Drucksache 16/6253 11. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Loreley-Freilichtbühne Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Die Kleine Anfrage 4086 vom 19. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung in Bezug auf die Vorgänge (Ermittlungen der Staatsanwaltschaft) um die Loreley- Freilichtbühne und was hat man als oberste Dienstaufsicht unternommen, um Schaden abzuwenden? 2. Wann soll die Loreley-Freilichtbühne saniert bzw. ertüchtigt werden? 3. Hat der 80 Prozent zugesagte Landeszuschuss zur Sanierung der Loreley-Freilichtbühne noch Bestand? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. März 2016 wie folgt beantwortet: Namens der Landesregierung beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur wie folgt: Zu Frage 1: Informationen über Ermittlungsverfahren sind mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Parlamentarische Anfragen auf Grundlage von Artikel 89 a der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit §§ 80 Abs. 2, 100 der Geschäftsordnung des Landtags können daher nur im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des Rechtsausschusses beantwortet werden. Zu Frage 2: Nach Mitteilung des Zuwendungsempfängers wurde mit den Maßnahmen am 26. Januar 2016 begonnen. Zu Frage 3: Ja. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. März 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode