Drucksache 16/6320 28. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Nachwuchsgewinnung bei der Polizei Die Kleine Anfrage 4139 vom 6. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Bundespolizei sucht nach neuen Mitarbeitern – und geht dafür auch neue Wege. In Kaiserslautern gab es jetzt ein „Speed-Dating “. Um die nötige Anzahl von qualifizierten Bewerbern zu erreichen, wurde das Höchstalter bei Ausbildungs- und Studienbeginn bei der Bundespolizei auf 35 Jahre im mittleren Dienst und 41 Jahre im gehobenen Dienst heraufgesetzt. Nach Ziffer 5.3 der Polizeidienstvorschrift zur „Ärztlichen Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit“ (PDV 300) gehört die Untersuchung des Farbunterscheidungsvermögens zu den durchzuführenden Untersuchungen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wird die rheinland-pfälzische Polizei auch ein „Speed-Dating“ bei der Nachwuchsgewinnung einführen? Wenn nein, warum nicht? 2. Was unternimmt die rheinland-pfälzische Polizei für Maßnahmen, die mit der Bundespolizei bei der Nachwuchsgewinnung in Konkurrenz stehen, gerade was die höhere Besoldung bei der Bundespolizei angeht? 3. Wird die rheinland-pfälzische auch das Höchstalter bei der Einstellung heraufsetzen? Wenn nein, warum nicht? 4. Findet eine Kooperation zwischen der rheinland-pfälzischen Polizei und den rheinland-pfälzischen Schulen bei der Nachwuchsgewinnung statt? Wenn nein, warum nicht? 5. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, im Hinblick auf die immer schwieriger werdende Nachwuchsgewinnung auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer Rot-Grün-Sehschwäche einzustellen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. April 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das in Rede stehende Auswahlverfahren ist ein in sich geschlossenes System und geeignet, eine ausreichend hohe Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern zu generieren. So konnten die Bewerberzahlen für 2016 um 2 095 – d. h. von 3 978 auf einen Höchststand von 6 073 – gesteigert werden. Nichtsdestotrotz stellt die demografische Entwicklung Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in Rheinland -Pfalz vor große Herausforderungen. Untersuchungen prognostizieren, dass sich die Rekrutierung qualifizierter Nachwuchskräfte zunehmend schwieriger gestalten wird. Es bedarf daher eines optimierten und kundenfreundlichen Werbungs-, Besetzungsund Auswahlverfahrens. Das hat die Landesregierung schon frühzeitig erkannt und deshalb das gesamte Auswahlverfahren für Einstellungen in den Polizeidienst überarbeitet und das Teilprojekt Personalsicherung und Personalgewinnung implementiert. Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz/Landespolizeischule wurde mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Dabei sind bereits u. a. folgende Kernpunkte umgesetzt worden: – Zentralisierung des gesamten Werbungs-, Einstellungs- und Besetzungsverfahrens durch Implementierung der Zentralstelle für Werbung und Einstellung an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, – Einführung einer Onlinebewerbung mit einer qualitätsgesicherten und passwortgeschützten Kommunikationsplattform, – Neukonzeption und Umsetzung der Werbestrategie 2016/2017 mit dem Werbeslogan „Komm zur Polizei Rheinland-Pfalz“, – Werbung in den sozialen Netzwerken (z. B. Facebook), – ganzjährige Onlinebewerbungsmöglichkeit (24/7). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6320 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Durchführung von Speed-Dating in der üblichen Form – im Eins-zu-Eins-Kontakt – wird bisher nicht praktiziert, da die erwähnte Werbekonzeption diesen Baustein nicht beinhaltet. Gleichwohl wird dieses Programm fortgeschrieben und jeweils den Evaluationsergebnissen folgend, angepasst. Ein Speed-Dating in abgewandelter Form wird bereits an der Berufsinformationsmesse „vocatium“, die in allen fünf Oberzentren stattfindet, praktiziert. Es handelt sich dabei um eine vorterminierte Veranstaltung, die durch das Institut für Talententwicklung (IFT) organisiert wird. Dabei werden in 20 Minuten-Taktungen die potenziellen Bewerberinnen und Bewerber in Kleingruppen (maximal drei Personen) durch eine Einstellungsberaterin oder einen Einstellungsberater informiert. Diese Variante hat den Vorteil , dass zielgruppenorientiert Beratungen hinsichtlich des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens sowie zum Studium stattfinden können. Zu Frage 2: Die gestiegenen Bewerberzahlen belegen, dass die rheinland-pfälzische Polizei ein attraktiver Arbeitgeber ist. Eine vergleichsweise höhere Besoldung allein scheint kein für die Auswahlentscheidung der Bewerberinnen und Bewerber relevantes Kriterium zu sein. Zu Frage 3: Die neue Laufbahnverordnung für den Polizeidienst wird in Kürze in Kraft treten. Das Höchstalter für die Einstellung wurde von 32 auf 34 Jahre angehoben. Zu Frage 4: Die Polizei ist schon seit vielen Jahren als Kooperationspartner in Schulen tätig. Zu Beginn dieses Jahres wurden Kooperationsvereinbarungen zwischen der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und acht weiterführenden Schulen des Landes getroffen. Die Kooperationsvereinbarungen werden sukzessive auf weitere Schulen ausgedehnt. Damit verbunden sind auch 14-tägige Schülerpraktika , die bisher mit großem Erfolg an der Hochschule der Polizei stattfinden. Zu Frage 5: Nein. Der Polizeidienst erfordert ein gutes Farbunterscheidungsvermögen. Deshalb wurde in die PDV 300 (Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit) auch die Farbsinnstörung als ein Merkmal aufgenommen, welches die Polizeidiensttauglichkeit ausschließt. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, dies zu ändern. Auch ist die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Farbsinnstörung leiden, sehr gering. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär