Drucksache 16/627 01. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Antragsstau bei der Feuerwehr Die Kleine Anfrage 423 vom 9. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist insgesamt der Antragsstau für Feuerwehrfahrzeuge, feuerwehrtechnisches Gerät und Feuerwehrhäuser? 2. Für wie viele Fahrzeuge und für wie viele Feuerwehrhäuser liegen derzeit Förderanträge vor? 3. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis die Fördersummen für kleine Feuerwehrfahrzeuge und für große Feuerwehrfahrzeuge ausgezahlt werden (Grundlage für die Berechnung: Posteingang des Förderantrages bei der ADD bis zur Auszahlung des ersten Abschlags an die entsprechende Gebietskörperschaft)? 4. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis die Fördersummen für kleine Feuerwehrhäuser und für große Feuerwehrhäuser ausgezahlt werden (Grundlage für die Berechnung: Posteingang des Förderantrags bei der ADD bis zur Auszahlung des ersten Abschlags an die entsprechende Gebietskörperschaft)? 5. Mit wie vielen Zahlungsraten über welchen Zeitraum werden in der Regel kleine Feuerwehrfahrzeuge, große Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrhäuser bezuschusst? 6. Wie hoch sind die Verpflichtungsermächtigungen aufgrund von bewilligten Förderanträgen für die nächsten fünf Jahre (bitte Aufstellung für kleine Feuerwehrfahrzeuge, große Feuerwehrfahrzeuge, kleine Feuerwehrhäuser und große Feuerwehrhäuser)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Zum 15. November 2011 lagen dem Land rund 900 Förderanträge vor; davon rund 700 Förderanträge für Feuerwehrfahrzeuge einschließlich feuerwehrtechnisches Gerät und rund 200 Förderanträge für Feuerwehrhäuser. Die Gesamtsumme der nach derzeit geltenden Festbeträgen bei Feuerwehrfahrzeugen bzw. nach den festgesetzten zuwendungsfähigen Kosten bei Feuerwehrhäusern zu erwartenden Zuwendungen beträgt rd. 57,8 Mio. €. Zu den Fragen 3 und 4: Die Aufteilung der Förderteilbudgets zwischen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier und dem ISIM orientiert sich grundsätzlich an der Wartezeit der Anträge. Damit wird gewährleistet, dass die Wartezeit bei beiden Bewilligungsbehörden weitestgehend gleich ist. Diese beträgt derzeit zwischen mindestens vier Jahren bei Feuerwehrfahrzeugen und mindestens sechs Jahren bei Feuerwehrhäusern. Zu Frage 5: Die Bezuschussung von Feuerwehrfahrzeugen und -häusern erfolgt in der Regel in zwei bis drei Raten über zwei bis drei Jahre. Drucksache 16/627 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Mit Stand 15. November 2011 wurden nur zu Lasten der Haushaltsjahre 2012 und 2013 Verpflichtungsermächtigungen für die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Bewilligungsentscheidungen im Feuerwehrbereich in Anspruch genommen: Roger Lewentz Staatsminister Fördergegenstand Verpflichtungs- Verpflichtungs- Gesamt ermächtigungen ermächtigungen zu Lasten zu Lasten des Jahres 2012 des Jahres 2013 Kleine Feuerwehrfahrzeuge 603 298 330 800 934 098 Kleine Feuerwehrhäuser 536 702 279 200 815 902 Große Feuerwehrfahrzeuge 1 255 400 789 600 2 045 000 Große Feuerwehrhäuser 456 000 250 000 706 000 Summe 2 851 400 1 649 600 4 501 000