Drucksache 16/626 01. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Dezember 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Änderung des LBKG und des RettDG Die Kleine Anfrage 422 vom 9. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung das Herausbrechen von jeweils 3 Mio. Euro aus der Feuerschutzsteu- er für die Jahre 2012 und 2013 für die aus der Feuerschutzsteuer finanzierten Aufgaben im Einzelnen? 2. Aus welchen Bereichen, für die derzeit die Feuerschutzsteuer verwendet wird, gedenkt die Landesregierung die genannten 3 Mio. Euro abzuziehen (bitte detaillierte Aufstellung der einzelnen Kostenstellen)? 3. Wie wirkt sich aus Sicht der Landesregierung die jährliche Kürzung von 3 Mio. Euro aus der Zweckbindung der Feuerschutz- steuer auf die Dauer des Förderverfahrens für die Bezuschussung von Feuerwehrfahrzeugen, feuerwehrtechnischem Gerät und Feuerwehrhäusern aus (bitte Aufstellung der durchschnittlichen Förderdauer von Antragseingang bei der ADD bis zur Auszahlung der ersten Zuschussrate vor und voraussichtlich nach Änderung des LBKG)? 4. Wie hoch sind die Personalkosten, die das Land derzeit nach § 11 des Rettungsdienstgesetzes für die Integrierten Leitstellen trägt? Wie hoch werden die Personalkosten nach der angedachten Änderung des § 11 RettDG sein, die das Land zu tragen hat? 5. Wie hoch sind die Personalkosten nach § 11 RettDG, die nach pauschalierten Beträgen die Kostenträger des Rettungsdienstes zu 60 % zu tragen haben (bitte Aufstellung der einzelnen Kostenträger und Kosten je Leistelle)? Wie hoch werden diese Kosten nach der angedachten Änderung des § 11 RettDG sein? 6. Wie hoch sind die Personalkosten, die derzeit die angehörenden Landkreise und kreisfreien Städte nach § 11 RettDG zu zahlen haben (bitte Aufstellung der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte)? Wie hoch werden diese Kosten nach der angedachten Änderung des § 11 RettDG sein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Um die Beeinträchtigungen für die kommunalen Aufgabenträger so gering wie möglich zu halten, soll die praktische Umsetzung der teilweisen Aufhebung der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer für die beiden Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Form erfolgen , dass die Pauschalförderung um einen Betrag in Höhe von jeweils einer Mio. Euro und die Einzelprojektförderung um einen Betrag in Höhe von jeweils zwei Mio. Euro für 2012 und 2013 ausgesetzt wird. Daneben ist beabsichtigt, über die haushälterischen Instrumente der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen und Haushaltsresten die Belastungen der Jahre 2012 und 2013 auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen. So wird beispielsweise bereits in diesem Haushaltsjahr durch Nichtausschöpfung des Gesamtansatzes der Verpflichtungsermächtigungen die Vorbelastung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erheblich reduziert. Voraussetzung für diese zeitliche Streckung ist, dass die Einnahmen aus dem Feuer schutzsteueraufkommen in vergleichbarer Höhe der Vorjahre (z. B. in den letzten zehn Jahren durchschnittlich rd. 15,5 Mio. Euro jährlich) fließen. Vor diesem Hintergrund geht die Landesregierung aus heutiger Sicht davon aus, dass sich das Förderergebnis im Feuerwehrbereich, orientiert am durchschnittlichen Ergebnis der vergangenen zehn Jahre von rund zwölf Mio. Euro, nicht um den kompletten Kürzungsbetrag von drei Mio. Euro auf jeweils neun Mio. Euro in 2012 und 2013 vermindern wird. Drucksache 16/626 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Unter Berücksichtigung des vorliegenden noch nicht bewilligten Antragvolumens ergibt sich eine Wartezeit der Förderanträge von derzeit zwischen mindestens vier Jahren bei Feuerwehrfahrzeugen und mindestens sechs Jahren bei Feuerwehrhäusern. Ausgenommen hiervon sind Fälle der Interkommunalen Zusammenarbeit, die zeitlich bevorzugt bedient werden (derzeit ca. ein bis anderthalb Jahre geringere Wartezeit). Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich die Wartezeit durch die teilweise Aussetzung der Zweckbindung um einige Monate verlängert. Zu Frage 4: Das Land Rheinland-Pfalz ist derzeit in acht Rettungsdienstbereiche eingeteilt. In den Rettungsdienstbereichen Bad Kreuznach, Kaisers lautern, Koblenz, Montabaur, Südpfalz und Trier existieren Integrierte Leitstellen. In den zwei Rettungsdienstbereichen Ludwigshafen und Rheinhessen bestehen derzeit noch Rettungsleitstellen. Für das Jahr 2011 wurde die jährliche Personalkostenpauschale auf 48 500 Euro je Mitarbeiter/-in festgesetzt; die Festsetzung für 2012 steht noch aus. Das Land trägt derzeit jährlich Personalkosten gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 RettDG in Höhe von 2 832 400 Euro. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf würde das Land jährlich die Kosten für das Personal in den Integrierten Leitstellen in Höhe von voraussichtlich 1 770 250 Euro zahlen. Zu Frage 5: Die Frage wird durch Gegenüberstellung der derzeitigen Quote von 50 v. H. und der im Gesetzentwurf enthaltenen Quote von 60 v. H. der jährlichen Personalkosten der Integrierten Leitstellen beantwortet. Nach derzeitiger Rechtslage tragen die Kostenträger des Rettungsdienstes jährlich 3 540 500 Euro an Personalkosten im Rahmen der Benutzungsentgelte; durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird sich diese Summe auf jährlich 4 248 600 Euro erhöhen. Die Personalkosten verteilen sich auf die Integrierten Leitstellen wie folgt: Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 436 500 EUR/p. a. 523 800 EUR/p. a. Integrierte Leitstelle Kaiserslautern derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 509 250 EUR/p. a. 611 100 EUR/p. a. Integrierte Leitstelle Koblenz derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 703 250 EUR/p. a. 843 900 EUR/p. a. Integrierte Leitstelle Montabaur derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 642 625 EUR/p. a. 771 150 EUR/p. a. Integrierte Leitstelle in Landau in der Pfalz derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 557 750 EUR/p. a. 669 300 EUR/p. a. Integrierte Leitstelle Trier derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 691 125 EUR/p. a. 829 350 EUR/p. a. Eine weitergehende Aufstellung nach einzelnen Kostenträgern des Rettungsdienstes ist nicht möglich, da die Kosten des Personals der Integrierten Leitstellen durch die Kostenträger des Rettungsdienstes im Rahmen der Benutzungsentgelte (§ 12 Abs. 1 Satz 3 RettDG) getragen werden. Unter Kostenträgern des Rettungsdienstes sind insbesondere die Krankenkassen zu verstehen. Zu Frage 6: Hierzu wurden die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 2011 maßgeblichen Einwohnerzahlen der Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 29 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), BS 6022-1 zugrunde gelegt. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/626 Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 87 300 EUR/p. a. 130 950 EUR/p. a. hiervon entfallen jährlich auf: hiervon entfallen künftig jährlich auf: Landkreis Bad Kreuznach 39 660,39 EUR Landkreis Bad Kreuznach 59 490,58 EUR Landkreis Birkenfeld 21 510,72 EUR Landkreis Birkenfeld 32 266,08 EUR Rhein-Hunsrück-Kreis 26 128,89 EUR Rhein-Hunsrück-Kreis 39 193,34 EUR Integrierte Leitstelle Kaiserslautern derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 101 850 EUR/p. a. 152 775 EUR/p. a. hiervon entfallen jährlich auf: hiervon entfallen künftig jährlich auf: Donnersbergkreis 22 030,15 EUR Donnersbergkreis 33 045,23 EUR Landkreis Kusel 21 215,36 EUR Landkreis Kusel 31 823,03 EUR Landkreis Kaiserslautern 30 555,00 EUR Landkreis Kaiserslautern 45 832,50 EUR Stadt Kaiserslautern 28 049,49 EUR Stadt Kaiserslautern 42 074,24 EUR Integrierte Leitstelle Koblenz derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 140 650 EUR/p. a. 210 975 EUR/p. a. hiervon entfallen jährlich auf: hiervon entfallen künftig jährlich auf: Landkreis Ahrweiler 35 204,70 EUR Landkreis Ahrweiler 52 807,04 EUR Landkreis Cochem-Zell 17 834,42 EUR Landkreis Cochem-Zell 26 751,63 EUR Landkreis Mayen-Koblenz 58 271,29 EUR Landkreis Mayen-Koblenz 87 406,94 EUR Stadt Koblenz 29 339,59 EUR Stadt Koblenz 44 009,39 EUR Integrierte Leitstelle Montabaur derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 128 525 EUR/p. a. 192 787,50 EUR/p. a. hiervon entfallen jährlich auf: hiervon entfallen künftig jährlich auf: Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 26 527,56 EUR Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 39 791,34 EUR Landkreis Neuwied 36 513,95 EUR Landkreis Neuwied 54 770,93 EUR Rhein-Lahn-Kreis 24 985,26 EUR Rhein-Lahn-Kreis 37 477,89 EUR Westerwaldkreis 40 498,23 EUR Westerwaldkreis 60 747,34 EUR Integrierte Leitstelle in Landau in der Pfalz derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 111 550 EUR/p. a. 167 325 EUR/p. a. hiervon entfallen jährlich auf: hiervon entfallen künftig jährlich auf: Landkreis Germersheim 30 854,73 EUR Landkreis Germersheim 46 282,09 EUR Landkreis Südliche Weinstraße 6 850,08 EUR Landkreis Südliche Weinstraße 40 275,13 EUR Landkreis Südwestpfalz 24 485,22 EUR Landkreis Südwestpfalz 36 727,84 EUR Stadt Landau in der Pfalz 10 697,65 EUR Stadt Landau in der Pfalz 16 046,47 EUR Stadt Pirmasens 10 217,98 EUR Stadt Pirmasens 15 326,97 EUR Stadt Zweibrücken 8 444,34 EUR Stadt Zweibrücken 12 666,50 EUR Integrierte Leitstelle Trier derzeit: Regelung im Gesetzentwurf: 138 225 EUR/p. a. 207 337 50 EUR/p. a. hiervon entfallen jährlich auf: hiervon entfallen künftig jährlich auf: Landkreis Bernkastel-Wittlich 30 243,63 EUR Landkreis Bernkastel-Wittlich 45 365,44 EUR Eifelkreis Bitburg-Prüm 25 640,74 EUR Eifelkreis Bitburg-Prüm 38 461,11 EUR Landkreis Vulkaneifel 16 669,94 EUR Landkreis Vulkaneifel 25 004,90 EUR Landkreis Trier-Saarburg 38 136,28 EUR Landkreis Trier-Saarburg 57 204,42 EUR Stadt Trier 27 534,41 EUR Stadt Trier 41 301,63 EUR Roger Lewentz Staatsminister 3