Drucksache 16/6260 14. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umgang mit Nachforderungen des Bundes zur B 10 Die Kleine Anfrage 4085 vom 18. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zu einer Reihe von nicht für den Bundesverkehrswegeplan seitens des Landes Rheinland-Pfalz angemeldeten Straßenprojekten Daten angefordert (siehe Drucksache 16/2859). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Unterlagen hat die Landesregierung im Zuge der nachgeforderten Daten zum Bundesverkehrswegeplan 2015 im Bereich der Bundesstraße 10 und deren Abschnitte an das BMVI geliefert (bitte nach Abschnitt einzeln und detailliert aufführen)? 2. Sind mit Blick auf die sog. Sternchenvermerke des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 konkrete Trassen und/oder Verlaufsplanungen für die damals mit Planungsrecht ausgestatteten B 10-Abschnitte erarbeitet und dem BMVI vorgelegt worden? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Verkehrsprognose-Zahlen wurden dem BMVI für die B 10-Abschnitte Hinterweidenthal – Hauenstein, Hauenstein – Wellbachtal (B 48), Wellbach (B 48) – Annweiler Ost, Annweiler Ost – Godramstein, Godramstein – Landau (A 65) übermittelt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 7. Juni 2013 des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wurde das Land Rheinland-Pfalz aufgefordert, die notwendigen Daten für den vollständigen vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Landau und Hinterweidenthal für eine Bewertung im Rahmen des BVWP bereitzustellen. Am 16. Dezember 2013 hat der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz die im Folgenden genannten Unterlagen zu dem Gesamtprojekt vierstreifiger Ausbau der B 10 von Hinterweidenthal bis Landau mit der Gesamtprojektnummer B10-G10-RP mit zunächst vier Teilprojekten in das webbasierte Portal PRINS (Projektinformationssystem) des BMVI eingestellt. Nach genauer Prüfung der Anmeldeunterlagen zur B 10 hat das BMVI den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz am 4. Februar 2015 aufgefordert, das Teilprojekt 3 nochmals in zwei Teilabschnitte zu unterteilen. Die Unterlagen wurden daraufhin entsprechend geändert. Am 16. März 2015 wurden abschließend alle Unterlagen zum Gesamtprojekt B 10, mit neuer Projektnummer B10-G11-RP und fünf Teilprojekten in das PRINS eingestellt: Gesamtprojekt B10-G11-RP – Hinterweidenthal – Landau – Übersichtslageplan im Maßstab 1:25 000 – Hinweis zum Linienverlauf – Hinweis zu den Ingenieurbauwerken – Plan zum Bestand Umwelt Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6260 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Teilprojekt 1, B10-G11-RP-T1-RP – Hinterweidenthal – Hauenstein – Lageplan im Maßstab 1:25 000 – Linienverlauf (als dxf-Datei) – Tabelle der Ingenieurbauwerke – Plan zum Bestand Umwelt Teilprojekt 2, B10-G11-RP-T2-RP – Hauenstein- Wellbachtal (B 48) – Lageplan im Maßstab 1:25 000 – Linienverlauf (als dxf-Datei) – Tabelle der Ingenieurbauwerke – Plan zum Bestand Umwelt Teilprojekt 3, B10-G11-RP-T3-RP – Wellbachtal (B 48) – Annweiler-O – Lageplan im Maßstab 1:25 000 – Linienverlauf (als dxf-Datei) – Tabelle der Ingenieurbauwerke – Plan zum Bestand Umwelt Teilprojekt 4, B10-G11-RP-T4-RP – AS Annweiler-O – Godramstein – Lageplan im Maßstab 1:25 000 – Linienverlauf (als dxf-Datei) – Tabelle der Ingenieurbauwerke – Plan zum Bestand Umwelt Teilprojekt 5, B10-G11-RP-T5-RP – Godramstein – Landau (A 65) – Lageplan im Maßstab 1:25 000 – Linienverlauf (als dxf-Datei) – Tabelle der Ingenieurbauwerke – Plan zum Bestand Umwelt Zu Frage 2: Im aktuellen Bedarfsplan auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans sind die Planungsabschnitte von Hinterweidenthal bis Rinnthal und von Queichhambach bis Landau (A 65) mit Planungsrecht (WB*) versehen. Soweit nicht bereits Baurecht besteht (Landau – Godramstein) sind dem BMVI Detailplanungen für den Abschnitt Klemmentalbrücke bis Godramstein zugeleitet worden. Für die übrigen mit Planungsrecht versehenen Abschnitte sind Machbarkeitsstudien durchgeführt bzw. Detailplanungen erarbeitet worden, die noch nicht abgeschlossen sind und dem BMVI daher noch nicht vorgelegt wurden. Zu Frage 3: Im Rahmen der Arbeiten an einem neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 hat das BMVI selbst eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Verkehrsprognose für die Bundesfernstraßen mit dem Zieljahr 2030 erarbeiten lassen. Insoweit war das Land nicht gehalten, eine Verkehrsprognose zur Verfügung zu stellen. Roger Lewentz Staatsminister