Drucksache 16/6272 17. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Gabriele Wieland und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausstattung Polizeiinspektion Montabaur Die Kleine Anfrage 4090 vom 24. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die mangelhafte Ausstattung der Polizeiinspektion ist seit längerem bekannt, Maßnahmenn wurden angekündigt, aber bisher nicht umgesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wird ein neuer Einsatzleittisch verfügbar sein? 2. Gibt es Mindeststandards für die Ausstattung und Funktionsfähigkeit eines Einsatzleittisches, z. B. hinsichtlich der Aufzeichnungsfähigkeit von Telefonaten oder Steuerung von Videoaufnahmegeräten? 3. Welche Umbaumaßnahmen sind für die PI Montabaur außerhalb konkret geplant? 4. Wie ist der genaue Zeitplan für die Renovierungs- bzw. Umbaumaßnahmen? 5. Nach welchen Kriterien wird die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahmen beurteilt? 6. Wie ist die technische Anbindung des Büros des Dienstgruppenleiters gewährleistet? Wird noch eine fest installierte Funktechnik eingerichtet, wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der neue Einsatzleittisch (ELT) soll laut Mitteilung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung Anfang Dezember 2016 eingebaut werden. Zu Frage 2: Seit dem Jahr 2003 gibt es eine standardisierte, aber nicht abschließende Leistungsbeschreibungen für die Beschaffung von Einsatzleittischen . Diese umfasst neben der Abfrage- und Vermittlungstechnik und den Funkkomponenten unter anderem auch die Dokumentation von Sprache. Die Steuerung von Videoaufnahmegeräten ist generell nicht Bestandteil eines Einsatzleittisches. Es besteht jedoch je nach örtlichen Gegebenheiten zur Verbesserung der Arbeitsergonomie die Möglichkeit, in das Mobiliar des Einsatzleittisches Komponenten zur Steuerung von Videoüberwachungs- oder Aufnahmegeräten zu integrieren. Grundsätzlich wird im Rahmen der Realisierung einer Gesamtmaßnahme (Erneuerung des Wachbereichs) nicht nur der ELT erneuert, sondern dem Ansatz einer größtmöglichen Integration verschiedener Systeme folgend, auch die Möglichkeit zur Gebäudeüberwachung und -steuerung im Wachbereich erneuert, beispielweise durch Abbau von herkömmlichen Überwachungsmonitoren und Zusammenfassung in einem einzelnen großen Flachbildschirm mit Videosplittechnik. Zu Frage 3: Der Wachraum wird, wie in der Ursprungsplanung aus 2014 schon angedacht, in der sogenannten „kleinen“ Lösung vergrößert und komplett renoviert. Zusätzlich wird die Wand zum jetzigen FEM-Raum entfernt. Hier soll für den Dienstgruppenleiter (DGL) ein Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. April 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6272 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode temporärer Arbeitsplatz eingerichtet werden, sodass der DGL je nach Wunsch am Einsatzgeschehen in der Wache teilnehmen kann („mittlere“ Lösung). Der DGL behält zudem sein bisheriges Dienstzimmer für den allgemeinen und alltäglichen Büroablauf. In der Wache selbst erfolgen die Erneuerung der Elektroverkabelung (Strom und Netzwerk), des Bodens, der Decke und der Beleuchtung, sowie die Neugestaltung der Trennwand zum Pfortendienst. Auch wird die defekte Schiebemulde ersetzt. Sind diese Maßnahmen abgeschlossen, kann der neue ELT aufgebaut werden. Zu Frage 4: Der LBB rechnet damit, die Schiebemulde im Mai einbauen zu können. Derzeit werden noch technische Details abgeklärt. Im Zusammenhang mit dem Einbau des neuen Einsatzleittisches erfolgt dann die Erweiterung des Wachraumes. Dies soll bis Anfang Dezember abgeschlossen sein. Anschließend erfolgt laut LBB in einem zweiten Schritt die Herrichtung des temporären DGL- Arbeitsplatzes. Zu Frage 5: Die Polizeibehörden und -einrichtungen melden dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur jährlich den Bedarf an Baumaßnahmen nach eigener Priorität. Welche Maßnahmen genehmigt und umgesetzt werden können, wird unter Abwägung der behördeninternen Prioritäten und landesweiter Prioritäten sowie nach Mittelverfügbarkeit entschieden. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 LHO und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist von den anmeldenden Behörden vor der Anmeldung der jeweiligen Maßnahmen durchzuführen. Zu Frage 6: Das DGL-Büro verfügt derzeit über eine Telefonnebenstelle und eine PC-Anbindung. Der DGL besitzt ein Handfunkgerät und kann hierüber den Funkverkehr vom ELT mithören. Der Altbau der PD Montabaur, in welchem sich die Wache befindet, ist im Bereich der Netzwerkverkabelung derzeit nicht entsprechend ausgestattet, sodass der Betrieb einer Einsprechstelle technisch noch nicht möglich ist. Mit der Installation eines neuen ELT wird auch die notwendige Netzwerkverkabelung im Wachbereich und im DGL-Büro erneuert und somit die Voraussetzung für den Betrieb der vorgenannten Einsprechstelle geschaffen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär