LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Vermummte auf der Hochschulgruppen-Messe der Uni Mainz Die Kleine Anfrage 4159 vom 19. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Derzeit ist in den sozialen Netzwerken ein Foto in Umlauf, dass Mitglieder der Mainzer Hochschulgruppen „Der Linke. SDS“ und „Kritische Linke“, die zusammen unter der „Linken Liste“ firmieren, vermummt mit Sturmhauben zeigt. Die Aufnahme wurde auf der diesjährigen „Hochschulgruppen-Messe“ für Erstsemester der Universität Mainz am 13.April 2016 gemacht. Auf dem Foto sind die Hochschulgruppenmitglieder der Linken Liste zusammen mit Aktivisten des autonomen „Haus Mainusch“ zu sehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen dem rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz über die Hochschulgruppen „Kritische Linke“, „Die Linke . SDS“ und des autonomen „Haus Mainusch“ an der Universität Mainz vor? 2. Welche rechtlichen Maßnahmen hat der Universitätspräsident in diesem Zusammenhang ergriffen? 3. Wie wird sichergestellt, dass solche Fotoaufnahmen zukünftig nicht mehr vorkommen? 4. Wer hat den Infostand der Hochschulgruppen „Kritische Linke“ und „Die Linke. SDS“ genehmigt und wurde auch eine Genehmigung für die Vermummung der Mitglieder ausgesprochen? 5. Wie hoch beträgt der öffentlich-finanzielle Zuschuss für die Vertreter der Hochschulgruppen „Kritische Linke“ und „Die Linke. SDS“ (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2013, 2014 und 2015)? 6. Wird geprüft werden, ob die Hochschulgruppen „Kritische Linke“ und „Die Linke. SDS“ ihren Status als Hochschulgruppe entzogen bekommen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung nimmt über die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht hinaus zu etwaigen Erkenntnissen des Verfassungs - schutzes öffentlich grundsätzlich keine Stellung. Eine umfassende Unterrichtung erfolgt gegenüber der Parlamentarischen Kontroll - kommission. Zu Frage 2: Die Leitung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat sich mit Nachdruck von der Aktion der „Linken Liste“ anlässlich der Hochschulgruppenmesse des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) im Rahmen der Erstsemesterbegrüßung distanziert und gleichzeitig den AStA sowie die beteiligten Hochschulgruppen nachdrücklich gebeten, solche Aktionen künftig zu unterbinden bzw. zu unterlassen. Weitere rechtliche Schritte hält die Hochschulleitung nach derzeitigem Kenntnisstand über die Aktion nicht für geboten. Sie behält sich allerdings ausdrücklich rechtliche Schritte vor, sollten sich weitere Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt ergeben. Drucksache 16/6339 12. 05. 2016 Drucksache 16/6339 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Bei der Größe des Campus und den zahlreichen Gebäudekomplexen ist es nicht möglich zu kontrollieren, wer möglicherweise auf dem Universitätsgelände oder in ihren Gebäuden wann welche Fotoaufnahmen tätigt. Unabhängig davon, dass eine solche Global - überwachung rechtlich problematisch wäre, stehen der Universität dafür weder die Mittel noch das Personal zur Verfügung. Zu Frage 4: Es ist schon seit Jahren üblich, dass der AStA im Kontext der Erstsemesterbegrüßung die Hochschulgruppenmesse ausrichtet. Hierbei handelt es sich um eine ausschließlich vom AStA als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Veranstaltung , bei der der AStA regelmäßig studentischen Initiativen Gelegenheit gibt, sich durch einen Infostand vorzustellen. Die Ausgestaltung der Hochschulgruppenmesse sowie die Vergabe und die Genehmigung der Infostände liegt im Rahmen der dem AStA gemäß § 102 HochSchG obliegenden Aufgabenstellung und entzieht sich der Einflussnahme der Hochschulleitung und der Landes - regierung. Zu Frage 5: Es findet keine finanzielle Unterstützung studentischer Hochschulgruppen durch die Universität und durch das Land statt. Ob und gegebenenfalls in welcher Weise eine Unterstützung durch die Studierendenschaft als eigenständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt, ist nicht bekannt. Zu Frage 6: Gemäß einem Senatsbeschluss aus dem Jahre 1954 gibt es an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz keine besondere Anerkennung oder Zulassung studentischer Hochschulgruppen. Es wird insofern auch kein Status einer „studentischen Hochschulgruppe “ verliehen, der entzogen werden könnte. Vera Reiß Staatsministerin