Drucksache 16/6327 03. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Flüchtlingsunterkunft in der Planiger Straße, Bad Kreuznach Die Kleine Anfrage 4149 vom 8. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten (Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach vom 31. März 2016) soll die Flüchtlingsunterkunft in der Planiger Straße in Bad Kreuznach geschlossen und folgend als eine von vier Erstaufnahmeeinrichtungen als Reserve vorgehalten werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die jährlichen Mietkosten für die Unterkunft in der Planiger Straße in Bad Kreuznach, die noch bis Ende 2018 anfallen, und wie hoch sind die Kosten für die derzeit noch laufenden Umbaumaßnahmen in der Halle (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Umbaumaßnahmen und den jeweiligen Kosten dafür)? 2. Welche Kosten sind für bereits abgeschossene Umbaumaßnahmen seit Ende November 2015 angefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Umbaumaßnahme und den jeweiligen Kosten dafür)? 3. Wie hoch sind die monatlichen Betriebskosten für die Unterkunft im Reservebetrieb (bitte einzeln aufschlüsseln nach Art und den jeweiligen Kosten dafür)? 4. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für das Wachpersonal für die Unterkunft im Reservebetrieb und wird permanentes Wachpersonal vor Ort sein müssen? 5. Bestehen Arbeitsverträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eigens für den Betrieb der Unterkunft eingestellt wurden, über den Schließungszeitpunkt der Unterkunft hinaus, und wenn ja, wie lange laufen diese Verträge und wie hoch sind die entsprechenden Personalkosten (bitte einzeln aufgeschlüsselt)? 6. Wie wird grundsätzlich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfahren, wenn die Unterkunft schließt – erhalten alle von der Landesregierung eine berufliche Perspektive? Und wenn ja, welche genau? 7. Werden dem Landkreis die Delegationskosten in Verbindung mit der Flüchtlingsunterkunft in der Planiger Straße vollumfänglich ersetzt, und wenn ja, wann kann damit gerechnet werden (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kostenposten)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Oktober 2015 konnte in einem kleineren Hallenabschnitt und angrenzenden Räumen in der Liegenschaft in der Planiger Straße, Bad Kreuznach, mietkostenfrei eine Notunterkunft für in Rheinland-Pfalz ankommende Flüchtlinge eingerichtet werden. Der Betrieb, die Betreuung und die medizinische Versorgung wurden vom DRK Kreisverband Bad Kreuznach übernommen. Diese Notunterkunft wurde erforderlich, weil allein in den letzten vier Monaten des vergangenen Jahres nach der Grenzöffnung durch die Bundeskanzlerin über 33 000 geflüchtete Menschen in Rheinland-Pfalz nach der sogenannten EASY-Statistik aufgenommen wurden – im Jahr 2015 insgesamt fast 53 000 Flüchtlinge. Der Betrieb der Notunterkunft sowie die anschließende Anmietung und Herrichtung der Gesamtliegenschaft ab Dezember 2015 mit einer Gesamtkapazität von rund 1 150 Plätzen waren Teil eines Aufund Ausbauprogramms der Landesregierung, um für die Flüchtlinge Unterkünfte und Betreuung zu schaffen. Damit sollte in der Erstaufnahme in Rheinland-Pfalz eine Gesamtkapazität von mehr als 13 000 Plätzen in festen Gebäuden bis Ende 2015 geschaffen werden. Darüber hinaus sollte im ersten Quartal 2016 ein weiterer Ausbau auf 15 000 Plätze für den dauerhaften Betrieb und mindes - tens 3 500 Plätze für den vorübergehenden Betrieb erreicht werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Juni 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6327 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Noch im Februar 2016 mussten aufgrund der bundesweiten Zugänge in den ersten beiden Monaten des Jahres bis zu 1,5 Millionen Flüchtlinge in Deutschland erwartet und dementsprechend vorsorgend geplant werden, auch und gerade weil seit Monaten keine aktuelle Prognose des Bundes mehr dazu vorgelegt wird. Noch am 8. April erklärte Bundesinnenminister De Maizière, er wolle noch keine Prognose zur erwarteten Zahl an Asylbewerbern für das Gesamtjahr abgeben. Eine Prognose sei nicht seriös, weil die weitere Entwicklung der Fluchtbewegungen zu wenig absehbar sei. Aufgrund der seit Mitte März 2016 deutlich gesunkenen Zugangszahlen sind trotz längerer Verweildauer der Flüchtlinge in den Landeseinrichtungen die Belegungszahlen deutlich zurückgegangen. Auf diese Entwicklung hat die Landesregierung reagiert und am 20. April 2016 das Stufenkonzept zur Anpassung der Kapazitäten in der Erstaufnahme vorgestellt, das u. a. die Schließung bzw. die Nichteröffnung von Hallenunterkünften vorsieht. Die Landesregierung hat damit seinerzeit – übrigens ganz im Sinne der Forderungen der Opposition nach einer Unterbringung aller Flüchtlinge in festen Unterkünften – das Erforderliche getan, um die schnelle Herrichtung aller verfügbaren und geeigneten Liegenschaften zu ermöglichen. Sie wird auf der Grundlage eines bereits vorgelegten Konzeptes auch weiterhin – unter Beachtung der sich ändernden Bedürfnisse und notwendigen wirtschaftlichen Erwägungen – alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um ihrer gesetzlichen Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung erfolgreich nachzukommen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung zu sehen, die großen Unterkunftshallen in der Planiger Straße nicht mehr in Betrieb zu nehmen und die Notunterkunft in der kleineren Halle zu schließen. Die wenigen Asylsuchenden, die noch in Bad Kreuznach untergebracht sind, werden bis Ende April in rheinland-pfälzische Kommunen verteilt werden. Mit den Vertragspartnern wird das Land Gespräche mit dem Ziel führen, einvernehmliche Lösungen für eine vorzeitige Beendigung der Verträge zu vereinbaren. Soweit durch die nachfolgende Fragen geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter berührt werden, kann eine Auskunft ggf. nur in vertraulicher Sitzung erfolgen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Herrichtung der Liegenschaft zur Nutzung als Außenstelle einer Erstaufnahmeeinrichtung ist bis auf kleine Restarbeiten abgeschlossen . Die Ausgaben der Umbaumaßnahmen in der seit Anfang Dezember 2015 angemieteten Liegenschaft belaufen sich auf 360 700 Euro. Unter anderem entfallen davon 71 500 Euro auf Elektroarbeiten, 90 500 Euro auf die Herrichtung der Sanitäranlagen , 36 000 Euro auf die brandschutztechnische Ertüchtigung, rund 80 000 Euro auf die übrigen Sanierungsarbeiten und rund 82 000 Euro auf Planungs- und Architektenleistungen. Noch ist die Maßnahme nicht schlussabgerechnet. Nach dem Stufenkonzept der Landesregierung zur Kapazitätsanpassung in den Erstaufnahmeeinrichtungen beabsichtigt das Land, diese Einrichtung nicht – wie bereits vorab berichtet (vgl. Allgemeine Zeitung vom 12. April 2016, Was kostet der „Stand-by- Modus“?) – „einstweilig stillzulegen“ oder als Reserve bzw. im Stand-by-Betrieb vorzuhalten, sondern zeitnah zu schließen. Mit den Vertragspartnern wird das Land Gespräche führen mit dem Ziel, einvernehmliche Lösungen für eine vorzeitige Beendigung der Verträge zu vereinbaren. Daher ist es derzeit offen, ob die Mietkosten bis Ende 2018 anfallen werden. Die Frage nach der Höhe der Mietkosten berührt im Übrigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter. Zu Frage 3: Die Betriebskosten für die Liegenschaft in der Planiger Straße werden über abgeschlossene Versorgungsverträge mit den Energieversorgern abgerechnet. Bei Stilllegung der Einrichtung werden nach Schätzung der Stadtwerke Bad Kreuznach jährliche Kosten (Grundpreis) in Höhe von ca. – elektrische Energie und Wasser 1 000 Euro (monatlich 83 Euro) – Gas rund 2 000 Euro (monatlich 166 Euro) bis zur Übergabe der Immobilie an den Eigentümer anfallen. Die Landesregierung geht davon aus, dass monatliche Stromkosten (Verbrauchskosten) in geringem Umfang auch bei Stilllegung der Einrichtung anfallen werden, zum Beispiel für die Notbeleuchtung , eine Alarmanlage oder andere technische Einrichtungen. Zu Frage 4: Über die Höhe der Bewachungskosten nach Schließung der Einrichtung liegen der Landesregierung und der für die Erstaufnahmeeinrichtung zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) noch keine Erkenntnisse vor. Die ADD prüft aktuell unterschiedliche Möglichkeiten für die Sicherung der Liegenschaft nach der Schließung wie die Reduzierung des Wachpersonals oder die Installation einer Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen und muss mit dem Eigen - tümer abgestimmt werden. Zu den Fragen 5 und 6: Die Einrichtung Planiger Straße in Bad Kreuznach wird noch als Außenstelle einer Landeseinrichtung geführt. Der Betrieb der AfA Außenstelle wird vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Bad Kreuznach wahrgenommen und ist vertraglich bis zum 31. Dezember 2016 vereinbart. Landespersonal wurde für die Wahrnehmung der Aufgaben nicht eingestellt. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6327 Die Entscheidung des Landes zum notwendigen Kapazitätsabbau und zur Schließung der Einrichtung in Bad Kreuznach soll nicht Auslöser von betriebsbedingten Kündigungen bei dem Betreuungsverband sein. Deswegen wird gemeinsam mit dem DRK für die betroffenen 21 Beschäftigten nach anderen Einsatzfeldern mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit gesucht. Hier kommen alternative Tätigkeiten innerhalb des eigenen Verbandes, bei externen Arbeitgebern (BAMF, Kommune) oder für ergänzende Tätigkeiten in anderen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Frage. Zu Frage 7: Für die Erstuntersuchungen von Asylsuchenden nach § 62 AsylG, die im Gesundheitsamt des Landkreises vorgenommen wurden, wird das Land eine pauschalen Kostenerstattung pro Untersuchung leisten. Eine erste Abschlagszahlung in Höhe von rd. 39 000 Euro wurde bereits im Dezember 2015 ausgezahlt. Irene Alt Staatsministerin 3