Drucksache 16/6316 28. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunale Nahverkehrsförderung Die Kleine Anfrage 4135 vom 5. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Geld hat das Land Rheinland-Pfalz vom Bund im Rahmen des Entflechtungsgesetzes in den letzten fünf Jahren erhalten (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie viel davon sind als finanzielle Zuwendungen im Rahmen des LVFGKom geflossen in a) Radwege? b) kommunalen ÖPNV? c) SPNV? d) kommunalen Straßenbau? 3. Vor dem Hintergrund, dass gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Kommunen bis Ende 2021 verpflichtet sind, den ÖPNV vollständig barrierefrei auszubauen: Wie soll die Umsetzung finanziert werden? Gewährt das Land Investitionshilfen? 4. Wie und in welcher Höhe hat sich das Land Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren bei der Förderung für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen beteiligt (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen fünf Jahren (2011 bis 2015) jährlich 65 154 000 Euro (insgesamt 325 770 000 Euro) vom Bund nach den Bestimmungen des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) erhalten. Bei diesen Geldern handelt es sich um die Kompensation für den Wegfall der Bundesfinanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach Artikel 143 c Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EntflechtG. Zur Frage 2: Die vorgenannten Mittel sind für Zuwendungen im Rahmen des LVFGKom wie folgt ausgezahlt worden: a) für selbstständige Radwege (unabhängig von Straßenbaumaßnahmen): HHJ 2011: 809 069 Euro HHJ 2012: 123 266 Euro HHJ 2013: 201 898 Euro HHJ 2014: 490 942 Euro HHJ 2015: 529 380 Euro. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Mai 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6316 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode b) für kommunalen ÖPNV und c) SPNV: HHJ 2011: 12 370 608 Euro HHJ 2012: 6 745 535 Euro HHJ 2013: 10 250 694 Euro HHJ 2014: 12 805 911 Euro HHJ 2015: 12 592 391 Euro. Die Haushaltsmittel für Zuwendungen für bauliche Anlagen des ÖPNV bzw. des SPNV sind – bis auf die Zuwendungen für den Ausbau des Regionalbahnsystems im Rhein-Neckar-Raum – in einem Haushaltstitel veranschlagt und können daher nicht getrennt voneinander dargestellt werden. Für den Ausbau des Regionalbahnsystems im Rhein-Neckar-Raum (SPNV) wurden wie folgt Zuwendungen ausgezahlt: HHJ 2011: 317 000 Euro HHJ 2012: 761 574 Euro HHJ 2013: 1 370 762 Euro HHJ 2014: 4 721 000 Euro HHJ 2015: 3 958 726 Euro. d) für kommunalen Straßenbau: HHJ 2011: 49 875 408 Euro HHJ 2012: 54 783 736 Euro HHJ 2013: 49 496 274 Euro HHJ 2014: 46 203 490 Euro HHJ 2015: 49 348 188 Euro. Hierin enthalten sind die Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Bau und Ausbau von Verkehrswegen und Verkehrseinrichtungen (inklusive nicht selbständigen Radwegen) sowie das Sonderprogramm zum Erhalt kommunaler Straßenbrücken und Stützwände. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendungen erfolgt nach Baufortschritt auf der Grundlage von geprüften Verwendungsnachweisen . Nicht verausgabte EntflechtG-Mittel eines Haushaltsjahres können aufgrund ihrer Zweckbindung in das darauf folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Insofern kann es gegebenenfalls zu Verschiebungen zwischen den in einem Haushaltsjahr vom Bund zugewiesenen und den ausgezahlten EntflechtG-Mitteln kommen. Zur Frage 3: Für die Kommunen als gesetzliche ÖPNV-Aufgabenträger besteht nach Bundesrecht die Pflicht, im Nahverkehrsplan Maßnahmen und zeitliche Vorgaben zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 darzustellen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 und 4 PBefG). Diese gesetzliche Pflicht bezieht sich ausschließlich auf den ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen. Sowohl die kommunalen Aufgabenträger als auch das Land können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmetatbestände oder Abweichungen von der Frist definieren (§ 62 Abs. 2 PBefG). Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat in Abstimmung mit dem Landesbehindertenbeauftragten im Februar 2016 eine Projektgruppe einberufen, in der die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände des Busgewerbes, die Verkehrsverbünde sowie der Landesbehindertenbeauftragte und Behindertenverbände vertreten sind. Ziel der Projektgruppe ist zunächst die Durchführung einer Bestandsaufnahme, in welchen Bereichen schon Barrierefreiheit hergestellt ist. In einem zweiten Schritt sollen Standards abgestimmt und eine Priorisierung der dringendsten Maßnahmen angegangen werden. Aussagen über Umsetzungskosten und deren Finanzierung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Zur Frage 4: Die Beteiligung des Landes am Ausbau von ÖPNV-Haltestellen kann nicht vollständig aufgeschlüsselt dargestellt werden, weil Ausbaumaßnahmen an ÖPNV-Haltestellen, die in Zusammenhang mit dem Ausbau von Ortsdurchfahrten oder Gehwegen in den Gemeinden oder dem Ausbau von Bahnhofsumfeldern umgesetzt werden, nicht als separate Fördervorhaben dokumentiert werden. Die Zuwendungen für diese „Zusammenhangsmaßnahmen“ fließen entweder aus dem Haushaltsansatz für kommunale Straßenbauvorhaben oder aus dem Haushaltsansatz für bauliche Anlagen des ÖPNV/SPNV. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6316 Für den Ausbau von ÖPNV-Haltestellen, der unabhängig von Straßenbaumaßnahmen oder Bahnhofumfeldmaßnahmen erfolgt ist, wurden in den Jahren 2011 bis 2015 vom Land Zuwendungen wie folgt bewilligt: Jahr 2011: rund 2,5 Millionen Euro Jahr 2012: rund 2,4 Millionen Euro Jahr 2013: rund 3,7 Millionen Euro Jahr 2014: rund 1,5 Millionen Euro Jahr 2015: rund 1,7 Millionen Euro. Diese Zuwendungen wurden aus den dem Land zur Verfügung stehenden Bundesmitteln nach dem Regionalisierungsgesetz, Bundes - finanzhilfemitteln nach dem Entflechtungsgesetz sowie Mitteln nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz finanziert. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 3