K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Zuwendungen im Kreis Kaiserslautern (April, Mai, Juni 2016) Die Kleine Anfrage 4137 vom 5. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zuwendungsbescheide zu kommunalen Projekten sind im Kreis Kaiserslautern im genannten Zeitraum ergangenen (bitte unter Angabe des Zuwendungsempfängers, des Projekts, des Antragsdatums, der beantragten Fördersumme, der Förderhöhe und des Bescheiddatums)? 2. Welche Zuwendungsbescheide zu kommunalen Projekten sollen im Kreis Kaiserslautern im genannten Zeitraum noch ergehen, bzw. sind soweit entscheidungsreif (bitte unter Angabe des Zuwendungsempfängers, des Projekts, des Antragsdatums, der beantragten Fördersumme und der voraussichtlichen Förderhöhe)? 3. Für welche kommunalen Maßnahmen ist im genannten Zeitraum ein ablehnender Bescheid ergangen (bitte unter Angabe des Antragstellers, des Projekts, des Antragsdatums, der beantragten Fördersumme, der Ablehnungsgründe und des Bescheiddatums)? 4. Für welche kommunalen Projekte im Kreis Kaiserslautern liegen derzeit nicht beschiedene Förderanträge vor (bitte unter Angabe des Antragstellers, des Projekts, der beantragten Fördersumme und des Antragsdatums)? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. April 2016 wie folgt beantwortet: Die Antworten auf die Fragen 1 bis 4 ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht, in der das Ergebnis einer entsprechenden Ressortumfrage dargestellt ist. Das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung melden zu allen Fragen Fehlanzeige. Die Abteilung 7 (Verkehr und Straßen) des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur hat folgende ergänzende Anmerkung zu den Fragen 2 und 4 mitgeteilt: In den hiesigen Förderbereichen (SPNV, Verkehrssystemmanagement, Kommunaler Straßenbau, ÖPNV, Binnenschifffahrt, Verkehrssicherheit ) werden keine Statistiken über die zur Förderung anstehenden Vorhaben geführt. Die Entscheidungen über Förde - rungen sind insbesondere von der Einreichung prüffähiger Förderanträge, vom Ergebnis der Antragsprüfung, den verfügbaren Haushaltsmitteln und dem Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen abhängig. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Aussage über die Vorhaben, die gegebenenfalls im 2. Quartal 2016 noch gefördert werden, nur eingeschränkt möglich. Doris Ahnen Staatsministerin Drucksache 16/6315 28. 04. 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Mai 2016 Drucksache 16/6315 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6315 3 Drucksache 16/6315 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6315 5 Drucksache 16/6315 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6315 7 Drucksache 16/6315 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6315 9 Drucksache 16/6315 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10