Drucksache 16/6251 09. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Abschiebung ausreisepflichtiger Personen Die Kleine Anfrage 4077 vom 16. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage 3974 (Drucksache 16/6088) hielten sich zum Stichtag 30. November 2015 8 049 Personen mit Duldungsstatus nach § 60 a AufenthG in Rheinland-Pfalz auf. Darunter auch Staatsangehörige aus Italien, Polen, Portugal, Kroatien, Rumänien, Bulgarien und Litauen. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG findet dieses Gesetz keine Anwendung auf Ausländer, deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Ca. 2 872 Personen mit Duldungsstatus stammen aus dem Westbalkan. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Findet in Rheinland-Pfalz eine konsequente Rückführung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern statt? Wenn nein, warum nicht? 2. Wieso erhalten EU-Bürger in Rheinland-Pfalz einen Duldungsstatus, obwohl dies das Gesetz nicht vorsieht? 3. Wie erklärt sich die Landesregierung die hohe Anzahl von ausreisepflichtigen Personen aus dem Westbalkan unter den Duldungsinhabern ? 4. Konnte zwischenzeitlich die Staatsangehörigkeit von den 160 ungeklärten Staatsangehörigen geklärt werden? Wenn nein, warum nicht? 5. Aus welchem Grund erhalten Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika in Rheinland-Pfalz den Duldungsstatus? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja, in Rheinland-Pfalz findet eine konsequente Rückführung abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber statt. Die Landesregierung unterstützt die dafür zuständigen Ausländerbehörden dabei sehr erfolgreich mit einer Reihe von Maßnahmen, insbesondere mit der Verstärkung der Ausländerbehörden an den Standorten Trier, Hermeskeil, Kusel, Birkenfeld und Diez, der Erweiterung der Zentralstelle für Rückführungsfragen und mit der Landesinitiative Rückkehr. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 6 563 Personen aus Rheinland-Pfalz in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Rheinland-Pfalz nimmt damit unter den Bundesländern bei der Rückführung einen Spitzenplatz ein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2015 in Rheinland-Pfalz lediglich 4 783 Asylerstanträge abgelehnt. Die weitaus höheren Rückführungszahlen sind möglich geworden, da durch die intensive Beratungstätigkeit der Ausländerbehörden viele Asylsuchende aus den Westbalkanstaaten ihre Asylanträge zurückgenommen haben. Zu Frage 2: Sofern EU-Bürger keine Freizügigkeit für sich in Anspruch nehmen können, findet das Aufenthaltsgesetz auf sie Anwendung, sofern das Freizügigkeitsgesetz der EU keine besonderen Regelungen trifft. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten auch ausreisepflichtige EU-Bürger eine Duldung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6251 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Zahl der im Ausländerzentralregister registrierten Duldungen lässt aktuell keinen Rückschluss auf die tatsächliche Zahl der ausreisepflichtigen Personen zu, da die Ausländerbehörden nicht nur abgelehnten Asylbewerbern Duldungen erteilen, sondern auch Duldungen als Ersatzpapier an Asylsuchende ausgeben, die verteilt wurden, obwohl sie bislang noch keine Möglichkeit hatten, einen Asylantrag beim BAMF zu stellen. Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 3995 (Drucksache 16/6133) ausgeführt wurde, werden diese Duldungen mit dem Zusatz „Asylantrag noch nicht gestellt“ versehen. Eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht in diesen Fällen nicht. Zudem erhalten Asylfolgeantragsteller bis zur Entscheidung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird, ebenfalls eine Duldung. Die Gründe dafür, dass Asylanträge beim BAMF derzeit noch immer nur mit erheblicher Verzögerung gestellt werden können, sind bereits mit der Antwort auf die Kleine Anfrage 3857 (Drucksache 16/5840) dargelegt worden und nicht von der Landesregierung zu verantworten. Die Landesregierung setzt sich seit langem dafür ein, dass der Bund seine Ankündigung, die Asylverfahren zu beschleunigen, auch tatsächlich umsetzt. Zu Frage 4: Die Ausländerbehörden nutzen bei Personen, die ihre Identität verschleiern und nicht mitwirken, alle Möglichkeiten zur Identitätsklärung. Zu Frage 5: Der Aufenthalt vollziehbar ausreisepflichtiger Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten wird geduldet, solange die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, und eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt wird. Fehlende Reisedokumente , medizinische Gründe und der Schutz von Ehe und Familie aufgrund familiärer Bindungen im Bundesgebiet sind die häufigsten Gründe, die zu einer Duldung von vollziehbar Ausreisepflichtigen führen. Irene Alt Staatsministerin