Drucksache 16/6257 14. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lkw-Fahrverbot auf der B 256 in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 4082 vom 18. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf der B 256 in Stadt und Kreis Neuwied besteht seit Jahren ein Lkw-Fahrverbot. Einige ortsansässige Firmen haben allerdings eine Sondergenehmigung beantragt und dürfen dadurch – selbstverständlich und für die ansässigen Betriebe auch notwendig – die B 256 befahren. Leider ist festzustellen, dass sich viele Lkw-Fahrer daran nicht halten und trotz Fahrverbot die B 256 befahren. Dies führt für die Anwohner zu enormen Beeinträchtigungen. Der Landrat des Kreises Neuwied hat angekündigt, das Lkw-Fahrverbot auf der B 256 wieder aufzuheben. Dies liegt in seiner Zuständigkeit. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren Lkw-Kontrollen auf der B 256 durchgeführt? 2. Wo wurden die Kontrollen an der B 256 durchgeführt (bitte den Standort benennen)? 3. Wer führte diese Kontrollen durch? 4. Wurden auch in Rengsdorf, Oberhonnefeld/Gierender Höhe und Straßenhaus Lkw-Kontrollen durchgeführt (falls nicht, bitte erläutern)? 5. Wie viele festgestellte Verstöße gegen die gültigen, verkehrsrechtlichen Vorschriften gab es in den letzten zehn Jahren? 6. Wie häufig wurden bei festgestellten Verstößen Bußgelder verhängt und wie hoch waren diese? 7. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Lkw-Verkehr über die A 3 und die A 48 in Richtung A 61 zu lenken? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. März 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die letzte Ausnahmegenehmigung zum Befahren der B 256 wurde vor rund 20 Jahren – im Juli 1996 – einem in Neuwied- Oberbieber ansässigen Unternehmen erteilt. Über diese Firma hinaus wurde lediglich noch einem weiteren Unternehmen, ebenfalls aus Oberbieber, in der Zeit von 1980 bis 1983 eine entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eine zahlenmäßige Auflistung durchgeführter Kontrollmaßnahmen ist für den angefragten Zeitraum nicht möglich, da entsprechende Einträge in das polizeiliche Vorgangserfassungssystem nach drei Monaten einer automatisierten Löschpflicht unterliegen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6257 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Polizeiliche Kontrollmaßnahmen mit Ahndung nach entsprechenden Verstößen sowie einer Zurückweisung Richtung BAB 3 werden insbesondere in der Ortslage Straßenhaus, Raiffeisenstraße (am dortigen Marktplatz) durchgeführt. Hier besteht die Möglichkeit, ein Schwerverkehrsfahrzeug über den dortigen Buswendeplatz gefahrlos wenden zu lassen. Zu Frage 3: Die Kontrollmaßnahmen werden überwiegend von der Polizeiinspektion Straßenhaus durchgeführt. Zu Frage 4: Die Ortslage Straßenhaus bietet sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten an (siehe Antwort zu Frage 2). Bezüglich weiterer Kontrollen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Zu Frage 5: Wie bereits zu Frage 1 erläutert, werden die Einträge über die Kontrollmaßnahmen nach drei Monaten automatisiert gelöscht. Die Anzahl der festgestellten Verstöße über einen Zeitraum von zehn Jahren ist daher rückwirkend nicht zu erheben. Deshalb ist auch die Anzahl der geahndeten Verstöße nicht zu beziffern. Zu Frage 6: Die Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbeschränkung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 41, 49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG dar, die mit einem Bußgeld von 75 Euro belegt ist. Aus den aufgeführten Gründen lässt sich die Anzahl der entsprechenden Verstöße nicht mehr nachvollziehen. Zu Frage 7: Die B 256 ist durch entsprechende Beschilderung nur zwischen Neuwied-Oberbieber und Willroth (AS A 3) gesperrt. Das bedeutet, dass die B 256 im Bereich der Stadt Neuwied zwar nicht für Lkw über 5 t zulässiges Gesamtgewicht gesperrt ist, aber der gesamte Lkw-Verkehr aus Richtung Neuwied in Richtung Autobahn A 3 und darüber hinaus grundsätzlich die Umleitungsstrecke über die L 258 (Anhausen-Rüscheid) benutzen muss. Ausgenommen hiervon ist lediglich der Anliegerverkehr bis einschließlich Oberhonnefeld/Gierender Höhe. Zielverkehre in die abseits dieser gesperrten Strecke liegenden Gemeinden, wie z. B. Ehlscheid, Hardert oder Kurtscheid, können, auch wenn sie nicht unmittelbar an der B 256 liegen, diese jedoch nutzen. In der Gegenrichtung ist die Strecke bis einschließlich Neuwied-Oberbieber ebenfalls frei befahrbar. Verkehrsteilnehmer, die über den Stadtteil „Oberbieber“ hinaus in die Innenstadt oder andere Stadtteile von Neuwied oder die Neuwieder Industriegebiete wollen, gehören nicht mehr zum Anliegerverkehr und müssen folglich ebenfalls die Umleitungsstrecke über die L 258 nehmen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär