Drucksache 16/6258 14. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Eigene Verkehrszählungen des LBM in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 4083 vom 18. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Der LBM (Landesbetrieb Mobilität) führt eigene Verkehrserhebungen in Stadt und Kreis Neuwied durch. Dies ist zahlreichen Zeitungsartikeln immer wieder zu entnehmen. Die Zählungen werden auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen durchgeführt. Sie werden unabhängig von den bundesweit erhobenen Verkehrszählungen, die alle fünf Jahre (BAST) durchgeführt werden um die Entwicklungen des Verkehrs zu erfassen, durchgeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurden in den letzten fünf Jahren solche Verkehrszählungen durchgeführt (bitte nach den einzelnen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen getrennt beantworten)? 2. Mit welchem Ergebnis jeweils für Pkw und Lkw (bitte nach den einzelnen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen getrennt beantworten )? 3. Sind die Ergebnisse ähnlich denen, die von der BAST erhoben wurden (z. B. 2010) oder weichen sie davon erheblich ab? 4. Nimmt der Verkehr auf allen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen in Stadt und Kreis Neuwied zu? 5. Gibt es auch Ergebnisse, in denen der Verkehr auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen rückläufig ist (bitte die Straßen einzeln benennen)? 6. Welche Lärmschutzmaßnahmen schlägt der LBM vor um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die generelle Einführung von Tempo 30 innerorts in Stadt und Kreis Neuwied? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Jahr 2011 und 2012 wurden Verkehrserhebungen auf Landes- und Kreisstraßen durchgeführt. Verkehrszählungen auf Bundesstraßen erfolgen kontinuierlich mithilfe von Dauerzählstellen. Zu Frage 2: Die Ergebnisse für die Zählstellen im Zuge der L 258, B 42 und B 256 hat die Landesregierung bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfragen 3923, 3924 und 3925 *) als Anlagen 1 und 2 zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der SVZ 2005 sowie der EVZ 2012 (endgültige Ergebnisse) für Landes- und Kreisstraßen, getrennt nach Lkw und Pkw, sind in den beigefügten Tabellen dargestellt . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. März 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksachen 16/5928/5929/5927. Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Vergleichbare Daten (zeitgleiche Zählung auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) wurden letztmalig im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählung (BVZ 2005) erhoben. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erhebt im Übrigen keine eigenen Daten. Zu den Fragen 4 und 5: Die Verkehrsentwicklung für diesen Zeitraum – sowohl Verkehrszunahmen als auch -abnahmen – ergeben sich aus den beigefügten Tabellen. Hierbei ist zu beachten, dass sich mit dem Einsatz der elektronischen Zählgeräte (Leitpfosten) auch die Methodik und aus technischen Gründen in einigen Fällen auch der Zählstandort geändert hat. Aus diesem Grund müssen die Zählwerte der letzten manuellen Zählung und der aktuellen Zählungen nicht immer vergleichbar sein. Zu Frage 6: Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat in der Vergangenheit an den in seinem Verantwortungsbereich liegenden Bundes- und Landesstraßen im Bereich der Stadt und des Landkreises Neuwied zahlrei che Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge (Lärmschutz beim Neubau oder der Änderung von Straßen) und Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Stra ßen) durchgeführt . Darüber hinaus stehen derzeit keine weiteren Schallschutzmaßnah men in vorrangiger Dringlichkeit an. Zu Frage 7: Eine generelle, flächendeckende Einführung von Tempo-30-Regelungen ist nach der derzeitigen Rechtslage in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Die Straßenverkehrsbehörden können allerdings auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken, verbieten oder auch den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie beispielsweise auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Bei einer Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV ist auch im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO vom Vorliegen von schädlichen Umwelteinwirkungen auszugehen und die Behörden haben ab diesen Grenzwerten das Ermessen im Einzelfall pflichtgemäß auszuüben. Soweit die Schwelle von 60 dB(A) nachts/70 dB(A) tags erreicht ist, verkleinert sich der Ermessensspielraum der Behörden zugunsten der Lärmbetroffenen und tendiert in Richtung Null. Ab der Schwelle von 60 dB(A) nachts/70 dB(A) tags ist dann im Übrigen jede Lärmminderung – auch unterhalb von 3 bzw. 2,1 dB(A) – relevant. Für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Kommunen zuständig. Für die Entscheidung, wo und welche Verkehrszeichen anzuordnen sind, ist innerorts für alle Straßen direkt die jeweils örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, im vorliegenden Fall die Stadtverwaltung für die Stadt Neuwied und die Kreisverwaltung Neuwied für die Straßen außerorts (außer Autobahnen) zuständig. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 3 Anlage 1 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 5 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 7 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 9 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 11 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 13 Anlage 2 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 15 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 17 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 19 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 21 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 23 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 25 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 27 Drucksache 16/6258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6258 29