Drucksache 16/6324 02. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gefährder in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 4146 vom 8. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Vorstellung der Kriminalstatistik 2015 teilte der Innenminister mit, dass sich sechs „Gefährder“ in Rheinland-Pfalz aufhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die sechs „Gefährder“ in Rheinland-Pfalz? 2. Wenn die sechs „Gefährder“ über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen, wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen? Wenn nein, warum nicht? 3. Wurde gegen die sechs „Gefährder“ ein Aufenthaltsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz für bestimmte Gebiete ausgesprochen? Wenn nein, warum nicht? 4. In wie vielen Fällen liegen der Landesregierung Hinweise über islamistische Äußerungen einzelner Asylbewerber vor und wie wurde darauf reagiert? 5. Warum gibt es in Rheinland-Pfalz kein Aussteigerprogramm für radikale Islamisten? 6. Plant die Landesregierung einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Bundesratsinitiative, wenn Personen, die aus Deutschland stammen und an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen teilgenommen haben und neben dem deutschen Pass noch einen zweiten Pass besitzen? Wenn nein, warum nicht? 7. Ist die rheinland-pfälzische Polizei und Verfassungsschutz sachlich und personell ausreichend aufgestellt, um den Gefahren des radikalen Islamismus entgegenzuwirken? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die rheinland-pfälzische Polizei hat sechs Personen mit aktuellem Aufenthaltsort in Rheinland-Pfalz als sogenannte „Gefährder“ eingestuft. Zwei Gefährder besitzen die deutsche und drei eine ausländische Staatsangehörigkeit. Einer ist staatenlos. Eine detailliert nach Staatsangehörigkeit gegliederte Aufstellung könnte Rückschlüsse auf konkrete Personen zulassen, sodass hiervon abgesehen werden muss. Zu Frage 2: Die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden verfolgen konsequent das Ziel, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Personen mit extremistischem Hintergrund zu ergreifen. Dazu stehen die Sicherheits- und Ausländerbehörden in einem ständigen, engen Kontakt und tauschen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die erforderlichen Erkenntnisse aus. Gegenüber den unter Frage 1 genannten Personen konnten bislang keine Ausweisungen verfügt werden, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6324 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Polizei Rheinland-Pfalz hat Aufenthaltsverbote nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz gegenüber Gefährdern angeordnet. Zu Frage 4: Ein Teil der Hinweise, die die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden erhalten, bezieht sich auf Asylbewerber, die durch islamistische Äußerungen aufgefallen sind. Polizei und Verfassungsschutz gehen diesen Hinweisen in jedem Einzelfall unverzüglich und umfassend nach. So ergreift die Polizei im Rahmen strafprozessualer oder präventivpolizeilicher Ermittlungen alle zur Aufklärung einer Straftat oder Abwehr einer konkreten Gefahr möglichen und notwendigen Maßnahmen. In diesen Hinweisen enthalten waren in 2016 bislang zwölf Hinweise auf mutmaßliche Kämpfer bzw. Mitglieder, Unterstützer oder Sympathisanten terroristischer Vereinigungen im Ausland sowie mutmaßliche islamistisch-motivierte Kriegsverbrecher nach dem Völkerstrafgesetzbuch, die aus den aktuellen Krisen- bzw. Kriegsgebieten im arabischen Raum nach Rheinland-Pfalz reisten. In 2015 gelangten den rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden 14, in 2014 keine solchen Hinweise zur Kenntnis. Zu Frage 5: Im Konzept der Landesregierung zur Verhinderung islamistischer Radikalisierung junger Menschen sind Ausstiegshilfen vorgesehen . Das Konzept ist breit aufgestellt und besteht aus zwei Säulen: Die eine Säule deckt die allgemeine und spezifischen Präventionsarbeit ab, so u. a. eine salutogenetische Prävention, die Qualifizierung von Fachkräften sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Islamophobie. In der zweiten Säule geht es im Rahmen der eingerichteten Beratungsstelle, die beim Institut zur Förderung von Bildung und Integration (INBI) in Mainz angesiedelt ist und Mitte März ihre Arbeit aufgenommen hat, um die Verhinderung islamistischer Radikalisierung und um die einzelfallbezogene Intervention. Durch die Beratungsstelle erhalten von Radikalisierungsprozessen bedrohte junge Menschen und ihr Umfeld, insbesondere Eltern und Freunde, individuelle Beratung. Wesentliches Ziel der Beratungsstelle ist es ferner, die Verstetigung islamistischer Einstellungen zu verhindern und bereits radikalisierten Jugendlichen konkrete Ausstiegshilfen anzubieten. Zu Frage 6: Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte anlässlich ihrer Sitzung vom 24. bis 26. Juni 2015 beschlossen, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu bitten, unter Beteiligung des Arbeitskreises „Staatsrecht und Verwaltung“ der IMK unter Berücksichtigung der maßgeblichen verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Vorgaben ein gemeinsames Eckpunktepapier zur Einführung einer neuen Verlustregelung bei Teilnahme an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen in das Staatsangehörigkeitsgesetz zu erarbeiten. Ein Ergebnis liegt der IMK bisher nicht vor. Die Landesregierung beabsichtigt angesichts der Beschlusslage der IMK nicht, dem Ergebnis des erbetenen Eckpunktepapiers vorzugreifen. Zu Frage 7: Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 6 der Kleinen Anfrage 3942 (Drucksache 16/6034). Roger Lewentz Staatsminister