Drucksache 16/6338 12. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Abrechnungsbetrug in der Pflege Die Kleine Anfrage 4158 vom 18. April 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Presse wurde heute über milliardenschweren Betrug in der Pflege berichtet. Danach sollen insbesondere russische Pflegekräfte die Sozialkassen mit Abrechungsbetrug belasten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist das Landeskriminalamt in Rheinland-Pfalz in die Ermittlungsarbeiten des BKA einbezogen und welche Ermittlungsfälle sind bekannt? 2. Wie viele Betrugsfälle oder Verdachtsfälle sind der Rechtsaufsicht der Krankenversicherung und des MDK als mögliche Betrugsfälle zulasten der Versicherten bekannt geworden? 3. Welche besseren Kontrollen beabsichtigt die Landesregierung insbesondere bei der Durchführung und Abrechnung von Schwerst- oder Intensivpflegefällen zu fordern bzw. vorzunehmen? 4. Auf welche Regionen, welche Krankenversicherungen und welche Leistungserbringer verteilen sich die möglichen Betrugsfälle? 5. Welche weiteren Fälle von Abrechnungsbetrug sind – außer den in der Presse genannten betrügerischen bandenorganisierten Machen schaften – in der Pflege bekannt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ist in die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes nicht eingebunden. Die Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz betreiben im Zusammenhang mit Betrugsdelikten in der Pflege aktuell Ermittlungen gegen vier Tatverdächtige. Die hier geführten Ermittlungen haben bislang keine Bezüge zur organisierten Kriminalität ergeben. Zu 2.: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat im Jahr 2011 von einem Vorgang Kenntnis erhalten, bei dem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hatte. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz führt keine Statistik zu Betrugs- oder Verdachtsfällen. Die Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für die Durchführung von Qualitätsprüfungen erfolgt durch die Landesverbände der Pflegekassen. Die Ergebnisse der Prüfungen gehen an die beauftragenden Landesverbände der Pflegekassen und die beteiligten Kassen der überprüften Versicherten. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen. Recherchen der Landesregierung bei den der rheinland-pfälzischen Aufsicht unterstehenden gesetzlichen Krankenkassen ergaben Folgendes: Im Zuständigkeitsbereich Fehlverhaltensbekämpfung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wird aktuell gegen zwei rheinland -pfälzische Pflegedienste mit Bezug auf den im Fokus stehenden russisch-eurasischen Sprachraum ermittelt. In beiden Fällen erfolgte eine Unterrichtung der Staatsanwaltschaft gemäß § 197 a Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6338 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Bis Ende des vergangenen Jahres mussten alle Prüfungen der Pflegequalität ambulanter Dienste am Vortag der Prüfung beim Träger angemeldet werden. Der Gesetzgeber ermöglicht ab diesem Jahr die Beauftragung unangemeldeter, anlassbezogener Prüfungen der Pflegequalität durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz. Dies wird umgesetzt. Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung) sieht eine jährliche Regelprüfung der Pflegequalität vor. Diese jährliche Regelung schließt ambulante Intensivpflegedienste mit ein. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz agiert hierbei im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen in Rheinland-Pfalz. Nach Informationen der Landesregierung will die Bundesregierung die Kontrollen in der Pflege intensivieren, um Abrechnungsbetrug konsequenter verfolgen zu können. Vor dem Hintergrund der Medienberichte über mutmaßliche Betrugsfälle im Bereich der Pflege und einer vermeintlichen Verwicklung von Gruppen organisierter Kriminalität hatte der Bundesgesundheitsminister kurzfristig für Freitag, den 22. April 2016, zu einem Informations- und Meinungsaustausch eingeladen. An dem Gespräch nahmen Vertreter der Bundesregierung, des BKA, des GKV-Spitzenverbandes, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Spitzenverband (MDS), des Bundesverbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), des Deutschen Pflegerates, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) teil. Auch die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) nahm als Vertreterin der Bundesländer an dem Gespräch teil. Nach Informationen der Landesregierung waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass Betrügereien konsequent verfolgt werden müssen. Das Bundesgesundheitsministerium wird gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendige Maßnahmen zur Unterbindung der Betrugsfälle erarbeiten. Die Landesregierung wird den weiteren Prozess intensiv verfolgen. Zu 4.: Die geringe Anzahl der bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland aufgetretenen Fälle lässt keine Ableitung auf Schwerpunkt-Regionen zu. Da ambulante Pflegedienste auch überregional tätig sind, wäre zudem eine Eingrenzung auf eine bestimmte Region nicht, beziehungsweise nur mit der Gefahr von Fehlinterpretationen möglich. Zu 5.: Der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurde im Jahr 2015 ein Fall bekannt, in dem eine ausgebildete Hauswirtschafterin für einen Pflegedienst tätig war und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von Pflegebedürftigen Unterschriften auf Überweisungsträger zugunsten ihres eigenen Kontos erschlichen hat. Im Zuständigkeitsbereich Fehlverhaltensbekämpfung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sind außer den zwei oben genannten Fällen mit russisch-eurasischem Bezug weitere Fälle von vermeintlichem Abrechnungsbetrug durch Pflegedienste bekannt geworden. So wurden im aktuellen Berichtszeitraum 2014 bis 2015 gemäß § 197 a Abs. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch rund 50 Neufälle verfolgt. Bei diesen Fällen handelt es sich beispielsweise um Abrechnung nicht erbrachter Leistungen oder die Abrechnung von Leistungen ohne fachliche Qualifikation. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin