Drucksache 16/6273 17. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Zustand der Landesstraße L 266 auf einem ca. 2,5 km langen Stück zwischen der Abzweigung nach Daufenbach/Puderbach und dem Kreisel Richtung Urbach/Puderbach/Nähe Rasthaus Urbacher Wald II Die Kleine Anfrage 4092 vom 24. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesstraße 266 befindet sich im Streckenabschnitt zwischen der Abzweigung nach Daufenbach/Puderbach (L 256) und dem Kreisel Richtung Urbach/Puderbach/Nähe Rasthaus Urbacher Wald (L 264), parallel zur A 3, seit Jahren in einem maroden, sehr schlechten Zustand und ist eine Zumutung und Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner. Mich erreichen immer häufiger Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger der Region zu dem unerträglichen Zustand der Landesstraße in diesem Abschnitt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In meiner Kleinen Anfrage vom Oktober 2013 (16/2971) habe ich die Antwort erhalten, dass es noch kein Konzept zur Sanierung des Streckenabschnittes gibt, obwohl der grundsätzlich sanierungsbedürftige Zustand festgestellt wurde. Gibt es mittlerweile ein Konzept und liegen Kosten vor? 2. Liegt mittlerweile ein Investitionsplan für die Vorhaben des Landesstraßenbaus vor, wie er für 2014 angekündigt wurde? 3. Was erbrachte die Auswertung des Investitionsplans für die Sanierung der L 266 in diesem Bereich? 4. Wann können die Anwohner mit der Sanierung der Landesstraßen in dem genannten Bereich rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Der Investitionsplan Landesstraßen 2014-2018 wurde im Jahr 2015 auf dem Internetauftritt des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur veröffentlicht (http://isim.rlp.de/de/unsere-themen/verkehr/strassenverkehr/investitionsplan-landesstrassen-2014-2018/). Darin enthalten ist konzeptionell der Ausbau im Bestand der L 266 zwischen der L 265 und Dernbach mit einem Kostenvolumen von 2,36 Mio. Euro. Die Details des Bestandsausbaus werden sich im weiteren Planungsverfahren ergeben, das der LBM in die konkrete Arbeitsplanung aufgenommen hat. Zu Frage 4: Über die Einstellung des Projekts in künftige Bauprogramme ist im Rahmen der Aufstellung der Landeshaushalte für die Jahre 2017 ff. in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel und dem Projektstand zu entscheiden. Die abschließende Festlegung über die Investitionsmittel für den Landesstraßenbau und den Inhalt der Landesstraßenbauprogramme ist letztlich dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Verabschiedung der jeweiligen Landeshaushalte vorbehalten. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. April 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode