Drucksache 16/632 01. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der Südwestpfalz – Konsequenzen aus dem Entwurf des Investitionsrahmenplans des Bundes 2011 bis 2015 für den vierspurigen B 10-Ausbau und dessen Finanzierung Die Kleine Anfrage 418 vom 8. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Verkehrsinvestitionen bestimmen maßgeblich die Entwicklungschancen ganzer Wirtschaftsregionen. Im Investitionsrahmenplan definiert der Bund verkehrsträgerübergreifend, welche Schwerpunkte er beim Ausbau der Verkehrswege setzen will. Der letzte Investitionsrahmenplan ist mit Ende des Jahres 2010 ausgelaufen. Über Einzelheiten aus einem Entwurf des Investitionsrahmenplans für die Jahre 2011 bis 2015 wurde in verschiedenen Medien auszugsweise berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Inwieweit ist der Landesregierung der Entwurf des Investitionsrahmenplans des Bundes 2011 bis 2015 (IRP 2011 bis 2015) be- kannt und welche Aussagen trifft der Entwurf für den vierspurigen Ausbau der B 10 in der Südwestpfalz? 2. Welche Auswirkungen hat ein Mediationsverfahren zum vierspurigen B 10-Ausbau auf den Investitionsrahmenplan des Bundes? 3. Hat der Bund bislang Aussagen zur Finanzierung des vierspurigen B 10-Ausbaus getroffen bzw. liegen der Landesregierung Er- kenntnisse vor, dass der Bund einen weiteren Ausbau nicht finanziert? 4. Welche Priorität hat der vierspurige B 10-Ausbau bei der Landesregierung und wie spiegelt sich diese Priorität im Investitions- rahmenplan wider? 5. Wie werden die Bundesländer an der Erarbeitung des Investitionsrahmenplans beteiligt und welche Schritte hat die Landesre- gierung unternommen, damit der IRP den Entwicklungsbedürfnissen des Landes Rheinland-Pfalz und hier insbesondere der Südwestpfalz gerecht wird? 6. Ist der Landesregierung bekannt, wann der Bund den Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 in Kraft setzen will und wie hoch die vorgesehenen Investitionsmittel zur Umsetzung des Rahmenplans sind? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung ist der Entwurf des Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015, Stand August 2011, bekannt. In diesem Entwurf sind zwei Teilprojekte der B 10 enthalten, der Abschnitt B 10, AS B 270 – Haseneck und der Abschnitt B 10, Wallmersbach – Hinterweidenthal . Zu Frage 2: Keine. Zu Frage 3: Über die zugesagte Finanzierung der derzeit im Bau befindlichen Abschnitte der B 10 hinaus hat sich der Bund gegenüber der Landesregierung bezüglich der weiteren Finanzierung des vierspurigen Ausbaus der B 10 nicht geäußert. Drucksache 16/632 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht den guten Anschluss der Westpfalz und der Südwestpfalz an das Straßen- und Schienennetz als wichtigen Faktor für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Region. Gleichzeitig muss der europäische Transitgüterverkehr weiträumig umgeleitet werden. Der Bund hat sich bei dem Entwurf des Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015 bislang auf eine reine Fortschreibung des Investitionsrahmenplans 2006 bis 2010 beschränkt. Zu Frage 5: Das Land hat über die Vertretung des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union lediglich Kenntnis über den Inhalt des Entwurfs mit Stand August 2011 erhalten. Eine Beteiligung der Länder mit der Möglichkeit einer Einflussnahme auf den Investitionsrahmenplan ist bislang nicht erfolgt. Zu Frage 6: Der Bund hat hierzu noch keine abschließenden Informationen übermittelt. Roger Lewentz Staatsminister