Drucksache 16/6249 09. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Belegung der Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Hundeschule der Bundeswehr in Koblenz-Bubenheim II Die Kleine Anfrage 4075 vom 15. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden bisher Straftaten seitens der Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung begangen und gab es Angriffe von außenstehenden Personen auf die Einrichtung oder ihre Bewohner? 2. Sieht die Landesregierung die Sicherheit der Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung unter den jetzigen Bedingungen (Gehweg und Beleuchtung nur provisorisch) gewährleistet? Wenn nein: Ist die Anlage permanenter Gehwege und die Installation einer festen Beleuchtung geplant (bitte vorgesehenen Zeitpunkt , geschätzte Kosten und Kostenträger angeben)? 3. Welche Kosten sind der Stadt Koblenz durch die Einrichtung, den Betrieb und die Sicherung der Erstaufnahmeeinrichtung entstanden (bitte auch eventuell entstandene Infrastrukturherstellungskosten wie die Erstellung eines provisorischen, beleuchteten Gehwegs aufführen)? 4. Beabsichtigt die Landesregierung eine Erhöhung der Vorgesehenen Unterbringungszahl von 800 Personen? Wenn nein: Kann die Landesregierung eine deutliche Erhöhung ausschließen? 5. Warum hat die Landesregierung die von mir in meinen auf den 8. bzw. 9. Oktober 2015 datierten Schreiben an Frau Minister - präsidentin Dreyer und Frau Ministerin Alt gestellten Fragen hinsichtlich der Eignung des Standorts und der Verträglichkeit der geplanten Höchstbelegungszahl nicht beantwortet? 6. Sieht die Landesregierung in der Nichtbeantwortung dieser Fragen eine Missachtung des Parlaments sowie des Information- und Fragerechts der Abgeordneten? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Polizei hat seit der Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft am 15. Dezember 2015 bis zum 25. Februar 2016 nachfolgende Straftaten von den Bewohnerinnen und Bewohnern innerhalb der Unterkunft aufgenommen: – fünf Körperverletzungsdelikte, – zwei Fälle von Diebstahl (einschl. mitverwirklichter Sachbeschädigung), – eine Bedrohung, – einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Vergehen bzw. minderschwere Straftaten. Darüber hinaus hat die Polizei in diesem Zeitraum keine Kenntnis über weitere Straftaten der Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft außerhalb der Einrichtung in Rheinland-Pfalz. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6249 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bis zum 25. Februar 2016 hat die Polizei keine Angriffe von außenstehenden Personen auf die Einrichtung oder ihre Bewohner registriert. Zu Frage 2: Die Landesregierung trifft die erforderlichen Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich, um die Sicherheit der Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Koblenz-Bubenheim zu gewährleisten. Mit der Inbetriebnahme der Erstaufnahmeeinrichtung ist entlang der St.-Sebastianer-Straße, über den Mitarbeiterparkplatz bis zur Jakob-Caspers-Straße, eine fußläufige Verbindung geschaffen worden. Es handelt sich dabei um einen ca. 2 bis 2,5 m breiten (befestigten) Seitenstreifen, der egalisiert und mit feinerem Material befestigt wurde. Die Abgrenzung zur Fahrbahn (ebenso auf der anderen Seite zum Feld) wurde durch sog. Sicherheitsbaken, d. h. Zeichen 605 im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO), vorgenommen. Die Querungsstelle am Eingang der Erstaufnahmeeinrichtung ist doppelseitig beleuchtet. Ansonsten ist eine einseitige Beleuchtung entlang des Fußwegs angebracht. Diese gestaltet sich in Form von dauerhaft gefestigten Masten. Die Stromversorgung erfolgt durch ein Kabel, das per Freileitung geführt wird. Die Entscheidung über die Anlage permanenter Gehwege liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Soweit der Landesregierung bekannt ist, ist eine entsprechende Maßnahme nicht geplant. Zu Frage 3: Der Stadt Koblenz sind nach jetzigem Stand folgende Kosten durch die Einrichtung, den Betrieb und die Sicherung der Erstaufnahmeeinrichtung entstanden: – Für die Herrichtung eines Fußwegebereichs in der St.-Sebastianer-Straße zur Anbindung der Erstaufnahmeeinrichtung mit entsprechenden Absperreinrichtungen wurden im Bereich Straßenunterhaltung Mittel in Höhe von 3 974,60 Euro aufgewendet. – Für die Herstellungskosten der provisorische Beleuchtung in der St.-Sebastianer-Straße wurden investiv Mittel von 19 958,07 Euro bereitgestellt (Baukosten und Nebenkosten). – Für die Zustimmungsverfahren zur Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in der Liegenschaft „ehemalige Hundeschule“, St.-Sebastianer-Straße 29 in Koblenz-Bubenheim, sind Kosten angefallen, die die Stadt dem Land in Form von Gebühren in Rechnung gestellt hat. Es handelt sich um einen Betrag von 4 608,05 Euro. Hierin enthalten sind die der Bauaufsichtsbehörde in Rechnung gestellten Gebühren des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz in Höhe von 935,00 Euro sowie die Gebühren des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz in Höhe von 88,90 Euro. Zu Frage 4: Eine Erhöhung der vorgesehenen Unterbringungszahl von 800 Personen ist nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage 4067 (Drucksache 16/6241) verwiesen. Zu den Fragen 5 und 6: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet. Die von Ihnen genannten Schreiben vom 8. und 9. Oktober 2015 wurden mit dem Schreiben der Ministerpräsidentin vom 24. Oktober 2015 und Schreiben der Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 9. November 2015 beantwortet. Die örtlich zuständigen Abgeordneten wurden zudem durch das zuständige Fachministerium über die Kapazitätsplanung und örtliche Termine zur Erstaufnahmeeinrichtung in Koblenz-Bubenheim informiert. Soweit es um parlamentarische Anfragen geht, so wurden diese aus Sicht der Landesregierung ausnahmslos und umfassend beantwortet. Irene Alt Staatsministerin