Drucksache 16/6317 29. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Adolf Kessel und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Anzahl und Aufenthaltsstatus von Asylbewerbern in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 4138 vom 5. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber sind 2015 und 2016 nach Rheinland-Pfalz gekommen und haben einen Asylantrag gestellt oder beabsichtigen , ihn noch zu stellen (bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)? 2. Wie viele Asylanträge wurden in diesem Zeitraum anerkannt, wie viele befinden sich noch in der Bearbeitung, wie viele wurden abgelehnt? 3. Wie viele Personen wurden in diesem Zeitraum abgeschoben, wie viele sind mit finanzieller Förderung freiwillig ausgereist und wie viele Personen sind ohne finanzielle Förderung freiwillig ausgereist (bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)? 4. Wie viele geduldete Asylbewerber leben derzeit in Rheinland-Pfalz (bitte nach Staatsangehörigkeit und Duldungsgrund aufschlüsseln )? 5. Wie viele abgelehnte Asylbewerber halten sich derzeit in Rheinland-Pfalz auf (bitte nach Staatsangehörigkeit und Duldungsgrund aufschlüsseln)? 6. Nehmen abgelehnte Asylbewerber weiterhin an Integrationsmaßnahmen teil? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. April 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Ein schneller und effizienter Ablauf der Asylverfahren des Bundes ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Klarheit geschaffen wird über den gebotenen Schutz vor Verfolgung und die gebotene Notwendigkeit von Rückführungen durch die kommunalen Ausländerbehörden. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Bundesregierung mit verschiedenen organisatorischen Maßnahmen bemüht ist, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um ihre auch weiterhin überlangen Asylverfahren zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund sieht sie jedoch mit wachsender Besorgnis, dass eine Mehrheit der im Jahr 2015 nach Rheinland-Pfalz gekommenen Asylsuchenden noch immer gar keine Gelegenheit hatte, einen Asylantrag zu stellen und weiterer Rückstau im Jahr 2016 bereits aufgebaut wurde. Die Landesregierung hat die Bundesregierung bereits mehrfach an ihre diesbezügliche Verantwortung erinnert und wird dies auch weiterhin tun. Die Landesregierung ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Vorrang der freiwilligen Rückkehr gegenüber Abschiebungen geltendes Recht und rechtstaatlich geboten ist. Eine freiwillige Ausreise ist überdies humaner, kostengünstiger und effizienter. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Anzahl der in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 angekommenen Asylsuchenden, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeiten, kann der Anlage 1 entnommen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Mai 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6317 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Von diesen Personen haben laut der monatlichen Statistik „Entwicklung der Asylbewerberzahlen“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 6. Januar 2016 insgesamt 19 697 Personen einen Asylantrag bis zum 31. Dezember 2015 gestellt (davon 17 625 Personen einen Erstantrag und 2 072 Personen einen Asylfolgeantrag). Die Landesregierung geht davon aus, dass die verbleibenden 25 011 Personen beabsichtigen, noch einen Asylantrag zu stellen oder bereits gestellt haben. Die Anzahl der aufgenommenen Personen in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2016 vom 1. Januar 2016 bis 11. April 2016, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeiten, ist aus der Anlage 2 ersichtlich. Von diesen Personen haben laut der monatlichen Statistik „Entwicklung der Asylbewerberzahlen“ des BAMF vom 8. April 2016 insgesamt 5 316 Personen einen Asylantrag bis zum 31. März 2016 gestellt (davon 5 016 Personen einen Erstantrag und 300 Personen einen Folgeantrag). Die Landesregierung geht davon aus, dass die verbleibenden 3 150 Personen beabsichtigen, noch einen Asylantrag zu stellen. Zu Frage 2: Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: (Quelle: Statistik BAMF.) Zu Frage 3: Die Anzahl der in den Jahren 2015 und 2016 abgeschobenen und der mit bzw. ohne Förderung freiwillig ausgereisten Personen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Gesondert ausgewiesen sind die Rückführungen in die Westbalkan-Staaten. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten liegt der Landesregierung nicht vor. *) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien. Zu Frage 4: Eine statistische Auswertung der geduldeten Personen nach Staatsangehörigkeit liegt zum Stichtag 29. Februar 2016 vor und kann der Anlage 3 entnommen werden. Die Gesamtzahl der Duldungsinhaber beinhaltet ausreisepflichtige Personen sowie Personen, die eine Duldung lediglich als Ersatzpapier erhalten haben, da sie noch keine Möglichkeit hatten, einen förmlichen Asylantrag beim BAMF zu stellen. 2 Berichtszeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Berichtszeitraum 1. Januar 2016 bis 31. März 2016 Asylanträge anerkannt insgesamt 6 653 3 213 davon Erstanträge 6 197 3 121 davon Folgeanträge 456 92 Asylanträge abgelehnt insgesamt 4 783 1 922 davon Erstanträge 4 657 1 818 davon Folgeanträge 126 104 Asylanträge in Bearbeitung insgesamt 16 417 15 810 davon Erstanträge 14 368 14 184 davon Folgeanträge 2 049 1 626 Stand der Rückführung in Rheinland-Pfalz vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2016 Insgesamt Westbalkan-Staaten *) Rückführungen insgesamt 8 466 7 677 Abschiebungen 729 586 geförderte freiwillige Ausreisen 5 890 5 429 Ausreisen ohne Förderung 1 847 1 662 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6317 Zu Frage 5: Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber in Rheinland-Pfalz, die in Besitz einer Duldung sind, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit , ist zum Stichtag 29. Februar 2016 aus der Anlage 4 ersichtlich. Zu Frage 6: Bekanntermaßen wurden im Rahmen des am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen sogenannten Asylpakets I generell Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive (aktuell Syrien, Iran, Irak, Eritrea) zur Teilnahme an Integrationskursen ausdrücklich nur im Rahmen freier Kapazitäten zugelassen (§ 44 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 Aufenthaltsgesetz). Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht somit nicht. Der Gesetzgeber hat zudem mit der genannten Gesetzesnovelle eindeutig bestimmt, dass bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29 a des Asylgesetzes stammen , die gesetzliche Vermutung besteht, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten ist. Zudem dürfen nur diejenigen Duldungsinhaber zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden, denen eine Duldung wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe oder wegen erheblicher öffentlicher Interessen (§ 60 a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz ) erteilt worden ist. Dies bedeutet, dass bei der notwendigen Einzelfallprüfung jeweils auf den konkreten Duldungsgrund des Betroffenen abzustellen ist. Auch bei abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, denen im Einzelfall von der Ausländerbehörde eine Duldung auf der genannten Grundlage des § 60 a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz erteilt worden ist, darf die Teilnahme an Integrationskursen ermöglicht werden. Im Übrigen ist zu beachten, dass über die Zulassung insbesondere der abgelehnten geduldeten Asylbewerber zum Integrationskurs ausschließlich das BAMF im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung entscheidet (siehe § 5 Integrationsverordnung). Irene Alt Staatsministerin 3 Drucksache 16/6317 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage 1 Für das Jahr 2015: 4 Staatsangehörigkeit Gesamt Kinder männlich weiblich afghanisch 7 064 2 793 4 933 2 131 albanisch 4 363 1 514 2 622 1 741 algerisch 16 9 9 7 armenisch 603 181 315 288 aserbaidschanisch 372 129 192 180 ägyptisch 337 70 284 53 äqutorialguineisch 10 1 5 5 äthiopisch 9 1 5 4 bahrainisch 25 8 15 10 bosnisch 433 191 232 201 eritreisch 1 124 148 804 320 gambisch 3 2 2 1 georgisch 453 94 302 151 ghanaisch 4 2 1 3 guineisch 1 1 0 1 irakisch 131 65 78 53 iranisch 1 561 268 1 113 448 jordanisch 2 1 1 0 kasachisch 1 0 0 1 kosovarisch 1 763 590 1 156 607 kuwaitisch 1 0 0 1 libanesisch 34 12 17 17 libysch 5 0 1 4 malayisch 4 3 1 0 malisch 1 1 1 0 marokkanisch 9 3 3 6 mazedonisch 907 399 467 440 montenegrinisch 7 4 2 5 pakistanisch 1 602 129 1 518 84 russisch 258 131 119 139 serbisch 984 471 498 486 somalisch 1 088 214 730 358 sonstige afrikanische Staaten 3 0 3 0 srilankisch 4 1 1 3 Staat ohne Bezeichnung 34 16 26 8 staatenlos 278 92 197 81 sudanesisch 1 0 1 0 syrisch 21 016 7 037 14 416 6 604 tadschikisch 18 3 10 8 tunesisch 1 0 0 1 türkisch 10 3 5 5 ukrainisch 14 5 5 9 ungeklärt 101 42 69 32 vietnamesisch 3 0 1 2 zentralafrikanisch 50 4 42 8 Gesamt 44 708 14 638 30 202 14 506 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6317 Anlage 2 Für das Jahr 2016 vom 1. Januar 2016 bis 11. April 2016: 5 Staatsangehörigkeit Gesamt Kinder männlich weiblich afghanisch 1 724 755 1 155 569 albanisch 77 32 48 29 algerisch 1 1 0 1 armenisch 136 38 75 61 aserbaidschanisch 123 42 64 59 ägyptisch 79 21 64 15 äqutorialguineisch 0 0 0 0 äthiopisch 1 0 1 0 bahrainisch 7 3 4 3 bosnisch 51 29 25 26 eritreisch 118 15 81 37 gambisch 0 0 0 0 georgisch 137 33 98 39 irakisch 42 20 23 19 iranisch 491 83 327 164 kosovarisch 63 34 37 26 libanesisch 6 1 2 4 marokkanisch 6 1 2 4 mazedonisch 78 41 36 42 montenegrinisch 1 1 1 0 nigerianisch 1 0 1 0 pakistanisch 132 19 118 14 russisch 51 26 28 23 serbisch 139 81 67 71 somalisch 360 71 235 125 sonstige afrikanische Staaten 0 0 0 0 Staat ohne Bezeichnung 2 1 2 0 staatenlos 20 7 10 10 syrisch 4 568 1 874 2 677 1 891 türkisch 5 1 5 0 ukrainisch 1 1 0 1 ungeklärt 36 16 24 12 vietnamesisch 2 0 1 1 zentralafrikanisch 8 1 6 2 Gesamt 8 466 3 248 5 217 3 248 Drucksache 16/6317 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage 3 Aufhältige ausländische Staatsangehörige mit einer Duldung nach Staatsangehörigkeit, hier: Rheinland-Pfalz 6 Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 1 535 Ägypten 66 Albanien 280 Algerien 31 Angola 3 Äquatorialguinea 5 Argentinien 3 Armenien 298 Aserbaidschan 233 Bahrain 1 Bangladesch 4 Benin 1 Bosnien und Herzegowina 249 Brasilien 2 Bulgarien 10 China 31 El Salvador 1 Elfenbeinküste (Cote d’ Ivoire) 1 Eritrea 195 Gambia 2 Georgien 112 Ghana 11 Guinea 27 Honduras 1 Indien 36 Irak 231 Iran, Islamische Republik 337 Israel 1 Italien 2 Jamaica 2 Jemen 1 Jordanien 9 Jugoslawien (ehemals) 116 Kamerun 9 Kasachstan 4 Kenia 4 Kirgisistan 10 Kolumbien 1 Kongo 1 Kongo, Dem. Republik 5 Korea (Republik) 1 Korea, Dem. Volksrepublik 1 Kosovo 669 Kroatien 30 Kuba 1 Kuwait 5 Staatsangehörigkeit Anzahl Libanon 57 Liberia 1 Libyen 3 Litauen 1 Madagaskar 1 Malaysia 1 Mali 4 Marokko 16 Mauretanien 2 Mauritius 1 Mazedonien 532 Mexico 1 Moldau (Republik) 1 Montenegro 20 Nigeria 49 Ohne Angabe 17 Ohne Bezeichnung 2 Pakistan 446 Peru 1 Philippinen 1 Polen 30 Portugal 1 Rumänien 3 Russische Föderation 231 Salomonen 1 Saudi Arabien 3 Senegal 2 Serbien 738 Serbien (ehemals) 24 Serbien und Montenegro (ehemals) 32 Sierra Leone 12 Somalia 300 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 3 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 20 Sonstige europäische Staatsangehörigkeiten 5 Sowjetunion (ehemals) 6 Sri Lanka 8 Staatenlos 72 Südafrika 1 Sudan (ehemals) 3 Sudan (ohne Südsudan) 1 Syrien, Arabische Republik 2 617 (Quelle: Ausländerzentralregister zum Stichtag 29. Februar 2016.) Staatsangehörigkeit Anzahl Tadschikistan 1 Thailand 1 Togo 3 Tunesien 9 Türkei 79 Uganda 2 Ukraine 34 Ungeklärt 176 Vereinigte Staaten von Amerika 10 Vietnam 24 Weißrußland 2 Zentralafrikanische Republik 13 Gesamt 10 202 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6317 7 Anlage 4 Aufhältige abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung nach Staatsangehörigkeit, hier: Rheinland-Pfalz Staatsangehörigkeit Asylantrag abgelehnt und Duldung Afghanistan 174 Ägypten 1 Albanien 126 Algerien 19 Angola 2 Äquatorialguinea 4 Armenien 76 Aserbaidschan 112 Bangladesch 3 Bosnien und Herzegowina 107 Bulgarien 8 China 23 Elfenbeinküste (Cote d’ Ivoire) 1 Gambia 2 Georgien 25 Ghana 6 Guinea 22 Indien 30 Irak 101 Iran, Islamische Republik 52 Italien 2 Jordanien 5 Jugoslawien (ehemals) 51 Kamerun 3 Kenia 1 Kirgisistan 1 Kongo 1 Kongo, Dem. Republik 5 Kosovo 261 Kroatien 11 Libanon 33 Liberia 1 Litauen 1 Malaysia 1 Mali 2 Marokko 6 Mauretanien 1 Mazedonien 261 Montenegro 8 Nigeria 27 Pakistan 39 Polen 6 Portugal 1 Russische Föderation 87 Staatsangehörigkeit Asylantrag abgelehnt und Duldung Senegal 1 Serbien 386 Serbien (ehemals) 19 Serbien und Montenegro (ehemals) 18 Sierra Leone 8 Somalia 25 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 1 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 18 Sonstige europäische Staatsangehörigkeiten 5 Sowjetunion (ehemals) 1 Sri Lanka 2 Staatenlos 13 Sudan (ehemals) 2 Syrien, Arabische Republik 17 Togo 1 Tunesien 3 Türkei 42 Uganda 1 Ukraine 12 Ungeklärt 82 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Vietnam 17 Weißrußland 2 Zentralafrikanische Republik 2 Gesamt 2 388 (Quelle: Ausländerzentralregister zum Stichtag 29. Februar 2016.)