Drucksache 16/6245 08. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeiliche Kriminalstatistik Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 4070 vom 10. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Rheinland-Pfalz auch die Straftaten mit aufgenommen, die die Bundespolizei in Rheinland-Pfalz beanzeigt hat? Wenn nein, warum nicht und wie viele Straftaten hat die Bundespolizei in Rheinland -Pfalz im Jahr 2015 beanzeigt? 2. Werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Rheinland-Pfalz auch die Straftaten mit aufgenommen, die der Zoll in Rheinland-Pfalz beanzeigt hat? Wenn nein, warum nicht und wie viele Straftaten hat der Zoll in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 beanzeigt? 3. Wann genau wird die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2015 veröffentlicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die durch die Bundespolizei angezeigten Straftaten, bei denen sich der Tatort in Rheinland-Pfalz befindet oder bei unbekanntem Tatort, der sich nicht auf ein Bundesland eingrenzen lässt 1), bei dem jedoch die Strafanzeige in Rheinland-Pfalz aufgenommen wurde, werden von der Bundespolizei zur Aufnahme in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Rheinland-Pfalz an das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) gemeldet. 2015 hat das LKA insgesamt 11 777 durch die Bundespolizei aufgenommene Strafanzeigen in der PKS Rheinland-Pfalz registriert. Zu Frage 2: Die durch den Zoll angezeigten Straftaten, bei denen sich der Tatort in Rheinland-Pfalz befindet oder bei unbekanntem Tatort, der sich nicht auf ein Bundesland eingrenzen lässt 2), bei dem jedoch die Strafanzeige in Rheinland-Pfalz aufgenommen wurde, werden vom Zoll zur Aufnahme in die Polizeiliche Kriminalstatistik Rheinland-Pfalz an das LKA gemeldet. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 393 durch den Zoll aufgenommene Strafanzeigen in der PKS Rheinland-Pfalz registriert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode 1) Straftaten, bei denen der Handlungsort des Täters nicht feststellbar ist, können nur dann statistisch erfasst werden, wenn überprüfte Anhaltspunkte für eine Tathandlung innerhalb Deutschlands vorliegen. Lässt sich der Handlungsort des Täters nicht auf ein Bundesland eingrenzen, erfolgt die statistische Verarbeitung in dem Bundesland, in dem die Strafanzeige erfasst wurde. 2) Straftaten, bei denen der Handlungsort des Täters nicht feststellbar ist, können nur dann statistisch erfasst werden, wenn überprüfte Anhaltspunkte für eine Tathandlung innerhalb Deutschlands vorliegen. Lässt sich der Handlungsort des Täters nicht auf ein Bundesland eingrenzen, erfolgt die statistische Verarbeitung in dem Bundesland, in dem die Strafanzeige erfasst wurde. Drucksache 16/6245 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 für Rheinland-Pfalz erfordert umfangreiche Vorarbeiten, um beispielsweise Datenqualität, Detailierungsgrad und Aussagekraft auf hohem Niveau zu halten. Um jedoch die Öffentlichkeit, die Medien und die Politik frühestmöglich über die polizeilich registrierte Kriminalität in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr in Kenntnis zu setzen, ist beabsichtigt, die Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 für Rheinland- Pfalz am 4. April 2016 zu präsentieren – sofern bis dahin alle Daten ausgewertet sind. Im vergangenen Jahr wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik am 13. April 2015 vorgestellt. Roger Lewentz Staatsminister