Drucksache 16/6308 21. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bundesverkehrswegeplan Kleine Tunnellösung B 417 Die Kleine Anfrage 4131 vom 24. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Im neu vorgelegten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist die Maßnahme Ortsumgehung Diez 417 (Kleine Tunnellösung) vom vordringlichen Bedarf in den weiteren Bedarf verschoben worden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was wird die Landesregierung unternehmen, um diese wichtige Maßnahme doch noch in den vordringlichen Bedarf zu bekommen ? 2. Gab es vonseiten der Landesregierung stets die klare Aussage an den Bund, dass die Maßnahmen weiter im vordinglichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans bleiben muss? 3. Warum erfolgte durch die Landesregierung keine klare Priorisierung im Rahmen der Anmeldung der rheinland-pfälzischen Verkehrsprojekte an den Bund? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand des Planfeststellungsverfahrens zur Kleinen Tunnellösung in Diez? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des stellv. Leiters des LBM Diez, dass „der Ball damit wieder in Mainz liegen würde“ und „das Land könnte mit entsprechendem Druck in Richtung des Bundesverkehrsministeriums eventuell den kleinen Tunnel doch wieder in den vordringlichen Bedarf hieven“ in der Rhein-Lahn-Zeitung vom 17. März 2016? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Unterzeichner hat unmittelbar nach einer ersten Prüfung des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 in einem Schreiben vom 4. März 2016 dem Bund die höchste Dringlichkeit des Projekts mitgeteilt. Die Landesregierung wird – neben der schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf des BVWP 2030 – mit dem Bundesverkehrsministerium Gespräche führen, unter anderem zur Einstufung der Ortsumgehung Diez. Zu den Fragen 2 und 3: Bei der Anmeldung der Länder von Vorhaben für das bundeseinheitliche Bewertungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des BVWP sah die Verfahrensvorgabe keine Möglichkeit vor, seitens der Länder eine Priorisierung der angemeldeten Vorhaben vorzunehmen . Die Priorisierung bzw. die Entscheidung über die Einstufung wurde ohne Beteiligung der Länder auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Bewertungsverfahrens für den BVWP durch das Bundesverkehrsministerium festgelegt. Zu Frage 4: Zur Erlangung des Baurechts für die Ortsumgehung Diez ist der Plan am 16. Dezember 2015 beschlossen worden. Seit dem 18. März 2016 ist dieser Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig. Bei einer Zusage des Bundes zur Finanzierung des Vorhabens könnten die bauvorbereitenden Arbeiten begonnen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6308 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die aus Sicht der Landesregierung zu niedrige Prioritäteneinstufung der Ortsumgehung Diez war bereits und ist weiter Anlass, gegenüber dem Bund eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf zu fordern. Darüber hinaus wird das Land die Finanzierung des Vorhabens durch den Bund beim Bundesverkehrsministerium einfordern. Roger Lewentz Staatsminister