Drucksache 16/6298 07. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärmbelastung Ortslagen Niedermohr und Katzenbach, Landkreis Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 4122 vom 16. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Lärmbelastung in den Ortslagen Niedermohr und Katzenbach (Landkreis Kaiserslautern), insbesondere durch Verkehrslärm durch die A 62 ein? 2. Haben hierzu Messungen stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 3. Sind ggf. Entlastungsmaßnahmen geplant oder denkbar? Wenn ja, welche? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenverkehrslärms erfolgt ausschließlich anhand von Berechnungen, nicht von Messungen. Dies ist bundes einheitlich durch Rechtsverordnung geregelt. Da es sich bei dem in Rede stehenden Bereich der A 62 um eine bestehende Straße handelt, sind hier die Kriterien der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) maßgebend. Eine schalltechnische Untersuchung für die Ortslage Katzenbach hatte zum Ergebnis, dass lediglich an zwei Gebäuden die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten werden. Aufgrund der geringen Anzahl der Gebäude kommt nur passiver Schutz (insbesondere Einbau von Lärmschutzfenstern) in Betracht. An beiden Gebäuden wurden im Zusammenhang mit dem Militärflugplatz Ramstein bereits Aufwendungen für passiven Lärmschutz sowie Außenwohnbereichsent schädigungen erstattet. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des Umfangs dieser Maßnahmen auch bezüglich des Straßenverkehrslärms ausreichend Lärmschutz gegeben ist. Auch für die Ortslagen Niedermohr einschließlich des Ortsteils Schrollbach wurde die Lärmsituation überprüft. Danach sind an insgesamt sieben Häusern die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten. Auch hier kommt nach den Vorgaben des Baulastträgers Bund aus Gründen der Verhältnismäßig keit nur passiver Lärmschutz in Betracht. An sechs dieser Häuser wurde im Zusammenhang mit dem Militärflugplatz Ramstein bereits Lärmschutz durchgeführt. Auch hier kann davon ausgegangen werden, dass wegen des Umfangs des bereits vorgenommenen Lärmschutzes weitergehende Maßnahmen seitens des Straßenbau lastträgers Bund nicht erforderlich werden. Sollte im Fall des verbleibenden Gebäudes ein Antrag auf Lärmschutz gestellt werden, wird der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Detailuntersuchung vornehmen und den erforderlichen Lärmschutz durchführen, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. April 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode