Drucksache 16/6292 29. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Nico Steinbach (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Wetterradar 54597 Neuheilenbach/Eifelkreis Bitburg-Prüm Die Kleine Anfrage 4116 vom 7. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und von wem wurde seinerzeit eine Baugenehmigung für das Wetterradar erteilt? 2. Im Jahre 2013 gab es eine Erweiterung im Projekt „Rad-Sys-E“ – auf welcher Grundlage (Genehmigung) ist diese erfolgt? 3. Die Wetterradarstation steht unmittelbar in der Nähe von Wohngebieten. Könnte nach Kenntnis der Landesregierung gegebenenfalls seitens des DWD ein alternativer Standort mit deutlichem Schutzstreifen zu Wohnanalgen realisiert werden? 4. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung im Umfeld der Wetterradarstation auffällige Erkrankungsraten insbesondere von Krebserkrankungen? 5. Auf welcher technischen Basis erfolgen nach Kenntnis der Landesregierung die Wetteraufzeichnungen der Anlage? Wie hoch ist konkret die Strahlenbelasung? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 29. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Aufstellung einer Wetterradaranlage des Radarverbundes des Bundesministers der Verteidigung und des Bundesministers für Verkehr wurde 1997 das notwendige Kenntnisgabeverfahren auf Grundlage der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) durchgeführt. Nachdem die Ortsgemeinde Neuheilenbach das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt hatte, nahm die ehemalige Bezirksregierung Trier mit Schreiben vom 22. Juli 1997 das Vorhaben gemäß § 79 Abs. 4 LBauO (inzwischen § 83 Abs. 4 LBauO) zur Kenntnis. Zu Frage 2: Für die Umrüstung des Radarturms und die Erweiterung des bestehenden Radarturmes um eine außenliegende Stahltreppe erteilte die Ortsgemeinde Neuheilenbach am 14. April 2011 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB. Die Kenntnisnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord nach § 83 Abs. 4 LBauO erfolgte daraufhin mit Schreiben vom 11. Mai 2011. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, ob alternative Standorte zur Verfügung stünden oder ob ein Umzug der Anlage in Erwägung zu ziehen wäre. Eine Messung vor Ort, bei laufendem Betrieb des Radars zur Kontrolle der Einhaltung der in der Standortbescheinigung festgelegten Werte der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 14. Januar 2014 führte zu keinen Beanstandungen. Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über auffällige Erkrankungsraten im Umfeld der Wetterradarstation vor. Hinsichtlich der Krebserkrankungen hat das Krebsregister Rheinland-Pfalz gemeldete Erkrankungszahlen ausgewertet. Auswertungen Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. April 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6292 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode auf Basis von kleineren Gemeinden sind aufgrund der niedrigen Bevölkerungszahlen mit hoher statistischer Ungenauigkeit behaftet . Die Auswertung erfolgte daher auf Ebene der (ehemaligen) Verbandsgemeinde Kyllburg. Betrachtet wurden Erkrankungszahlen der letzten fünf Jahre. Im Vergleich mit dem gesamten Land Rheinland-Pfalz haben sich keine Hinwiese auf eine erhöhte Anzahl von Krebsneuerkrankungen ergeben. Zu Frage 5: Bei den Wetteraufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes am Standort Neuheilenbach kommt eine Radaranlage (Wetterradar, Niederschlagsradar) zum Einsatz. Radaranlagen senden gepulste hochfrequente elektromagnetische Wellen aus und empfangen die reflektierten Wellen wieder. Aus den Eigenschaften der reflektierten Wellen lassen sich die mit dem Betrieb des Radars gewünschten Informationen gewinnen. Im Falle eines Wetterradars lassen sich z. B. aufgrund von Reflektionen der Radarwellen an Regentropfen oder Hagelkörnern Rückschlüsse auf die Niederschlagssituation ziehen, die wiederum in Wetterprognosen und Unwetterwarnungen einfließen. Der Sender der Radaranlage liegt soweit bekannt auf einem Mast in einer Höhe von 32,5 Metern über Grund, die rotierende Antenne strahlt gebündelte Wellen überwiegend in den Luftraum ab. Die Bundesnetzagentur hat im Januar/Februar 2014 an ausgewählten Messorten Immissionsmessungen durchgeführt. Die einschlägigen Grenzwerte werden hierbei zu deutlich weniger als 1 Prozent ausgeschöpft. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär