Drucksache 16/6323 02. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Zunehmende Gewalt im öffentlichen Dienst Die Kleine Anfrage 4145 vom 8. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Ministerpräsidentin Dreyer, Innenminister Lewentz, DGB-Bezirkschef Muscheid und die dbb Landvorsitzende Lenz unterzeichneten am 9. Dezember 2015 in Mainz eine auf dbb-Anregung erarbeitet Anti-Gewalt-Vereinbarung für den öffentlichen Landesdienst . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung aufgrund der abgeschlossenen Anti-Gewalt-Vereinbarung für den öffent - lichen Landesdienst ergriffen? 2. Werden für Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Kurse zur Gewaltdeeskalation angeboten? Wenn nein, warum nicht? 3. Werden die Staatsanwaltschaften angewiesen werden, Strafanträge zum Nachteil von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern nicht wegen Geringfügigkeit einzustellen? Wenn nein, warum nicht? 4. In wie vielen Fällen wurde Strafantrag wegen Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, übler Nachrede, falscher Verdächtigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung zum Nachteil von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern durch Dienstvorgesetzte im Jahr 2015 erstattet? 5. Wie viele Hausverbote von Landesdienststellen wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 ausgesprochen (bitte aufgegliedert nach Dienststellen)? 6. Werden die Dienstvorgesetzten angewiesen werden, bei dem Verdacht einer Beleidigung eigener Behördenangehöriger Strafantrag zu stellen, wenn die Einwilligung des Geschädigten vorliegt? Wenn nein, warum nicht? 7. Wurden zwischenzeitlich bei der rheinland-pfälzischen Polizei, bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in den Justizvollzugsanstalten Spuckschutzhauben angeschafft? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Auf Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung der Landesregierung Rheinland-Pfalz, des DBB – Beamtenbund und Tarifunion, Landesbund Rheinland-Pfalz – und des DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz/Saarland – zur zunehmenden Gewalt gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes“ wurden – neben bereits zuvor bestehenden – beispielsweise die nachfolgend genannten Maßnahmen getroffen. Insbesondere die Reduzierung der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte stellt einen dauerhaften Arbeitsschwerpunkt der Polizeiabteilung des Innenministeriums dar. Nach der Umsetzung der durch eine landesweite Arbeitsgruppe (2010) erarbeiteten Maßnahmen in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Ausstattung, Fürsorge und Sachbearbeitung konnten bereits wesentliche Verbesserungen erzielt und die Handlungssicherheit erhöht werden. 2014 wurde das Forum „Gewalt gegen die Polizei“ eingerichtet. Ziel ist es, die vielfältigen bundesweiten und landesinternen Initiativen zur Reduzierung der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte zu bündeln. Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im täglichen Dienst, die häufig mit Angriffen und verbaler Aggression konfrontiert werden, sind in diesen Prozess verstärkt eingebunden . Im letzten Jahr startete – insbesondere zur Reduzierung der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte – das Pilotprojekt Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Mai 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6323 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bodycam. In der Steuerverwaltung wurden bereits vor o. g. Vereinbarung umfassende Maßnahmen zur Sicherheit der Bediensteten ergriffen, wie beispielsweise die Einführung eines flächendeckenden Mitarbeiteralarmierungssystems, besondere Sicherungen durch elektronische Zugangssperren in Bereichen der Steuerfahndung, regelmäßige Schulungen durch polizeiliches Deeskalationstraining für die Bediensteten des Außendienstes, Ausstattung mit Pfefferspray usw. Das Landesamt für Finanzen bietet den Bediensteten einzelne Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsmanagement zu ausgewählten Themen in Bezug auf den Umgang mit der zunehmenden Gewalt im öffentlichen Dienst an. Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist gegenwärtig damit befasst, auf der Basis der gemeinsamen Grundsatzerklärung der Landesregierung Rheinland-Pfalz, des DBB und des DGB eine speziell auf die Verhältnisse und Bedürfnisse der Justiz zugeschnittene Grundsatzerklärung zu entwerfen. Diese soll im Anschluss den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und den Vollzugseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die dann in eigener Verantwortung entscheiden können, ob und in welchem Rahmen diese vor Ort veröffentlicht werden. Bereits seit einigen Jahren werden in allen Gerichten zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch zur Sicherheit der Rechtssuchenden die baulichen Voraussetzungen für einen kontrollierten Zugang geschaffen . Ziel des kontrollierten Zugangs ist es, Besucherinnen und Besuchern den Zutritt zu den Justizgebäuden grundsätzlich erst nach Durchführung einer visuellen Kontrolle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes zu ermöglichen. Dies dient genau den in der gemeinsamen Grundsatzerklärung formulierten Zielen und Zwecken. Zielvorgabe ist, an allen Gerichten in Rheinland-Pfalz die Zugangsbereiche sicherheitstechnisch zu überprüfen und entsprechende Sicherheitskonzepte zu erarbei - ten. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden und werden auch perspektivisch bereitgestellt werden. Im Bereich des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen wurden auf Grundlage der o. g. Erklärung Deeskalationstrainings angeboten. Neben zahlreichen Fortbildungsangeboten in den verschiedenen Dienststellen des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (z. B. Deeskalationsseminare, Sozialkompetenztraining , gewaltfreie Kommunikation), Vortragsveranstaltungen (z. B. „Amoklagen an weiterführenden Schulen“, „Umgang am Arbeitsplatz mit Konfliktsituationen“, „Soziokulturelle Herausforderungen – ein interaktiver Vortrag zum Umgang mit multi - kausalen Konflikten im Studienalltag“) wurden zahlreiche Maßnahmen, die u. a. auf der Anti-Gewalt-Vereinbarung für den öffentlichen Landesdienst basieren, ergriffen. Hierzu zählen Plakathinweise in Vorlesungsräumen, die Einrichtung interner Notrufnummern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bedrohungsfällen, Einrichtung von Krisenteams und Entwicklung von Konzepten zur Krisenintervention sowie die Entwicklung von Sicherheitskonzepten. Insbesondere im Schulbereich gibt es Konzepte zu den Themenkomplexen „Gewaltprävention“ „Gewaltfreie Schule“, „Streitschlichtung“, „Deeskalationstraining“, „Verhalten in Krisensituationen“ und „Amoklagen“. Die Lehrkräfte werden hierbei durch Unterstützungsangebote des Pädagogischen Landesinstituts insbesondere durch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, aber auch durch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter , Jugendhilfeeinrichtungen, Frauennotruf und der Polizei, mit denen sie vor Ort zusammenarbeiten, unterstützt. Zu Frage 2: Kurse zur Gewaltdeeskalation werden in fast allen Ressorts angeboten. Nachfolgend werden einige beispielhaft aufgezählt. Deeskalation ist seit Jahren fester Bestandteil des Schieß- und Einsatztrainings für Polizeibeamtinnen und -beamte. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise auch Aus- und Fortbildung zu folgenden Inhalten angeboten: Stress- und Konfliktbewältigung, Emotionsbewältigung in gefährlichen Einsatzlagen, Gewalt bei Sportveranstaltungen, taktisches Vorgehen beim Einschreiten in größeren Menschenmengen, Umgang mit psychisch auffälligen Personen. Zum Seminarangebot der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e. V. gehören insbesondere Seminare zur Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Kenntnisse über Strategien zur Konfliktbewältigung in ihrem Aufgabengebiet benötigen. Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation bietet in seinem verwaltungsinternen Fortbildungsprogramm eine zweitägige Fortbildung „Positive Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“ an. Informationen, Übungen und Gruppenarbeit zu Konflikten am Arbeitsplatz und deren positive Bewältigung werden mit Praxisbezug vermittelt. Als Best Practice wird das Angebot eines Trainings zur Körpersprache und Kommunikation aus dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe genannt. Ziel dieses Deeskalationstrainings ist die Konfliktentschärfung durch Einüben von situativen Deeskalationstechniken. Im Bereich der Steuerverwaltung werden für Bedienstete des Außendienstes mit besonderem Gefährdungspotenzial entsprechende Schulungen angeboten. Beim Landesamt für Finanzen werden nach Bedarf in einzelnen Bereichen Telefontrainings mit dem Schwerpunkt Reklamations- und Beschwerdemanagement durchgeführt. Ähnliche Seminare werden auch vom Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung angeboten. Das Fortbildungsangebot der Justiz beinhaltet regelmäßig auch Angebote zu den Themen „Deeskalation und Selbstverteidigung, Umgang mit schwierigen Personen, Kommunikation“. Diese Ausbildungsinhalte wurden auf Vorschlag der beim Pfälzischen Oberlandesgericht ansässigen Arbeitsgruppe „Sicherheit der rheinland-pfälzischen Gerichte und Staatsanwaltschaften“ festgelegt. Im Übrigen steht die vor sechs Jahren eingerichtete „Arbeitsgruppe Sicherheit“ für Schulungen vor Ort und am Arbeitsplatz auf Abruf zur Verfügung. Sie gibt für alle Laufbahngruppen Hinweise für situationsgerechte Verhaltensweisen im Spannungsfall. So konnten sowohl Richterinnen und Richter als auch Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Serviceeinheiten sensibilisiert werden. Zuletzt hat am 11. Dezember 2015 im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Schulung zum Thema Deeskalation stattgefunden. Auch für Lebensmittel- und Weinkontrolleurinnen und -kontrolleure haben Tagesveranstaltungen zum Thema „Konflikte und Konfliktbewältigung“ stattgefunden. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6323 Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes beim Landesamt für Mess- und Eichwesen werden ebenfalls Seminare zum Thema Konfliktmanagement, Umgang mit dem Bürger und Rhetorik angeboten. Auch im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gibt es für Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Kurse zur Gewaltdeeskalation . Zu Frage 3: Die Staatsanwaltschaften werden nicht angewiesen, Ermittlungsverfahren, die Straftaten zum Nachteil von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zum Gegenstand haben, nicht wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die bisherige Verfahrensweise, anhand der Umstände des Einzelfalls unter Beachtung der bestehenden Richtlinien zu entscheiden, ist sachgerecht. Zu einer Änderung besteht kein Anlass. Zu Frage 4: Einleitend weist die Landesregierung darauf hin, dass es sich bei einem Teil der in Frage 4 benannten Straftatbestände (Bedrohung, Nötigung und falsche Verdächtigung) um Offizialdelikte handelt, bei denen es keines Strafantrags bedarf. Landesweite Erhebungen oder Statistiken, in denen Straftaten der genannten Art gegen sämtliche Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter summarisch oder gar differenziert nach Straftatbeständen und zur Person des Strafantragstellers ausgewiesen sind, gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) vermag auf diese Frage nur bedingt eine Antwort zu geben. Die PKS weist seit 2011 als „Behördenmitglieder“ ausschließlich Vollstreckungsbeamte gesondert als Opfer von Straftaten aus. Hierbei werden Polizei-, Zollund Justizvollzugsbeamte differenziert erfasst. Alle anderen werden als „sonstige Vollstreckungsbeamte“ zusammengefasst. Bei den Rettungsdiensten werden als Opfer nur Angehörige der Feuerwehr gesondert, alle anderen unter der Sammelbezeichnung „sonstige Rettungsdienste“ statistisch erfasst. Die Zugehörigkeit zu einer Behörde ist kein Erfassungsparameter. Die berufs- oder tätigkeitsbezogene Opfereigenschaft wird zudem nur bei den sogenannten Opferdelikten in der PKS erhoben. Bei Opferdelikten handelt es sich grundsätzlich um Straftaten, bei denen sich die strafbare Handlung unmittelbar gegen das Opfer und dessen höchstpersönlichen Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre oder sexuelle Selbstbestimmung richtet . Die Erfassung dieser Delikte setzt voraus, dass die Tatmotivation in den berufsbezogenen Merkmalen begründet ist oder in Beziehung dazu steht. Bei den in der Frage 4 aufgeführten Straftaten handelt es sich nur bei den Delikten der Körperverletzung, der Nötigung und der Bedrohung um Opferdelikte, sodass sich die nachfolgende Auswertung auf diese Delikte beschränken muss. Die PKS lässt hierbei jedoch keine Aussage darüber zu, wie häufig in diesen Fällen die Strafantragsstellung durch den Dienstvorgesetzten erfolgte.1) In der nachfolgenden Tabelle sind die Fallzahlen der PKS zu den Delikten der Körperverletzung gemäß §§ 223 bis 227, 229 und 231 StGB zum Nachteil von Vollstreckungsbeamten und Angehörigen von Rettungsdiensten für 2015 ausgewiesen. 3 1) Antragsdelikte sind auch dann statistisch zu erfassen, wenn der Strafantrag nicht gestellt oder zurückgezogen wurde. Körperverletzung gemäß §§ 223 bis 227, 229, 231 StGB zum Nachteil von: 2015 erfasste Fälle Vollstreckungsbeamten insgesamt davon 504 • Polizeivollzugsbeamte 474 • Zollvollstreckungsbeamte 0 • Justizvollstreckungsbeamte 8 • Sonstige Vollstreckungbeamte 22 Rettungsdiensten insgesamt davon 66 • Angehörige der Feuerwehr 5 • Sonstige Rettungsdienste 61 Drucksache 16/6323 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den beiden nachfolgenden Tabellen werden für 2015 gegen Vollstreckungsbeamte und Angehörige der Rettungsdienste verübte Straftaten der Nötigung gemäß § 240 StGB und der Bedrohung gemäß § 241 StGB dargestellt. Zu Frage 5: Eine landesweite statistische Erfassung von erteilten Hausverboten existiert nicht. Soweit diese Daten bei einzelnen Dienststellen dennoch erhoben wurden, werden sie nachfolgend aufgelistet. Polizeiinspektion Boppard (2013: 1) Polizeipräsidium Koblenz (2013: 3) Polizeiinspektion Lahnstein (2013: 1) Polizeipräsidium Rheinpfalz – für alle nachgeordneten Dienststellen (2015: 1) Polizeiinspektion Germersheim (2015: 1) Direktion der Bereitschaftspolizei (2015: 1) Polizeipräsidium Westpfalz und Polizeiinspektion Kaiserslautern 1 (2015: 1) Finanzamt Neustadt (2013: 1, 2015: 1) Finanzamt Neuwied (2013: 1) Finanzamt Bitburg-Prüm (2014: 1) Finanzamt Kaiserslautern (2014: 1) Finanzamt Montabaur-Diez (2015: 1) Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (2015: 1) 4 Nötigung zum Nachteil von: 2015 erfasste Fälle Vollstreckungsbeamten insgesamt davon 45 • Polizeivollzugsbeamte 31 • Zollvollstreckungsbeamte 0 • Justizvollstreckungsbeamte 2 • Sonstige Vollstreckungbeamte 12 Rettungsdiensten insgesamt davon 7 • Angehörige der Feuerwehr 2 • Sonstige Rettungsdienste 5 Bedrohung zum Nachteil von: 2015 erfasste Fälle Vollstreckungsbeamten insgesamt davon 119 2) • Polizeivollzugsbeamte 97 • Zollvollstreckungsbeamte 0 • Justizvollstreckungsbeamte 5 • Sonstige Vollstreckungbeamte 18 Rettungsdiensten insgesamt davon 14 • Angehörige der Feuerwehr 0 • Sonstige Rettungsdienste 14 2) Richtet sich eine strafbare Handlung gegen mehrere Opfer mit verschiedener Opferspezifik, wird in der Einzelbetrachtung jeweils ein Fall pro Opferspezifik ausgewiesen. In der Gesamtzahl wird diese Straftat jedoch nur einmal gezählt. Die Addition der Fallzahlen der einzelnen Opferspezifika ergibt von daher nicht die Anzahl der Fälle insgesamt. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6323 Universität Trier (2013 bis 2015: 2) Universität Koblenz-Landau (2013 bis 2015: 2) Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (2013 bis 2015: 15) Hochschule Worms (2013 bis 2015: 1) Hochschule Ludwigshafen (2013 bis 2015: 2) Generaldirektion Kulturelles Erbe (2013 bis 2015: 3) Landesarchiv Speyer (2013 bis 2015: 1) Landesbibliothekszentrum (2013 bis 2015: 1) Hochschule Koblenz (2013 bis 2015: 1) Zu Frage 6: In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 2716 (Drucksache 16/4177) des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) vom 13. Oktober 2014 verwiesen. Diese Bewertung hat nach wie vor Bestand. Zu Frage 7: Insbesondere vor dem Hintergrund eines Anstiegs der Fälle, in denen Polizeibeamtinnen und -beamte während der Ausübung ihres Dienstes angespuckt wurden, sollen Spuckschutzhauben bei der rheinland-pfälzischen Polizei angeschafft werden. Eine bereits mit Schreiben vom 26. November 2015 eingerichtete landesweite Arbeitsgruppe unter Federführung der Hochschule der Polizei/ Landespolizeischule, Zentralstelle Schieß- und Einsatztraining, hat zwischenzeitlich – insbesondere unter Berücksichtigung gesundheitlicher und rechtlicher Aspekte – ein geeignetes Modell identifiziert. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wird aktuell in der Polizeiabteilung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur im Hinblick auf eine entsprechende Beschaffung geprüft. In den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten wurden nach entsprechenden Bedarfsüberprüfungen im März 2016 flächendeckend Spuckschutzhauben beschafft, die im Notfall der Person angelegt werden können, von der die Gefährdung ausgeht. Aus dem Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften wurde hingegen bislang kein Bedarf an Spuckschutzhauben mitgeteilt. Gleichwohl prüft die Arbeitsgruppe „Sicherheit“, die den Behördenleiterinnen und Behördenleitern in Sicherheitsfragen beratend zur Seite steht, gegenwärtig die Anschaffung entsprechender Spuckschutzhauben. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 5