Drucksache 16/6242 08. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Konkrete Kreisstraßenbaumaßnahmen im Bauprogramm des Landes 2016 im Rhein-Hunsrück-Kreis Die Kleine Anfrage 4072 vom 15. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang und für welche Maßnahmen wurden in den Jahren 2014 und 2015 Landesmittel für den Kreisstraßenbau im Rhein-Hunsrück-Kreis zur Verfügung gestellt? 2. In welchem Umfang und für welche Maßnahmen hatte der Rhein-Hunsrück-Kreis in den Jahren 2014 und 2015 Fördermittel beantragt/angemeldet? 3. In welchem Umfang und für welche Maßnahmen sieht der Landeshaushalt 2016 Kreisstraßenbaufördermittel für Maßnahmen im Rhein-Hunsrück-Kreis vor? 4. In welchem Umfang und für welche Maßnahmen hat der Rhein-Hunsrück-Kreis Kreisstraßenbaufördermittel im Jahr 2016 beantragt/angemeldet? 5. Wie erklärt die Landesregierung die Differenz zwischen beantragten/angemeldeten und tatsächlich bewilligten Mitteln und Baumaßnahmen ? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. März 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gem. § 12 Abs. 2 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen in ihrem Gebiet. Das jährliche Kreisstraßenbauprogramm wird durch den Kreistag beschlossen. Der Landkreis entscheidet somit eigenverantwortlich über die Baumaßnahmen im Zuge seiner Kreisstraßen. Er orientiert sich hierbei u. a. an der aktuellen Zustandserfassung und -bewertung der Kreisstraßen. Neben den Zuwendungen nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) und dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) für Investitionsmaßnahmen an Kreisstraßen erhalten die Landkreise sogenannte „Allgemeine Straßenzuweisungen“ nach § 14 LFAG aus Kapitel 20 06, Titel 883 06. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Im Förderbereich des kommunalen Straßenbaus werden keine Statistiken über beantragte Fördermittel geführt. Eine abschließende Entscheidung über die Förderanträge und die Förderhöhe ist insbesondere vom Ergebnis der baufachlichen Antragsprüfung und den verfügbaren Fördermitteln abhängig. Dem Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis wurden in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 Fördermittel für folgende Baumaßnahmen im Zuge von Kreisstraßen zur Verfügung gestellt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6242 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Insgesamt wurden dem Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis im Haushaltsjahr 2014 Fördermittel nach dem LVFGKom und dem LFAG in Höhe von 1 044 836 Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden dem Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis im Haushaltsjahr 2015 Fördermittel nach dem LVFGKom und dem LFAG in Höhe von 2 457 559 Euro zur Verfügung gestellt. Zu den Fragen 3 und 4: Der Rhein-Hunsrück-Kreis plant im Jahr 2016, die folgenden Baumaßnahmen neu in das Kreisstraßenbauprogramm einzustellen und mit der Bauausführung zu beginnen: Insgesamt ist der Abruf von Fördermitteln in Höhe von ca. 2 200 000 Euro beabsichtigt. Die Auszahlung der Fördermittel wird von vielen Faktoren beeinflusst. Zunächst müssen die Baumaßnahmen straßentechnisch geplant und Baurecht hergestellt werden. Anschließend erfolgen Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme sowie gleichzeitig die Beantragung der Fördermittel durch den Zuwendungsempfänger. Nach Bewilligung der Baumaßnahme orientiert sich die Auszahlung der Fördermittel insbesondere am Baufortschritt, an den vorgelegten Verwendungsnachweisen und den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Zu Frage 5: In den Jahren 2014 und 2015 wurden alle auf Grundlage von Verwendungsnachweisen durch den Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis beantragten Fördermittel ausgezahlt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Roger Lewentz Staatsminister Haushaltsjahr: 2014 (ausgezahlte Fördermittel über 50 000 Euro) Straße Bezeichnung, Maßnahme Zuwendungen in Euro K 59 Bestandsausbau zwischen K 58 und Sargenroth 79 000 K 100 St. Goar, Bestandsausbau 51 500 K 57 Bestandsausbau zwischen L 162 und L 108 233 050 K 51 Bestandsausbau zwischen Niederkumbd und L 218 107 200 K 40 Bestandsausbau zwischen L 218 und Horn 169 600 K 18 Bestandsausbau zwischen Ohlweiler und L 108 155 451 K 31 Ausbau OD Sabershausen 74 500 Haushaltsjahr: 2015 (ausgezahlte Fördermittel über 50 000 Euro) Straße Bezeichnung, Maßnahme Zuwendungen in Euro K 95 Fahrbahnsanierung zwischen K 100 und K 93 bei Oberwesel 981 600 K 4 Ausbau zwischen Dillendorf und Hecken 352 600 K 3 Ausbau zwischen Kirchberg und B 50 459 000 K 31 Ausbau OD Sabershausen 86 500 K 37 Ausbau OD Hollnich, Ortsteil Gammelshausen 180 000 K 100 Ausbau OD Pfalzfeld 139 300 K 126 Stützwandinstandsetzung bei Hirzenach 128 050 Straße Bezeichnung, Maßnahme K 19 Ausbau OD Nannhausen, Ortsteil Nickweiler K 19 Ausbau zwischen Nannhausen, Ortsteil Nickweiler und Nannhausen K 119 Ausbau OD Boppard, Stadtteil Buchholz K 7 Ausbau zwischen Maitzborn und K 6 K 34 Ausbau zwischen Heyweiler und Sevenich K 34 Ausbau OD Sevenich K 18 Ausbau OD Ohlweiler K 20 Ausbau OD Külz K 23 Knotenpunktumbau K 23/L 226 bei Hundheim