Drucksache 16/6243 08. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landesstraße L 205 im Abschnitt Beltheim/Dorweiler Die Kleine Anfrage 4073 vom 15. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Anlässlich der Übergabe von Unterschriften hatte der Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Herr Lewentz, der Unternehmer initiative „BaLd 205“ vor gut einem Jahr zugesagt, weitere Abschnitte der L 205 in das Landesstraßenbauprogramm zwecks Sanierung/ Ausbau aufzunehmen. Leider sieht das aktuelle Bauprogramm 2016 erneut keine Mittel vor. Die Enttäuschung der Unter nehmerinitiative wie der Bevölkerung der Region Beltheim/Dorweiler ist sehr groß. Es wird ein großer Schaden für die dortigen Unternehmen aufgrund des nun wieder abgelehnten Straßenausbaus insbesondere im Teilbereich Beltheim/Dorweiler befürchtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Weshalb hat sie erneut keinen Abschnitt der L 205 im Bereich Beltheim/Dorweiler ins Bauprogramm 2016 aufgenommen? 2. Wie hoch wären die Sanierungskosten für diesen Abschnitt? 3. Wie will sie den wirtschaftlichen Schaden, der den Unternehmen aufgrund des Nichtausbaus der Straße entsteht, ausgleichen? 4. Weshalb hält der Verkehrsminister nicht, was er verspricht? 5. Wie sind die derzeitigen konkrete Planungen des Landes für den Streckenabschnitt Beltheim/Dorweiler und die Ortslage Beltheim im Zuge der L 205? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In dem vom Landesbetrieb Mobilität auf der Grundlage eines einheitlichen Bewertungsverfahrens erstellten Entwurf des Landesstraßenbauprogramms für das Jahr 2016 konnten Ausbaumaßnahmen im Zuge der Landesstraße 205 für den Streckenabschnitt zwischen Beltheim und Dorweiler noch nicht eingeplant werden. Im Rahmen der für den Landesstraßenbau insgesamt verfügbaren Mittel waren andere, nach dem Bewertungsverfahren dringendere Straßenbauvorhaben, vorrangig zu berücksichtigen. Zu Frage 2: Die Kosten für einen Ausbau bzw. eine Sanierung der Fahrbahn auf der freien Strecke der L 205 zwischen Beltheim und Dorweiler werden auf insgesamt rund 1,3 Mio. Euro veranschlagt. Zu Frage 3: Die Pflichten des Straßenbaulastträgers zum Bau sowie zur Unterhaltung, Erneuerung und Wiederherstellung der Straßen (Straßenbaulast ) bestimmen sich nach § 11 des Landesstraßengesetzes. Eine rechtliche Anspruchsgrundlage für einen Schadenersatz „aufgrund des Nichtausbaus der Straße“ ist nicht gegeben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6243 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Im Schreiben vom 20. November 2014, mit dem Herrn Bürgermeister Keimer (VG Kastellaun) der Eingang der angesprochenen Unterschriftensammlung bestätigt wurde, wurde zugesagt, eine Berücksichtigung von Sanierungs-/Ausbaumaßnahmen im Zuge der L 205 zwischen Beltheim und Roth bei der Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms 2016 neu zu prüfen. Dies ist geschehen; das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1. Eine verbindliche Zusage für einen Ausbau der L 205 im Abschnitt Beltheim – Dorweiler hätte im Übrigen schon deshalb nicht gegeben werden können, weil die abschließende Entscheidung über die Investitionsmittel für den Landesstraßenbau und den Inhalt der Landesstraßenbauprogramme letztlich dem Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Verabschiedung der jeweiligen Landeshaushalte vorbehalten ist. Zu Frage 5: Zunächst sind die planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen für im Zuge der L 205 anstehende Sanierungs- bzw. Ausbaumaßnahmen zu schaffen. Für die Aufstellung der Landesstraßenbauprogramme der Jahre 2017 ff. wird eine Sanierung der Landesstraße 205 in den angesprochenen Streckenabschnitten neu zu prüfen sein. Roger Lewentz Staatsminister