LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Mai 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Pädagogisches Landesinstitut – Regionaler Standort Saarburg Die Kleine Anfrage 4125 vom 21. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Mir vorliegenden Informationen zufolge soll der regionale Standort Saarburg des Pädagogischen Landesinstituts (PL) zum Ende dieses Jahres geschlossen werden. Eine offizielle Information über derartige Pläne liegen bislang weder der Stadt Saarburg noch der Verbandgemeinde Saarburg vor. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass der regionale Standort des Pädagogischen Landesinstituts in Saarburg bis Ende des Jahres 2016 geschlossen werden soll? Wenn ja, bis zu welchem konkreten Zeitpunkt (bitte genauen Zeitrahmen)? 2. Wenn eine Schließung dieses Standortes erfolgen soll, aus welchen konkreten Gründen soll diese erfolgen (bitte detaillierte Begründung )? 3. Teilt die Landesregierung die Befürchtungen, dass durch einen solche Schließung eine zusätzliche Schwächung des ländlichen Raumes erfolgen würde, dies auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt Saarburg durch den Abzug der französischen Streitkräfte bereits einen herben Verlust an Wirtschaftskraft verschmerzen musste? 4. Gibt es darüber hinaus Pläne, auch die Justizausbildung aus Saarburg zu verlagern, da diese ebenfalls in den landeseigenen Räumen des Pädagogischen Landesinstituts stattfindet? Wenn ja, bitte Begründung und Angabe des konkreten Zeitpunktes. 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Verlagerung der Lehreraus- und Fortbildung nach Trier – neben den erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Standort Saarburg – mit weitaus höheren Mietkosten und größerer Parkplatznot dort verbunden sein dürfte? Wenn nein, bitte Begründung. 6. Ist die Landesregierung bereit, wie vom Konversionskabinett im Jahre 2010 und bei den Konversionsverhandlungen zugesichert, der Stadt Saarburg jegliche Unterstützung zur Stärkung und zum Erhalt der Wirtschaftskraft zu gewähren, um eine weitere Schwächung der strukturschwachen Stadt und der Region auszugleichen? Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Nutzungsverhältnis der Liegenschaft für den regionalen Standort des Pädagogischen Landesinstituts (PL) in Saarburg wurde mit Schreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) vom 8. Dezember 2015 gegenüber dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Zu den Fragen 2 und 6: Das PL unterliegt dem Haushaltsrecht und hat damit die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Dazu gehört, die Effizienz seiner Einrichtungen regelmäßig zu hinterfragen. Der Landesrechnungshof hat bereits im Rahmen der Prüfung der Vorgängereinrichtungen des PL darauf hingewiesen, dass der Bedarf für den Standort Saarburg zu prüfen ist (Prüfungsmitteilung vom 28. Juli 2009). Drucksache 16/6303 13. 04. 2016 Drucksache 16/6303 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Auskunft des PL haben an diesem Standort in den letzten drei Jahren durchschnittlich 45 Veranstaltungen pro Jahr stattgefunden . Trotz intensiver Bemühungen konnte die Zahl der Fortbildungsveranstaltungen nicht im erforderlichen Maße gesteigert werden. Die Angebote in Saarburg wurden von den Lehrkräften nicht angenommen. Auf dieser Grundlage musste entschieden werden, dass eine aufwändige Beibehaltung eines Regionalstandortes mit festem Personal , Schulungsräumen und entsprechender Infrastruktur wie z. B. Parkflächen wirtschaftlich nicht mehr vertretbar war. Zu Frage 3: In den Jahren 2013 bis 2015 nahmen durchschnittlich jährlich 625 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an PL-Maßnahmen am Stand - ort Saarburg teil. Dafür wurden pro Jahr ca. 265 Übernachtungen vor Ort gebucht. Es ist auch zukünftig möglich, in der Stadt Saarburg mehrtägige Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen, wenn die Raumfrage kostengünstig gelöst werden kann. So könnte das PL beispielsweise Räume des Gymnasiums Saarburg oder im Schulzentrum Geschwister-Scholl-Schule nutzen, wenn diese vom Schulträger zur Verfügung gestellt werden. Die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in Klassenräumen, Laboren oder Werkstätten von Schulen ist andernorts bereits Praxis. Eine wirtschaftliche Schwächung Saarburgs ist vor dem Hintergrund einer solchen Lösung nicht zu erwarten. Ein entsprechendes Schreiben ist bereits an Bürgermeister Jürgen Dixius gerichtet worden, um gemeinsam mit dem PL diesen Lösungsvorschlag zu erörtern und zu konkretisieren. Zu Frage 4: Zeitgleich mit der Aufgabe der Liegenschaft durch das MBWWK muss auch die Justizausbildung anderweitig organisiert werden. Eine Übernahme der Liegenschaft durch die Justiz wäre angesichts des geringen Raumbedarfs (zwei Unterrichtsräume und ein Büro) sowie der geringen jährlichen Nutzungsdauer (je einmal drei und zwei Monate) unwirtschaftlich. Die Justizverwaltung ist derzeit auf der Suche nach alternativen Standorten. Zu Frage 5: Das PL ist derzeit mit den Standorten Saarburg (Fort- und Weiterbildung) und Trier (Schulpsychologisches Beratungszentrum) in der Region vertreten. Bei Anmietung einer Liegenschaft in Trier ist trotz höherer Mietpreise von signifikanten Einsparungen auszugehen, da eine deutlich geringere Mietfläche als bisher an den beiden Standorten benötigt wird. Daneben kommt es zu wünschenswerten Synergieeffekten durch die gemeinsame Nutzung einer Liegenschaft durch Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Die vorliegenden Mietangebote zeigen, dass es zu Einsparungen kommen wird. Um auch weiterhin ausreichend Fortbildungsveranstaltungen in der Region anbieten zu können, besteht neben dem Vorhalten eigener Räumlichkeiten des Pädagogischen Landesinstituts die Möglichkeit einer noch stärkeren Kooperation etwa mit der ADD, der Universität Trier und weiteren Bildungseinrichtungen (wie z. B. Schulen, Wissenschaftspark Trier). Auch dadurch sind weitere wirtschaftliche Optimierungen möglich. Bei der Anmietung einer neuen Liegenschaft wird selbstverständlich neben der Barrierefreiheit auf die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Verfügbarkeit kostenloser bzw. kostengünstiger Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung geachtet. Insbesondere der Standort Saarburg hat im Hinblick auf seine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutliche Nachteile gegenüber dem Standort Trier. Vera Reiß Staatsministerin