Drucksache 16/6283 22. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landesstraße 134 Ortsdurchfahrt Bilzingen – K 111 Die Kleine Anfrage 4110 vom 2. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Seit vielen Jahren fordern die kommunalpolitisch Verantwortlichen den dringend erforderlichen Ausbau der sich im schlechten bis desolaten Zustand befindlichen Straße. Da diese Straße als Pendlerstrecke von der Saar nach Luxemburg hoch frequentiert wird – auch durch den öffentlichen Nahverkehr sowie zahlreiche Pendlerbusse von und nach Luxemburg – wird vor Ort ein schnellster Ausbau dringend gefordert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Liegt der Landesregierung eine aktuelle Straßenzustandserfassung, in der auch die Landesstraße 134 – Ortsdurchfahrt Bilzingen – Kreuzung K 111 enthalten ist, vor? Wenn ja, zu welchem konkreten Ergebnis kommt diese Zustandsbewertung für diese Straße? 2. Ergeben sich aufgrund dieser Zustandsbewertung aktuelle Erkenntnisse hinsichtlich der Dringlichkeitsbewertung dieser Ausbaumaßnahmen und der Aufnahme in den nächsten Investitionsplan für die Landesstraßen bzw. in das nächste Bauprogramm für Landesstraßen? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass diese Straße sich in einem sehr schlechten Zustand befindet und aufgrund der starken Frequentierung als Pendlerstrecke von und nach Luxemburg dringend ausgebaut werden müsste? Wenn nein, bitte Begründung ? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich wäre, die K 111, für die der Kreis Trier-Saarburg einen dringenden Ausbaubedarf sieht, sowie die L 134 im Rahmen einer gemeinsamen Baumaßnahme auszuführen , obwohl jedoch die L 134 im Bereich der OD Bilzingen nicht im Investitionsprogramm 2014 bis 2018 enthalten ist? 5. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, durch eine vorzeitige Bereitstellung der Landesmittel bereits für das Haushaltsjahr 2017 eine Realisierung dieser dringenden Baumaßnahmen zu ermöglichen? Wenn ja, bis zu welchem konkreten Zeitpunkt? Wenn nein, bitte ausführliche Begründung. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Zustand der Landesstraßen wurde zuletzt im Jahr 2012 messtechnisch erfasst. Der angesprochene Streckenabschnitt weist einen grundsätzlichen Sanierungsbedarf auf. Zu den Fragen 2 und 3: Ausgehend von den Ergebnissen der Zustandserfassung 2012 wurde die Dringlichkeit der landesweit anstehenden Maßnahmen zur Sanierung- bzw. dem Ausbau von Landesstraßen in einem nutzwertanalytischen Verfahren bewertet. In diesem Verfahren werden über den Straßenzustand hinaus auch weitere Faktoren wie insbesondere die Verkehrsbelastung, die Unfallhäufigkeiten sowie die Kosten der Baumaßnahmen berücksichtigt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. April 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6283 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die L 134 weist dabei im angesprochenen Bereich eine eher geringe Verkehrsbelastung auf. Sie liegt nach der letzten Zählung im Abschnitt zwischen Wincheringen und Merzkirchen bei rund 1 800 Kfz/24 h (DTV) und damit um rund 28 Prozent unter der mittleren Verkehrsbelastung der Landesstraßen in Rheinland-Pfalz, die rund 2 500 Kfz/24h (DTV) beträgt. Im Ergebnis des Bewertungsverfahrens konnte ein Ausbau der L 134 zwischen Bilzingen und der Einmündung der K 112 entsprechend vorgemerkt werden. Ob ein Ausbau im Bereich der Ortslage Bilzingen bis zur Einmündung der K 111 im folgenden Investitionsplan für die Landesstraßen berücksichtigt werden kann, wird vom Ergebnis der nächsten Straßenzustandserfassung und der sich daran anschließenden neuen Projektbewertung abhängen. Über die Einstellung der Bauvorhaben in künftige Bauprogramme und die Bereitstellung der Investitionsmittel wird dann der Landtag als Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Verabschiedung künftiger Haushaltspläne des Landes entscheiden. Zu den Fragen 4 und 5: Ein Ausbau der L 134 im angesprochenen Bereich im Zusammenhang mit einem Ausbau der K 111 erscheint grundsätzlich sinnvoll . Mögliche Synergieeffekte aus Gemeinschaftsmaßnahmen werden in den Dringlichkeitsbewertungen grundsätzlich berücksichtigt . Allerdings war bei der letzten Bewertung noch nicht abzusehen, ob und wann der Kreis Trier-Saarburg die K 111 ausbauen wird. Sofern sich entsprechende Planungen des Kreises Trier-Saarburg für die Jahre 2017 ff. konkretisieren, kann dies bei der Einplanung von Mitteln für Ausbaumaßnahmen im angesprochenen Abschnitt der L 134 bei der Aufstellung neuer Bauprogramme für die Jahre 2017 ff. berücksichtigt werden. Die Entscheidung ist dann dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär