Drucksache 16/6340 12. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Betrug durch russische Pflegedienste Die Kleine Anfrage 4160 vom 19. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Betrug russischer Pflegedienste hat nach Informationen der „Welt am Sonntag“ bundesweit eine neue Dimension erreicht. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat inzwischen Hinweise auf Strukturen organisierter Kriminalität. Den Sozialkassen entsteht offenbar ein jährlicher Schaden von mindestens einer Milliarde Euro. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Behörde ist in Rheinland-Pfalz für die Kontrolle und Überwachung von Pflegediensten zuständig? 2. Wird das Personal der zuständigen Behörde, die in Rheinland-Pfalz für die Kontrolle und Überwachung von Pflegediensten zuständige ist, als ausreichend angesehen? 3. Wie viele Altenpflegerinnen und Altenpfleger wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Rheinland-Pfalz rechtskräftig verurteilt und in wie vielen Fällen kam es zum Entzug des Altenpflegeexamens? 4. Wie viele Altenpflegehelferinnen/-helfer wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Rheinland-Pfalz rechtskräftig verurteilt und in wie vielen Fällen kam es zum Berufsverbot als Altenpflegehelferin/-helfer? 5. Gegen wie viele Tatverdächtige wird in Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit dem Betrug russischer Pflegedienste ermittelt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 6. In wie vielen Fällen wurde schon Anklage in Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit den Betrug russischer Pflegedienste erhoben (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 7. Wie hoch wird die Schadenssumme in Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit dem Betrug russischer Pflegedienste geschätzt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Pflegefachliche Qualitätskontrollen werden einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. durchgeführt. Der Umfang der Qualitätsprüfungen ergibt sich aus § 114 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Zu 2.: Der für die pflegefachlichen Qualitätskontrollen zuständige Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz ist personell so ausgestattet, dass er die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung von Qualitätsprüfungen bei 90 Prozent aller in Rheinland-Pfalz zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Zahlen des statistischen Landesamtes aus dem Jahr 2015) gemäß des Elften Buches Sozialgesetzbuch nach den aktuell gültigen Regelungen der Qualitätsprüfungsrichtlinie einmal jährlich erfüllen kann. Die restlichen 10 Prozent werden durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sichergestellt. Personelle Engpässe beim Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sind dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie nicht bekannt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6340 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3. und 4.: Nach Informationen des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ergeben sich Angaben zur Anzahl rechtskräftig verurteilter Personen aus der Strafverfolgungsstatistik. Diese unterscheidet jedoch nicht nach einzelnen Berufsgruppen. Auch der Verfahrensstatistik der Staatsanwaltschaften können solche Angaben nicht entnommen werden. Zahlenmaterial steht damit nicht zur Verfügung. Nach Informationen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurden im Jahr 2013 zwei examinierte Altenpfleger, die den Beruf ausübten, rechtskräftig wegen Diebstahls verurteilt. Ihnen wurde im Anschluss daran die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gemäß § 2 Abs. 2 des Altenpflegegesetzes entzogen. In den Jahren 2014 und 2015 gelangten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) keine solchen Fälle zur Kenntnis. Die Fälle aus dem Jahr 2013 hatten keinen Bezug zu russischen Pflegediensten. Zu 5.: Laut Angaben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur ermittelt die Polizei Rheinland-Pfalz aktuell gegen vier Tatverdächtige. Zwei der Tatverdächtigen besitzen die deutsch-russische Staatsangehörigkeit. Ein weiterer Tatverdächtiger ist Deutscher, ein anderer besitzt die deutsch-lettische Staatsangehörigkeit. Zu 6.: Wie schon in der Antwort auf die Fragen 3 und 4 ausgeführt, steht der Landesregierung entsprechendes Zahlenmaterial nicht zur Verfügung. Zu 7.: Dazu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Eine Nachfrage bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ergab, dass dieser durch Pflegedienste mit Bezug auf den im Fokus stehenden russisch-eurasischen Sprachraum ein aktuell auf 100 000 Euro geschätzter Schaden entstanden ist. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin