Drucksache 16/6310 22. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Besoldungsvergleich in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 4130 vom 24. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund der schlechteren Besoldung und Beförderungsaussichten beim Land Rheinland-Pfalz sind einige Beatminnen und Beamte in die Bundesverwaltung gewechselt. Insbesondere lässt sich eine hohe Versetzungsbereitschaft innerhalb der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung zur Bundeswehrverwaltung erkennen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamte sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in die Bundesverwaltung gewechselt (bitte aufgeliedert von welchen Dienststellen die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten gewechselt sind)? 2. Wie viele Bundesbeamte sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in die rheinland-pfälzische Landesverwaltung gewechselt? 3. Ist es zutreffend, dass sich ca. 30 Bedienstete der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung zur Bundeswehrverwaltung beworben haben? Wenn ja, was waren die Gründe dafür und was wurde unternommen, die Mitarbeiter zu halten? 4. Werden die Gründe für einen Versetzungsantrag von der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung zur Bundesverwaltung durch die Dienststelle hinterfragt? Wenn nein, warum nicht? 5. Ist eine Besoldungsanpassung von der rheinland-pfälzischen Besoldungsordnung an die Besoldungsordnung des Bundes vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? 6. Ist es zutreffend, dass Versetzungsanträge von Bundespolizisten zur rheinland-pfälzischen Landespolizei aufgrund der schlechteren Besoldung und nicht vorhandener freier Heilfürsorge zurückgezogen wurden? Wenn ja, wie viele? 7. Ist eine konkrete Dienstpostenverwertung in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung vorgesehen, wie sie in der Bundesverwaltung schon längst Praxis ist? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. April 2016 wie folgt beantwortet: Aus den nachfolgend dargestellten statistischen Auswertungen lässt sich keine signifikant hohe Versetzungsbereitschaft von der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung zur Bundeswehrverwaltung erkennen. Vielmehr erfolgten Wechsel zu unterschiedlichsten Stellen der Bundesverwaltung. Die Gründe für den Wechsel sind unterschiedlich, beispielsweise erfolgt häufig ein Wechsel aus familiären Gründen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage in Namen der Landesregierung wie folgt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Mai 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6310 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1: 2 Ressort/Dienststelle 2014 2015 2016 Stk – – – FM – – – Landesamt für Steuern 2 – – Finanzamt Koblenz 1 – 2 Finanzamt Neuwied 1 1 – Finanzamt Bad Kreuznach 1 1 – Finanzamt Wittlich 1 – – Finanzamt Frankenthal 1 – – Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler 1 – 2 Finanzamt Trier 1 – – Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg 1 1 1 Finanzamt Mainz-Süd 2 3 2 Finanzamt Ludwigshafen 2 – – Landesfinanzkasse Daun – – 2 Landesamt für Finanzen 1 2 1 MIFKJF 1 – – ISIM – – – Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) 1 2 2 Polizeipräsidium Koblenz 1 – – Polizeipräsidium Rheinpfalz 2 1 – Landeskriminalamt 1 – – Statistisches Landesamt – 1 – Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (VermKV) – 1 – Polizeipräsidium Trier – 1 – Feuerwehr und Katastrophenschutz – 1 – MBWWK – – – Johannes Gutenberg Universität Mainz 1 1 – Landesbibliothekszentrum – 1 – MULEWF – – – MJV – – – Landgericht Koblenz 1 – – Amtsgericht Bitburg 1 – – Amtsgericht Linz am Rhein – 1 – Amtsgericht Saarburg – 1 – Amtsgericht Germersheim – – 1 MWKEL – – – Landesamt für Geologie und Bergbau – 1 – MSAGD – 1 – Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – 1 – Gesamt 24 22 13 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6310 Zu Frage 2: Im Kalenderjahr 2014 wechselten 13 Personen, im Jahr 2015 wechselten zehn Personen und im Jahr 2016 wechselten im Anfragezeitraum zwei Personen in die rheinland-pfälzische Landesverwaltung. Zu Frage 3: Nein, derzeit sind in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung noch fünf offene Bewerbungen zu der Bundeswehrverwaltung vorhanden. Zwei Bewerbungen wurde bereits entsprochen. Zu Frage 4: In der Regel teilen die Bediensteten ihre Gründe von sich aus mit. Im Übrigen wird seitens der Verwaltung gezielt das Gespräch gesucht. Zu Frage 5: Nein. Die Besoldung der Landesbeamtinnen und Landesbeamten obliegt seit der sogenannten Föderalismusreform I im Jahre 2006 der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Landes. Zu Frage 6: Nein, solche Fälle sind hier nicht bekannt. Zu Frage 7: Nach dem gesetzlich normierten Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung (§ 21 Landesbesoldungsgesetz) sind die Funktionen der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Eine Zuordnung von Funktionen zu mehreren Ämtern ist zulässig. Die Ämter sind nach ihrer Wertigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren den Besoldungsgruppen zuzuordnen. Infolgedessen findet sich in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung – wie in der Bundesverwaltung auch – in Teilen nicht nur eine sogenannte „spitze Dienstpostenbewertung“, also die Zuordnung von Funktionen zu einem einzigen Statusamt und einer einzigen Besoldungsgruppe, sondern ebenfalls die sogenannte „gebündelte Dienstpostenbewertung“, mithin die Zuordnung von Funktionen zu mehreren Statusämtern und Besoldungsgruppen. Die Zulässigkeit einer solchen gebündelten Dienstpostenbewertung wurde jüngst durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Landesrecht lässt ausdrücklich die Zulässigkeit einer gebündelten Dienstpostenbewertung zu. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär 3