Drucksache 16/6296 05. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Tempomessgerät und Tempolimit auf der B 10 Die Kleine Anfrage 4121 vom 16. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass die Kosten für das fest installierte Tempomessgerät im Staufertunnel auf 350 000 Euro beziffert werden. Weiter war zu lesen, dass ein Tempolimit von 60 km/h bzw. 80 km/h eingeführt wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Worin begründet sich die enorme Kostensteigerung des Tempomessgerätes auf 350 000 Euro zu den in der Anfrage vom 13. Mai 2015 (Drucksache 16/5007) bezifferten Kosten von 150 000 Euro? 2. Ist es richtig, dass das Tempomessgerät ursprünglich an der Felsnase bei Hauenstein installiert werden sollte? Wenn ja, warum wurde von der Installation an dieser Stelle abgerückt? 3. Wie begründet die Landesregierung die Installation des Tempomessgerätes im Staufertunnel? 4. Wie viele Unfälle ereigneten sich in den vergangenen fünf Jahren an dieser Stelle (Aufteilung nach Schwere der Unfälle)? 5. Womit begründet die Landesregierung die Herabsetzung des Tempolimits auf 60 km/h im Bereich der Tunnelanlagen bzw. auf 80 km/h zwischen Staufertunnel und Kostenfelstunnel und warum wurde diese Maßnahme erst jetzt getroffen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der ersten Kostenschätzung lagen die letztlich zu berücksichtigenden Parameter wie Installation in einem Straßentunnel, Messung in beide Fahrtrichtungen und Koppelung an eine Wechselverkehrszeichenanlage nicht zugrunde. Die Beschaffung und Installation der darauf abgestimmten Technik begründet die Kostensteigerung. Zu den Fragen 2 und 3: Kriterien für einen Standort sind grundsätzlich insbesondere die Erkenntnisse aus der Unfalllage und der Verkehrsüberwachung. Darüber hinaus ist bei der Bundesstraße 10 zu berücksichtigen, dass Verkehrsunfälle oder sonstige Schadensfälle in Straßentunneln aufgrund der räumlichen Enge eine erhöhte Gefährdung darstellen. Zudem empfiehlt ein Gutachten zur Gefahrgutanalyse, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Tunnelkette zu überwachen (siehe auch Frage 5). Zu Frage 4: Im Bereich des Staufertunnels (Strecke vor der Tunneleinfahrt bis nach der Tunnelausfahrt; in beide Richtungen) ereigneten sich im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 21. März 2016 insgesamt 32 polizeilich registrierte Verkehrsunfälle. Bei einem Unfall trugen Beteiligte schwere, bei einem weiteren Unfall leichte Verletzungen davon. Bei den übrigen Unfällen kam es zu Sachschäden. 16 Verkehrsunfälle wurden von Lkw verursacht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. April 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6296 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Grundlage für die Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) in Auftrag gegebenes Gutachten zur Gefahrgutanalyse zu der Tunnelkette im Bereich der B 10 bei Annweiler. Darin wird empfohlen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Streckenabschnitt auf 60 km/h zu reduzieren und die Einhaltung zu überwachen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär