Drucksache 16/6313 27. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Ausbildung in der Forstwirtschaft Die Kleine Anfrage 4133 vom 4. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Stellen zur Ausbildung von Forstwirten und Forstwirtschafsmeistern im Vergleich zur Nachfrage an welchen Stellen in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren entwickelt? 2. Welche Schwerpunkte werden in der Ausbildung in Bezug auf die freie Wirtschaft vermittelt? 3. Welche Anforderungen stellt die Landesregierung an die im Wald tätigen Unternehmen und ihre Mitarbeiter in Bezug auf die Ausbildung? 4. Wie entwickelte sich die Zahl der ausgebildeten Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren? 5. Wie sieht die Landesregierung diese Entwicklung vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen in die Waldarbeit? 6. Wie sieht die Landesregierung den zukünftigen Bedarf an Forstwirten und Forstwirtschaftsmeistern in Rheinland-Pfalz und wie soll dieser gedeckt werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 26. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Anzahl der bei Landesforsten eingegangenen Bewerbungen auf Forstwirt-Ausbildungsplätze und von Landesforsten angebotene Ausbildungsplätze Die Forstwirt-Ausbildung an den Forstämtern Simmern, Adenau, Rheinhessen, Kusel, Boppard, Daun, Dhronecken und Johanniskreuz wurde 2015 bzw. wird 2016 eingestellt. Bedarfsgerecht wird weiterhin an den Forstämtern Ahrweiler, Altenkirchen, Bienwald , Birkenfeld, Ausbildungszentrum Südwest Hinterweidenthal (gemeinsamer Standort für die FÄ Hinterweidenthal, Wasgau und Westrich), Hochwald, Kaiserslautern, Kastellaun, Soonwald und Trier ausgebildet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr Bewerbungen Ausbildungsplätze 2011 234 40 2012 148 40 2013 124 40 2014 141 24 2015 126 24 Drucksache 16/6313 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Grundlage der Ausbildungsinhalte ist der Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin, Anlage I (zu § 5) der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin“ vom 23. Januar 1998, BGBl. I 1998, S. 209 – 215. Zu Frage 3: Die Anforderungen an die von Forstunternehmern eingesetzten Arbeitskräfte sind unter Ziffer 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebsarbeiten durch Unternehmer im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz (AGB- Forst RLP Vers. 3.0) vom 1. Dezember 2014 definiert: „Der AN darf nur geeignete und bei Ausführung gefährlicher Arbeiten ausschließlich fachkundige Arbeitskräfte einsetzen. Zur Durchführung motormanueller Holzeinschlagsarbeiten ist dieser Nachweis zu erbringen durch – den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Forstwirt oder – den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, vergleichbaren ausländischen forstlichen Berufsausbildung oder – den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem vom AG anerkannten Lehrgang.“ Durch die zunehmende Beschäftigung von Forst-Arbeitskräften aus dem osteuropäischen Raum bei motormanuellen Holzeinschlagsarbeiten gestaltet sich die Überprüfung von Fachkunde-Nachweisen immer aufwändiger und schwieriger. Landesforsten Rheinland-Pfalz wird daher zum 1. Januar 2017 von allen durch Forstunternehmer erstmals im Rahmen einer Beauftragung eingesetzten Arbeitskräften, die nicht über eine staatlich anerkannte Forstwirtausbildung verfügen, einen europäischen Sachkundenachweis (European Chainsaw Certificate (ECC) nach dem durch das „European Forestry and Environmental Skills Council (EFE- SC)“ anerkannten „European Chainsaw Standard (ECS)“ Level 3 verlangen. Hierzu werden die o. a. AGB-Regelungen entsprechend angepasst. Das ECC darf in Europa nur von Schulen oder Forstorganisationen vergeben werden, die vom EFESC akkreditiert sind. Die überwiegende Anzahl der von Landesforsten betreuten Gemeinden wenden die AGB-Forst RLP 3.0 analog an. Zu Frage 4: In den letzten fünf Jahren wurden im Forstlichen Bildungszentrum in zwei Lehrgängen insgesamt 40 Forstwirtschaftsmeister/Forstwirtschaftsmeisterinnen ausgebildet, darunter zehn Forstwirtschaftsmeister/Forstwirtschaftsmeisterinnen aus kommunalen Forstbetrieben . Zu Frage 5: Die Waldarbeit und hier insbesondere die motormanuelle Holzfällung gehört schon immer zu den gefährlichsten Arbeiten mit hohem Unfall- und Verletzungsrisiko. Der zunehmende Einsatz insbesondere osteuropäischer Forst-Arbeitskräfte mit häufig unklarem und nur schwer verifizierbarem Sachkundestatus in der motormanuellen Holzernte bringt in diesem Zusammenhang eine besondere Problematik mit sich. Die verbindliche Forderung nach einem zertifizierten ECC-Sachkundenachweis für alle Unternehmer -Arbeitskräfte, die über keine staatlich anerkannte Forstwirt-Ausbildung verfügen, trägt diesem Umstand Rechnung. Zu Frage 6: Für den Staatswald sieht das Entwicklungskonzept „Landesforsten – Zukunftswerkstatt 2020“ einen dauerhaften Personalstand von 508 TV-L Forst-Beschäftigten vor, davon 236 Forstwirtschaftsmeister. Zum Ausgleich von Personalabgängen in diesem Bereich ist eine jährliche unbefristete Einstellung von zehn Forstwirten sowie die Ausbildung von bis zu 15 Forstwirtschaftsmeistern pro Jahr vorgesehen. Für die übrigen Waldbesitzarten liegen hier keine Bedarfszahlen vor. Ulrike Höfken Staatsministerin