LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. April 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Gerd Schreiner und Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Nutzung von Landesmuseen für Partei- und Fraktionsveranstaltungen in Wahlkampfzeiten Die Kleine Anfrage 4098 vom 24. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Anfragen wurden seit Januar 2016 von Parteien und Landtagsfraktionen an Landesmuseen gestellt, in den Museumsräumlichkeiten Veranstaltungen durchzuführen? 2. In welchen konkreten Fällen wurden die Anfragen positiv bzw. negativ entschieden? 3. Mit welchen Begründungen wurden die Entscheidungen getroffen? 4. Hat die Landesregierung eine einheitliche Maßgabe für die Vermietung von Räumlich keiten von Landesmusseen in Wahlkampfzeiten an Parteien und Fraktionen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Gemäß der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Fraktionen vom 21. März 2014 (MinBl. 2015, Seite 137) sollen Informationsbesuche von Abgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien bei staatlichen Dienststellen grundsätzlich sechs Wochen vor Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen nicht mehr stattfinden. Dementsprechend werden in diesem Zeitraum keine Räumlichkeiten in Landesmuseen an Landtagsfraktionen, Parteien oder andere politische Gruppierungen vermietet. Mit dieser Begründung wurde im Januar 2016 eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zur Anmietung von Räumlichkeiten des Landesmuseums Mainz am 23. Februar 2016 negativ beschieden. Weitere Anfragen zur Nutzung von Räumlichkeiten in einem Landesmuseum gab es seit Januar 2016 nicht. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär Drucksache 16/6269 16. 03. 2016