Drucksache 16/6325 02. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachten zu Gefahrguttransporten durch die Tunnelkette entlang der B 10 Die Kleine Anfrage 4147 vom 8. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Tempomessgerät entlang der B 10 (Drucksache 16/6296) war ein Gutachten Grundlage für die Anpassung der Geschwindigkeit durch die Tunnelkette und Installation des Tempomessgerätes. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wurde das Gutachten in Auftrag gegeben und wann wurde es dem LBM vorgelegt? 2. Warum wurde das Gutachten in Auftrag gegeben? 3. Was hat das Gutachten gekostet? 4. Wer hat das Gutachten erstellt? 5. Wer hat das Gutachten ausgewertet und welche weiteren Maßnahmen wurden durch dieses Gutachten veranlasst? 6. Wurde das Gutachten den Sicherheitsbehörden (Polizei und Feuerwehr) zur Kenntnis gegeben? Wenn ja, wann und durch wen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) und das Übereinkommen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) von 2007 („European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road”; d. i. „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße [ADR] von 2007“) sehen eine risikobasierte Kategorisierung von Straßentunneln hinsichtlich der Beschränkung von Gefahrguttransporten vor. Das Gutachten hatte zum Ziel, die erforderliche Risikobewertung für die rheinland-pfälzischen Tunnel durchzuführen. Der Auftrag für die Erstellung des Gutachtens mit einer vertieften Analyse (Stufe 2 a nach ADR 2007) wurde am 19. Dezember 2012 erteilt. Das Gutachten wurde am 27. August 2013 fertiggestellt. Da diese Untersuchung eine Beschränkung hinsichtlich des Transportes von Gefahrgütern ergab, wurden in einem zweiten Schritt risikomindernde Maßnahmen in den Tunnel bewertet. Die Ergebnisse wurden dem LBM am 22. Januar 2015 vorgelegt. Zu Frage 3: Das Gutachten kostete 55 311 Euro netto sowie zusätzlich 3 100 Euro netto für die Ermittlung der Gefahrguttransporte. Zu Frage 4: Das Gutachten wurde von der Bietergemeinschaft PTV Planung Transport Verkehr AG/BUNG Ingenieure AG erstellt. Mit der Ermittlung der Gefahrguttransporte war das Büro VERTEC Ingenieure beauftragt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6325 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 5 und 6: Das Gutachten hat empfohlen, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in den Tunnelbereichen auf 60 km/h festzusetzen. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung sollte regelmäßig temporär oder dauerhaft stationär überwacht werden, damit auch ein ausreichend hoher Befolgungsgrad erreicht werden kann. Die zuständigen Behörden – u. a. Polizei, Landesbetrieb Mobilität, Kreisverwaltung – haben als Ergebnis einer umfangreichen Abstimmung auf der Grundlage dieses Gutachtens eine stationäre Anlage zur Geschwindigkeitskontrolle eingerichtet. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär