Drucksache 16/6256 14. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bioethik-Kommission Die Kleine Anfrage 4079 vom 17. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz derzeit zusammengesetzt, welche Mitgliederwechsel gab es in der laufenden Wahlperiode des Landtags? 2. Wie viele Sitzungen hat die Kommission seit dem Zusammentritt des 16. Landtags abgehalten? 3. Wie viele Veröffentlichungen gab es in dieser Zeit (Auflistung bitte mit Titel und Jahr der Veröffentlichung)? 4. Welche Haushaltsmittel wurden in der laufenden Wahlperiode bisher für die Bioethik-Kommission verausgabt (bitte für die Haushaltsjahre gesondert angeben mit Benennung der Art der Aufgaben)? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Effektivität und wissenschaftliche Reputation der Bioethik-Kommission? 6. Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf in der thematischen Ausrichtung und/oder der personellen Zusammensetzung der Kommission? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 1985 im Auftrag des rheinland-pfälzischen Ministerrats durch den Minister der Justiz einberufen. Nach dem Willen des Ministerrats sollte sich eine interministerielle Kommission mit den aktuellen Entwicklungen der Lebenswissenschaften und insbesondere auch den möglichen Folgewirkungen neuer Technologien aus ethischer, sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Perspektive auseinandersetzen. Sie ist ein unabhängiges, multidisziplinär besetztes Gremium, an dem neben Vertreterinnen und Vertretern der beiden großen Kirchen, der Gewerkschaften und Industrie, der zuständigen Landesministerien, auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fachrichtungen Medizin, Ethik, Theologie, Natur- und Rechtswissenschaften sowie externe Sachverständige mitwirken. Die konkrete Zusammensetzung der Kommission richtet sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Themas und des Auftrags der Kommission und endet auch mit diesem. Die Bioethik-Kommission hat sich mit allen auch heute aktuellen Themen bereits umfassend auseinandergesetzt. In der laufenden Wahlperiode des Landtags erfolgte – nicht zuletzt wegen dieses Umstandes – keine Einberufung der Bioethik-Kommission, sodass auch keine Vertreter in die Bioethik-Kommission berufen wurden und kein Wechsel stattfand. Zu Frage 2: keine Zu Frage 3: keine Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. April 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6256 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: keine Zu Frage 5: Die Bioethik-Kommission hat in der Vergangenheit viel beachtete Berichte und Stellungnahmen abgegeben. Als Ergebnis hat die Kommission bisher acht Berichte vorgelegt: 1. Bericht „Zur Aufarbeitung von Fragen der Bioethik – Fortpflanzungsmedizin – “ vom 18. März 1986; 2. Bericht „Humangenetik“ vom 24. Januar 1989; 3. Bericht „Gentechnologie“ vom 26. Juni 1990; 4. Bericht „Zur ethischen Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre Forschung und deren Folgen“ vom 11. September 1995; 5. Bericht „Präimplantationsdiagnostik. Thesen zu den medizinischen, rechtlichen und ethischen Problemstellungen“ vom 20. Juni 1999; 6. Bericht „Stammzellen. Medizinische, ethische und juristische Bewertung der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen unter Einbeziehung des Stammzellengesetzes vom 28. Juni 2002“ vom August 2003; 7. Bericht „Sterbehilfe und Sterbebegleitung. Ethische, rechtliche und medizinische Bewertung des Spannungsverhältnisses zwischen ärztlicher Lebenserhaltungspflicht und Selbstbestimmung des Patienten“ vom 23. April 2004 und 8. Bericht „Gesundheit und Gerechtigkeit. Ethische, soziale und rechtliche Herausforderungen“ vom 30. April 2010. Hinzu kommen vier veröffentlichte Stellungnahmen: 1. Zum Entwurf des Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin des Europarats: Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin (früher Bioethik-Konvention) hat sich die Kommission im Jahr 1994 geäußert. Damit hat sie auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Konventionsentwurf (Bundesdrucksache 117/95) maßgeblichen Einfluss genommen. 2. Sie hat dann die weitere Entwicklung des Übereinkommens verfolgt und 1996 eine weitere Stellungnahme abgegeben; 3. weiterhin hat die Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz vor Verabschiedung des Transplantationsgesetzes im Jahr 1997 eine Stellungnahme zu Fragen der Organtransplantation vorgelegt und 4. zum Import von und zur Forschung an humanen embryonalen pluripotenten Stammzellen hat die Bioethik-Kommission am 16. Januar 2002 eine Stellungnahme veröffentlicht und somit vor dem Beschluss zu dem „Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen vom 28. Juni 2002“, gültig ab dem 1. Juli 2002, Gehör gefunden. Die Berichte und Stellungnahmen waren Grundlagen der Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppen. Die Landesregierung berücksichtigte die Berichte und Stellungnahmen insbesondere bei ihren Entscheidungen im Bundesrat. Sie beeinflussten die Entstehung des Embryonenschutzgesetzes, des Gentechnikgesetzes, des Stammzellengesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagniostik und des Sterbehilfegesetzes. Die Reputation der Bioethik-Kommission ist ausgezeichnet. Ihre Berichte und Stellungnahmen fanden nicht nur bei der Landesregierung sondern auch bei dem Deutschen Ethikrat, dem Rechtsausschuss des Bundestags und der Standesvertretung der Ärzteschaft Gehör. Zu Frage 6: Zurzeit wird ein Änderungsbedarf hinsichtlich der thematischen Ausrichtung nicht für erforderlich erachtet. Auch bezüglich der Besetzung ergibt sich im Hinblick auf die Ausführungen zur Frage 1 kein Änderungsbedarf. Die personelle Besetzung wird sich nach dem Thema und dem Auftrag der zurzeit noch nicht feststehenden Themen und Aufgaben der Bioethik-Kommission richten. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister