Drucksache 16/6333 06. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Evangelisches Krankenhaus Zweibrücken Die Kleine Anfrage 4154 vom 14. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut aktuellen Verlautbarungen des Landesvereins für Innere Mission steht das Evangelische Krankenhaus in Zweibrücken vor der Schließung. Dies führt zu einer veränderten medizinischen Versorgungslage der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die geplante Schließung des Evangelischen Krankenhauses in Zweibrücken? 2. Inwieweit ist aus Sicht der Landesregierung der medizinische Versorgungsauftrag für die Bevölkerung in Zweibrücken in den Fachbereichen Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie auch nach der Schließung des Evangelischen Krankenhauses gesichert? 3. Inwieweit ist der medizinischen Versorgungsauftrag für die Region Zweibrücken nach Wegfall der stationären Gynäkologie und Geburtshilfe auch in diesem Fachbereich gesichert? 4. Welche Fördergelder stellt das Land für die Umstrukturierung der medizinischen Versorgung in Zweibrücken zur Verfügung? 5. Inwieweit sind die Fördergelder, die man aus dem Krankenhausstrukturfonds beabsichtigt zu beantragen, nur für Rückbau- und Abbaumaßnahmen vorgesehen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Zweibrücken wird zurzeit weitergeführt. Derzeit befindet sich der Landesverband Innere Mission auf Investorensuche zum Weiterbetrieb des Krankenhauses. Die nächste Mitgliederversammlung ist für den 20. Juni 2016 geplant. Hierbei soll es um die Ergebnisse der Investorensuche gehen. Alle weiteren Schritte ergeben sich aus den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Zu 2.: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Krankenhäuser in Zweibrücken seit dem letzten Landeskrankenhausplan zu einer besseren Kooperation aufgerufen, um sich hinsichtlich der Leistungserbringung abzustimmen. Die Auslastungen beider Krankenhäuser geben keinen Anlass zur Sorge, dass bei einer Konzentration von Kapazitäten die medizinische Versorgung der Bevölkerung von Zweibrücken und Umgebung gefährdet wäre. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6333 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Die Entfernungen der Fachrichtung Gynäkologie/Geburtshilfe anderer umliegender Krankenhäuser sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Auch nach einem Wegfall der Kapazitäten in Zweibrücken würden ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. *) Quelle Geburtszahlen: RP – InEK Abrechnungsdaten, SL – Qualitätsberichte 2013 bis 2014 der Krankenhäuser, Presse. Zu 4.: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie prüft den Einsatz von Mitteln des Strukturfonds, wenn es zu einem entsprechenden förderfähigen Vorhaben kommt. Zu 5.: Die Fördergelder werden für Umstrukturierungsmaßnahmen beantragt werden, zu denen auch Rückbau- und Abbaumaßnahmen gehören können. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin Ort Entfernung (km) Zeit (min) Geburten (2014) *) Universitätsklinikum Homburg (SL) 12 15 ca. 1 400 Städtisches Krankenhaus Pirmasens 23 21 571 St. Johannis-Krankenhaus Landstuhl 29 31 646 Marienhausklinik St. Josef Neunkirchen 20 20 ca. 1 000