Drucksache 16/6305 19. 04. 2016 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. April 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Sommer-/Winterzeit Die Kleine Anfrage 4128 vom 29. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung durch das Verfahren der Zeitumstellung auf Sommer- bzw. Winterzeit, insbesondere in wirtschaftlicher, ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht und mit Blick auf die – zur Begründung immer wieder angeführte – Energieeinsparung? 2. Welche Initiativen sind der Landesregierung bekannt, die Regelung zur Zeitumstellung im nationalen oder europäischen Rahmen zu ändern oder aufzuheben? 3. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen oder Initiativen, die Regelungen zur Zeitumstellung im nationalen oder euro - päischen Rahmen zu ändern oder aufzuheben? 4. Wie wäre dies ggf. möglich? Wo wären Einflussmöglichkeiten und Ansatzpunkte für das Land/die Landesregierung, in dieser Richtung initiativ zu werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. April 2016 wie folgt beantwortet: Die zweimal im Jahr stattfindende Umstellung von Winter- auf Sommer- bzw. Sommer- auf Winterzeit wird in der Öffentlichkeit regelmäßig kontrovers diskutiert. Aus Sicht der Landesregierung handelt es sich bei der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Zeitumstellung allerdings nicht um ein landespolitisch relevantes Thema, da hier letztlich Entscheidungen auf europäischer Ebene zu treffen sind. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat im März dieses Jahres einen umfangreichen Bericht zu den Auswirkungen der Sommerzeit vorgelegt. Demnach sind weder signifikante positive noch negative Auswirkungen der Zeitumstellung nachweisbar. Hinsichtlich der Energieeinsparung verweist das TAB darauf, dass nur in geringem Umfang nachweisbare Einspareffekte vorliegen. Was die gesundheitlichen Auswirkungen angeht, können laut TAB aufgrund von teilweise inkonsistenten Studienergebnissen keine eindeutigen Aussagen gemacht werden. Hier sei weitere Forschung notwendig, um die Folgen der Zeitumstellung auf die Gesundheit eingehender zu untersuchen. Die Landesregierung teilt die im Bericht des TAB dargelegten Auffassungen . Zu Frage 2: Der Landesregierung erfasst nicht systematisch alle Initiativen, die eine Aufhebung der Zeitumstellung zum Ziel haben. Allgemein bekannt sind diverse Petitionen und regelmäßige Vorstöße im Europäischen Parlament, die Zeitumstellung abzuschaffen. Auch die Regierung des Freistaates Bayern fordert regelmäßig erfolglos die Abschaffung der Zeitumstellung. Drucksache 16/6305 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Seitens der Landesregierung gibt es keine Überlegungen oder Initiativen, die Regelungen der Zeitumstellung im nationalen oder europäischen Raum zu ändern oder aufzuheben. Es gibt für die Regierungen der Länder – wie auch die vergeblichen regelmäßigen Vorstöße der bayerischen Landesregierung zeigen – keine direkten Möglichkeiten, die Zeitumstellung abzuschaffen. Eine Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung erfordert eine Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie 2000/84/EG. Das Initiativrecht für eine solche Änderung liegt grundsätzlich bei der EU-Kommission. Sowohl das Europäische Parlament wie auch der Europäische Rat können zudem über ihr jeweiliges indirektes Initiativrecht die EU-Kommission zur Einleitung eines entsprechenden Rechtsetzungsaktes auffordern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über eine Europäische Bürgerinitiative eine Änderung der EU-Richtlinie 2000/84/EG herbeizuführen, wobei allerdings die EU-Kommission in diesem Fall lediglich dazu verpflichtet ist, ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Initiative sowie ihr weiteres Vorgehen darzulegen und zu begründen. Einen nationalen Alleingang zur Abschaffung der Zeitumstellung lehnt die Landesregierung ab, da damit die Bundesrepublik Deutschland zu einer „Zeitinsel“ innerhalb Europas würde und dies die Funktion des Binnenmarktes sowie die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Wirtschaft beeinträchtigen würde. Eveline Lemke Staatsministerin