Drucksache 16/6328 04. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Islamisten in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 4150 vom 12. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Islamisten sind nach Kenntnis der Landesregierung aus Rheinland-Pfalz ausgereist, um sich an Kampfhandlungen in Krisenregionen zu beteiligen (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und den Jahren 2014 und 2015)? 2. Wie viele Islamisten sind nach Kenntnis der Landesregierung aus den Krisenregionen wieder nach Rheinland-Pfalz zurückgekehrt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und den Jahren 2014 und 2015)? 3. Wie viele Islamisten sind nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz wohnhaft (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und den Jahren 2014 und 2015)? 4. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bei Islamisten in Rheinland-Pfalz durchgeführt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und den Jahren 2014 und 2015)? 5. Wie viele Salafisten sind nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz wohnhaft (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und den Jahren 2014 und 2015)? 6. Gab es in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Landesregierung schon Anwerbeversuche von Flüchtlingen durch Islamisten? Wenn ja, wie viele und wie wurde darauf reagiert? 7. Nach wie vielen gewaltbereiten Islamisten wird per Haftbefehl in Rheinland-Pfalz gefahndet? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Den Sicherheitsbehörden liegen derzeit Erkenntnisse zu 16 Islamisten aus Rheinland-Pfalz vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind. In 2014 reisten zehn Personen aus, von denen sechs die deutsche und vier eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. In 2015 registrierten die Sicherheitsbehörden insgesamt fünf Ausgereiste. Zwei hatten die deutsche und zwei eine ausländische Staatsangehörigkeit , ein weiterer war staatenlos. 2016 reiste nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden eine Person aus, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Eine detailliert nach Staatsangehörigkeit gegliederte Aufstellung könnte Rückschlüsse auf konkrete personenbezogene Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zulassen, sodass hiervon abgesehen werden muss. Zu Frage 2: Bislang kehrten nach Kenntnis der rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden vier Islamisten aus der Krisenregion Syrien/Irak nach Rheinland-Pfalz zurück, davon eine Person mit deutscher sowie zwei mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Eine Person ist staatenlos. Eine Person kehrte 2014 aus den Krisenregionen zunächst in ein anderes Bundesland zurück. Diese hält sich seit 2015 ebenso wie drei weitere Rückkehrer wieder in Rheinland-Pfalz auf. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6328 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: 2014: ca. 610, 2015: ca. 550. Im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit der Islamisten hat die Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 3942 (Drucksache 16/6034) weiterhin Gültigkeit. Im Übrigen verweist die Landesregierung auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 3545 (Drucksache 16/5397). Der Bereich des gewaltfreien Islamismus verzeichnet weiterhin rückläufige Anhängerzahlen. Insbesondere verringerte sich die Zahl der aktiven Anhänger der „Millî Görüş“-Ideologie. Zu Frage 4: Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 3942 (Drucksache 16/6034). Im Jahr 2015 erfolgten keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Zu Frage 5: 2014: ca. 100, 2015: ca. 120. Im Übrigen verweist die Landesregierung auf die Beantwortung der Frage 7 der Kleinen Anfrage 3497 (Drucksache 16/5328). Zu Frage 6: Den rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden liegen keine verifizierten Erkenntnisse zu Anwerbeversuchen von Angehörigen des islamistischen Personenpotenzials in oder im Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen in Rheinland-Pfalz vor. In ganz wenigen Einzelfällen gab es Kontaktaufnahmen, die vordergründig karitative Zwecke verfolgten. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat in 2015 eine „Handreichung für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und Flüchtlingsunterkünfte“ erstellt und an die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften sowie die Kommunen übermittelt . Sie enthält neben Informationen zum Erkennen von Anzeichen einer islamistischen Radikalisierung auch konkrete Verhaltenshinweise . Darüber hinaus führen Polizei und Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz bedarfsorientiert Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen durch. Im Übrigen verweist die Landesregierung auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 3779 (Drucksache 16/5721). Zu Frage 7: Derzeit fahndet die Polizei nach fünf wegen islamistisch motivierter Straftaten mit Haftbefehl gesuchten Beschuldigten. Roger Lewentz Staatsminister