Drucksache 16/6247 08. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Austritt des wassergefährdenden Stoffes Melamin Die Kleine Anfrage 4089 vom 22. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach einer Panne auf dem Werksgelände der BASF sind mehr als 600 Kilogramm der Chemikalie Melamin in den Rhein gelangt. Mehrere Tage floss die Chemikalie in den Rhein und konnte nicht zurückgehalten werden. Die Ursache gilt als unbekannt. Immer wieder gibt es bei der BASF den Austritt von wassergefährdenden Stoffen in den Rhein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wurde der Austritt der Chemikalie bemerkt? 2. Wie groß ist die ausgetretene Menge? 3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Austritt in den Rhein zu verhindern? 4. Ist der Weg, den die Chemikalie genommen hat, nachvollziehbar? 5. Welche Maßnahmen haben die Landesbehörden ergriffen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 8. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach derzeitiger Kenntnis hat die BASF den Austritt des fertigen Produkts Kauramin TH 791 am 16. Februar 2016 bemerkt. Er wurde durch einen Bedienungsfehler verursacht. Bereits ca. drei Minuten nach Beginn des Produktaustritts wurde der Fehler in der Messwarte bemerkt und das sofortige Schließen des Ventils veranlasst. Die Ventilstellung ist auf dem Prozessleitsystem erkennbar. Zu Frage 2: Es ist eine Menge von ca. drei Tonnen Kauramin (Tränkharz) aus dem Betrieb ausgetreten. Der Stoff Melamin ist in dem Produkt Kauramin enthalten. Ein Anteil von ca. 650 kg Melamin, der sich aus dem Produkt herausgelöst hat, ist letztendlich in den Rhein gelangt. Zu Frage 3: Da im Zulauf zur Kläranlage der BASF SE keine erhöhten Melamin-Werte gemessen wurden, war die BASF SE zunächst davon ausgegangen, dass die gröberen und zähfließenden Teile des Kauramins von den beiden sogenannten Leimfiltern zurückgehalten werden. Diese befinden sich vor der Einleitung in den Kanal zur Kläranlage. Im Laufe des 17. Februar 2016 konnten Melaminwerte gemessen werden, die sich vermutlich aus der zähen Produktmasse herausgelöst hatten. Diesbezüglich sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6247 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Maßnahmen, um den Austritt in den Rhein zu verhindern, konnten nicht ergriffen werden, da durch den sukzessiven Zulauf in die Kläranlage eine Eingrenzung der Belastungsspitze und eine Speicherbeckenschaltung nicht möglich war. Melamin ist in die Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend) eingestuft. Da der Stoff schwer abbaubar ist, wird er allerdings in der Kläranlage der BASF SE kaum eliminiert. Zu Frage 4: Ja. Zu Frage 5: Nach Unterrichtung der oberen Wasserbehörde der SGD Süd durch die BASF SE am Abend des 17. Februar 2016, dass voraussichtlich erhöhte Konzentrationen von Melamin im Ablauf der Kläranlage der BASF SE zu erwarten sind, wurde das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) informiert. Nach entsprechender Bestätigung am Morgen des 18. Februar 2016, dass der Orientierungswert von 150 kg/d mit rund 230 kg/d gemäß dem Warn- und Alarmplan Rhein (WAP) überschritten wurde, hat das MULEWF noch am gleichen Tag eine WAP-Rhein-Information herausgegeben. Die Rheingütestation Worms, welche mithilfe von kontinuierlichen Biotestgeräten die Wirkung von erhöhten Stoffkonzentrationen rund um die Uhr überwacht, wurde informiert und gebeten, Rückstellproben zur Analyse zu entnehmen. Es konnten keinerlei negative Wirkungen für die im Rhein lebenden Organismen festgestellt werden. Die SGD Süd Gewerbeaufsicht war am 22. Februar 2016 vor Ort. Gemäß Vorgaben der SGD Süd wird der Vorfall derzeit im Detail von der BASF SE aufbereitet und anschließend aufgearbeitet. Vom Betrieb wird erwartet, dass ein verbessertes Schutzkonzept gegen Fehlbedienung erarbeitet und umgesetzt wird. Wie in der Einleiterlaubnis für die Kläranlage der BASF SE festgelegt, wird die BASF SE spätestens sechs Wochen nach dem Ereignis der Oberen Wasserbehörde einen Abschlussbericht einreichen und darin u. a. Maßnahmen benennen, um zukünftige Vorfälle dieser Art zu vermeiden. Die obere Wasserbehörde wird die Ergebnisse des Abschlussberichts prüfen. Ulrike Höfken Staatsministerin