, Ärztinnen und Ärzte im Arbeitsumfang von 2 Stunden werktäglich sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die soziale Betreuung im Umfang von 125 Stunden benötigt. Für die soziale Betreuung in Höhe von 125 Stunden wöchentlich sind 75 Stunden auf ehrenamtlicher Basis vorgesehen. Zu Frage 6 und 7: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 und 7 gemeinsam beantwortet. In allen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und deren Außenstellen sind rund um die Uhr private Sicherheitsunternehmen mit der Bewachung der Unterkünfte beauftragt. Dies gilt auch für die Aufnahmeeinrichtung in Koblenz-Bubenheim. Insbesondere aufgrund der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen sowie der flächendeckend deutlich erhöhten Anzahl von Flüchtlingsunterkünften wurde eine Neuausrichtung der polizeilichen Schutzmaßnahmen erforderlich. Die punktuelle Verstärkung betroffener Polizeidienststellen wurde daher ab dem 1. Dezember 2015 durch ein Raumschutzkonzept mit insgesamt landesweit zusätzlich 25 Raumschutzstreifen optimiert. Diese wurden auf die Polizeipräsidien verteilt und werden dort zentral koordiniert. Im Zeitraum von 24 Stunden sind damit insgesamt bis zu 75 Streifenbesatzungen zusätzlich und ohne „Alltagsaufträge“ im Einsatz. Das hierfür erforderliche Personal wird durch die Bereitschaftspolizei gestellt. Hierdurch sind entsprechende Schwerpunktsetzungen (beispielsweise für Objektschutzmaßnahmen) auch an der Flüchtlingsunterkunft in Koblenz-Bubenheim möglich. Darüber hinaus werden die Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende jeweils zu unterschiedlichen Zeiten in die regelmäßige Streifentätigkeit der Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeiinspektion Koblenz 2 einbezogen. Mehrarbeit fällt hierdurch nicht an. Irene Alt Staatsministerin