Drucksache 16/6291 29. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Abschiebekosten in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 4115 vom 7. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Für die durch die Abschiebung entstehenden Kosten haftet der in § 66 Aufenthaltsgesetz genannte Personenkreis. Hierbei ist die vorrangige Erstattungspflicht eines Arbeitgebers oder eines Straftäters gemäß § 66 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz zu beachten. Die Ausländerbehörde kann auch Forderungen des Ausländers gegenüber den Justizbehörden pfänden, soweit sie nicht ein Überbrückungsgeld nach dem Strafvollzugsgesetz betreffen. Die Ausländerbehörden können zu diesem Zweck die Justizbehörden gemäß § 87 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz um Auskunft ersuchen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch betrugen die Abschiebekosten der Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Ausländerbehörden)? 2. Wie hoch betrugen die Einnahmen, die die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz bei den Kostenschuldnern für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 geltend gemacht haben (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Ausländerbehörden)? 3. In wie vielen Fällen haben die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 eine Sicherheitsleistung nach § 66 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz verlangt (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Ausländerbehörden)? 4. Wie hoch betrugen die Einnahmen in den Fällen, wo die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 eine Sicherheitsleistung nach § 66 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz verlangt haben (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Ausländerbehörden )? 5. In wie vielen Fällen haben die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 die Forderungen des Ausländers gegenüber den Justizbehörden gepfändet, soweit sie nicht ein Überbrückungsgeld nach dem Strafvollzugsgesetz betreffen (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Ausländerbehörden)? 6. Wie hoch betrugen die Einnahmen in den Fällen, wo die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 die Forderungen des Ausländers gegenüber den Justizbehörden gepfändet haben, soweit sie nicht ein Überbrückungsgeld nach dem Strafvollzugsgesetz betreffen (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Ausländerbehörden)? 7. In wie vielen Fällen haben die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 die Justizbehörden gemäß § 87 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz um Auskunft ersucht (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Ausländerbehörden)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 7 liegen der Landesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Soweit überhaupt Daten erfasst werden, erfolgt die Erfassung nicht nach einem einheitlichen Muster, wie Vergleiche der Daten von verschiedenen Ausländerbehörden zeigen. Zudem wurden nur Kosten mitgeteilt, die im jeweiligen Erhebungszeitraum bekannt geworden sind. Da Rechnungen oft erst später eingehen, beziehen sich die angegebenen Kosten damit nicht mehr auf die in einem bestimmten Jahr erfassten abgeschobenen Personen. Zu den Kosten der Abschiebung gehören u. a. die Verwaltungs-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Kosten für Übersetzer und Dolmetscher, Kosten für ärztliche Betreuung und die durch die erforderliche Begleitung des Ausländers durch die Bereitschaftspolizei oder die Bundespolizei entstehenden Kosten einschließlich der Personalkosten. Diese Kosten wurden von den Ausländerbehörden nur teilweise erfasst. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. April 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6291 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Landesregierung hat eine umfassende Abfrage der insgesamt 36 Ausländerbehörden eingeleitet und wird den Antragsteller bis zum 11. Mai 2016 über die Ergebnisse informieren. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin