Drucksache 16/6263 15. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christian Baldauf und Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verschärfung des Stalkingparagraphen zur Verbesserung des Opferschutzes Die Kleine Anfrage 4105 vom 25. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Die Landesregierung hat einen seit dem Jahr 2012 vorliegenden Formulierungsvorschlag des Freistaates Bayern zur Verschärfung des sogenannten Stalkingparagraphen im Bundes rat nie unterstützt, eine entsprechende Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) jetzt aber begrüßt. Worin liegt der inhaltliche Unterschied beider Initiativen? 2. Ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den entsprechenden Gesetzesantrag des Freistaates Bayern (Bundesrats drucksache 193/14), insbesondere mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot? 3. Wie viele Initiativen im Bereich des Opferschutzes hat die Landesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Schutzmöglichkeiten und der zivilgerichtlichen Mög lichkeiten für Betroffene in der laufenden Wahlperiode im Bundesrat eingebracht (bitte nur Antragstellungen bzw. Mitantragstellungen, keine Beitritte zu Initiativen anderer Länder)? 4. Welche Initiativen hat die Landesregierung aus dem Geschäftsbereich „Justiz“ insgesamt in der laufenden Wahlperiode beim Bundesrat eingebracht (bitte nur Antragstellungen bzw. Mitantragstellungen, keine Beitritte zu Initiativen anderer Länder)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung hat bereits im November 2012 im Rahmen der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister einen Antrag des Freistaates Bayern unterstützt, § 238 StGB von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt umzuwandeln. Die Beratungen im Rechtsausschuss des Bundesrats über einen entsprechenden Gesetzesantrag Bayerns wurden mehrfach vertagt. Begründung hierfür war, dass die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrats zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren und der angekündigte Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zunächst abgewartet werden sollte. Der 2012 vorgelegte Formulierungsvorschlag wurde vom Freistaat Bayern im März 2015 überarbeitet. Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf des BMJV entspricht inhaltlich im Wesentlichen diesem geänderten Gesetzesantrag. Zu Frage 2: Nein. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6263 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Keine Zu Frage 4: Zur Beantwortung der Frage 4 verweise ich auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage 3535 vom 7. Juli 2015 (Landtagsdrucksache 16/5344). Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister