Drucksache 16/6290 29. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärmschutzmaßnahmen B 42 Leubsdorf-Wallen Die Kleine Anfrage 4113 vom 3. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Bundesstraße B 42 in Leubsdorf am Rhein soll in nächster Zeit ausgebaut und mit einer Abbiegespur versehen werden. In diesem Zusammenhang sind Bürger mit der Frage an mich herangetreten, ob in dieser Maßnahme auch Planungen für den Lärmschutz enthalten sind. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Der Ausbau der B 42 im Bereich Leubsdorf ist schon länger geplant. Wann wird er beginnen? 2. Sind zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm auch Lärmschutzmaßnahmen geplant? Wenn ja, welche? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Beginn des Ausbaus der B 42 im Bereich Leubsdorf ist in der zweiten Jahreshälfte 2016 vorgesehen. Zu Frage 2: Die Lärmsituation im in Rede stehenden Bereich wurde nach den Kriterien der Lärmvorsorge (Lärmschutz beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen) untersucht. Vorliegend waren die Kriterien der wesentlichen Änderung im gesamten Planungs - bereich nicht erfüllt. Verantwortlich hierfür waren insbesondere die Abschirmung der Wohnbebauung durch den Bahndamm sowie die im Bereich der Einmündung Hauptstraße nicht näher an die Wohnbebauung heranrückenden, neu geplanten Fahrbahnränder . Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm sind somit nach den rechtlichen Vorgaben zulasten des Straßenbaulastträgers Bund nicht möglich. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. April 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode