LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. April 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schülerzahlen gemeinsame Orientierungsstufe Schulzentrum Schweich Die Kleine Anfrage 4123 vom 18. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Für die gemeinsame Orientierungsstufe von Stefan-Andres-Gymnasium und Realschule plus in Schweich sind etwa 325 Schüler für das kommende Schuljahr angemeldet, aber nur 225 Plätze sind nun von der ADD zugelassen worden. Rund 100 Schüler müssen also abgewiesen werden und das, obwohl die Schule die Kapazitäten für zwei bis drei weitere Eingangsklassen hätte. Benachteiligt wird hier insbesondere die Realschule plus, die keinen Einfluss auf die Aufnahme von Schülern hat, obwohl der weitaus größte Teil der neuen Schüler die Realschule plus besuchen möchte. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird in diesem Fall die Wahlfreiheit der Eltern für eine Schule in dem Maße eingeschränkt? 2. Welche Kriterien haben für eine Begrenzung der Schülerzahlen gesprochen, wenn nicht die Kapazitäten der Schule? Laut Schulgesetz kann eine Realschule plus in ihrer Aufnahmekapazität nicht gedeckelt werden, solange wie die räumlichen Ressourcen es zulassen. 3. Wann wurde die Entscheidung für die Begrenzung der Schülerzahlen getroffen und warum wurde die Entscheidung gerade einen Tag nach der Landtagswahl verkündet obwohl aufgrund der Anmeldelage längst festgestanden hat, dass 100 Kinder abgewiesen werden müssen? 4. Wie steht die Landesregierung zu dieser späten Festlegung vor dem Hintergrund, dass die Eltern so nur noch zwei Tage Zeit hatten, ihre Kinder vor den Ferien an einer anderen Schule anzumelden? 5. Warum wurde im Vorfeld nicht das Gespräch mit der Schule gesucht, obwohl es den Wunsch vonseiten der Realschule plus hierzu gab? 6. Wieso wurde das dann angesetzte Gespräch des zuständigen Staatssekretärs mit dem Schulleiter der Realschule plus und dem Wahlkreisabgeordneten für die Woche vor der Wahl abgesagt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Wahlfreiheit der Eltern für eine bestimmte Schule besteht nicht. § 10 der Übergreifenden Schulordnung legt fest, dass den Eltern die Wahl der Schulart obliegt, dass die Wahl einer bestimmten Schule jedoch nur im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten erfolgen kann. Zu Frage 2: Das Schulzentrum Schweich wurde 2009 achtzügig eingerichtet, wobei drei Züge dem Gymnasium und fünf Züge der Realschule plus zugeordnet wurden. Die abgesenkte Klassenmesszahl 25 für die 5. und 6. Klassen in der gemeinsamen Orientierungsstufe erlaubt eine Aufnahme von neun Klassen, die ab Klassenstufe 7 (Klassenmesszahl 30) in der Regel achtzügig fortgeführt werden. Auf diese Zügigkeit ist die Raumkapazität des Schulzentrums ausgelegt. Die temporäre Verfügbarkeit einzelner Räume in der Vergangen - heit und auch noch aktuell läuft mit Blick auf hinzukommende Klassenstufen aus. Auch die Errichtung einer Fachoberschule an der Realschule plus seit dem Schuljahr 2014/2015 hat den Raumbedarf insgesamt erhöht. Die Begrenzung der Aufnahme auf neun Züge hat daher ihren Grund in der Raumkapazität. Drucksache 16/6299 11. 04. 2016 Drucksache 16/6299 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Die Begrenzung auf neun Eingangsklassen (225 Schülerinnen und Schüler) wurde nach vorausgegangenen Ausnahmeregelungen im Frühjahr 2014 festgesetzt und von der Schulleitung bestätigt. Der letzte Anmeldestand für das Schulzentrum Schweich (325 Schülerinnen und Schüler) wurde dem Bildungsministerium am Donnerstag, 3. März 2016 vorgelegt. Bevor Ablehnungen mitgeteilt werden konnten, mussten zunächst die Anmeldezahlen und verbleibenden Aufnahmekapazitäten aller weiterführenden Schulen in der Region überprüft werden, um Eltern Alternativen anbieten zu können. So wurden in der zweiten Märzwoche in enger Zusammenarbeit zwischen der Schulbehörde in Trier und dem Bildungsministerium Optionen der Schülerlenkung in der Region Trier erörtert. Sofern aufgrund des dadurch entstandenen Termins der Ablehnung für ein Kind vor den Osterferien kein Schulplatz gefunden werden konnte, wird die Schulaufsicht selbstverständlich dafür Sorge tragen, dass dies nach den Osterferien geschieht. Zu den Fragen 5 und 6: Die Abstimmungen zwischen Schulen und Schulaufsicht fand im Vorfeld statt. Das Gespräch des Wahlkreisabgeordneten mit dem zuständigen Staatssekretär wurde für den 15. März vorgesehen. Die Prüfungen zur möglichen Schülerlenkung waren jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, sodass keine belastbare Aussage hierüber möglich gewesen wäre. Daher wurde das ursprünglich geplante Gespräch am 15. März abgesagt. Eine neue Terminvereinbarung vor der Wahl kam nicht zustande. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär