Drucksache 16/6343 17. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Mobile Unterkünfte für Flüchtlinge und Betreuung für Flüchtlinge auf dem Gelände des Flughafens Zweibrücken Die Kleine Anfrage 4163 vom 21. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Viele Flüchtlinge haben in den letzten Monaten Zuflucht in Deutschland gesucht. Auch auf dem Flughafengelände in Zweibrücken wurde eine Unterkunft zur Betreuung und Verpflegung zunächst in der Abflughalle und im Anschluss in neu errichteten mobilen Häusern bereitgestellt. Der Presse war nun zu entnehmen, dass aufgrund der aktuell stark zurückgegangenen Flüchtlingszahlen der Standort als Flüchtlingsunterkunft nicht mehr weiter betrieben werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Gesamtkosten (inkl. Aufbau und ggf. Abbau) für die mobilen Unterkünfte (Häuser), die auf dem Außengelände des Flughafens errichtet wurden? 2. Welche anderen Alternativen zu den mobilen Unterkünften (Häuser) wurden geprüft und warum hat man sich für die jetzt vorliegende Lösung entschieden? 3. Sind die auf dem Gelände errichteten Unterkünfte transportierbar, um an anderer Stelle von der Landesregierung eingesetzt zu werden? 4. Wem gehört das Gelände, auf dem sich die neu errichteten Unterkünfte befinden, bzw. wann besteht ein Mietvertrag für die Geländenutzung? 5. Wie viele Beschäftigte mit Vertrag betreuen derzeit Flüchtlinge und sorgen für die Organisation auf dem Gelände des Flughafens und von wem sind diese angestellt? 6. Wo werden diese Beschäftigten nach der Schließung der Unterkunft eingesetzt werden können? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bereits am 10. Oktober 2015 wurden in der Flughafenhalle in Zweibrücken die ersten 276 Asylbegehrenden untergebracht, drei Tage später waren dort bereits rund 500 Menschen. Der Betrieb, die Betreuung und die medizinische Versorgung wurden vom DRK Kreisverband Südwestpfalz e. V. übernommen. Die Belegung der Flughafenhalle war von Anfang an zeitlich als Notunterkunft befristet, um die flughafenaffine Nutzung und Vermarktung nicht zu gefährden. Deswegen wurde im November 2015 die Entscheidung getroffen, auf einem Parkplatzgelände auf dem Flugplatz eine Containersiedlung für rund 500 Menschen zu errichten . Die Unterzeichnung des schriftlichen Mietvertrages über die erforderlichen Flächen und Gebäude erfolgte am 15. Februar 2016. Zuvor, am 2. Februar 2016, wurden bereits die ersten Beton-Shelter (mobile Betonunterkünfte) angeliefert. Verzögerungen in der weiteren Herrichtung der Anlage sind dann aufgrund eines Bombenfundes, ungünstiger Witterung und statischer Probleme eingetreten . Die AfA-Außenstelle am Flugplatz Zweibrücken wurde erforderlich, weil allein in den letzten vier Monaten des vergangenen Jahres über 33 000 geflüchtete Menschen in Rheinland-Pfalz nach der EASY-Registrierung aufgenommen wurden – im Jahr 2015 insgesamt fast 53 000 Flüchtlinge. Die Herrichtung und Erweiterung der AfA-Außenstelle am Flughafen Zweibrücken war Teil eines Auf- und Ausbauprogramms der Landesregierung, um für die Flüchtlinge Unterkünfte und Betreuung zu schaffen. Damit sollte in Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6343 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode der Erstaufnahme in Rheinland-Pfalz eine Gesamtkapazität von mehr als 13 000 Plätzen in festen Gebäuden bis Ende 2015 geschaffen werden. Darüber hinaus sollte im ersten Quartal 2016 ein weiterer Ausbau auf 15 000 Plätze für den dauerhaften Betrieb und mindes - tens 3 500 Plätze für den vorübergehenden Betrieb erreicht werden. Noch im Februar 2016 mussten aufgrund der bundesweiten Zugänge in den ersten beiden Monaten des Jahres bis zu 1,5 Millionen Flüchtlinge in Deutschland erwartet und dementsprechend vorsorgend geplant werden, auch und gerade weil seit Monaten keine aktuelle Prognose des Bundes mehr dazu vorgelegt wird. Noch am 8. April 2016 erklärte Bundesinnenminister De Maizière, er wolle noch keine Prognose zur erwarteten Zahl an Asylbewerbern für das Gesamtjahr abgeben. Eine Prognose sei nicht seriös, weil die weitere Entwicklung der Fluchtbewegungen zu wenig absehbar sei. Die Landesregierung hat damit seinerzeit – übrigens ganz im Sinne der Forderungen der Opposition nach einer Unterbringung aller Flüchtlinge in festen Unterkünften – das Erforderliche getan, um die schnelle Herrichtung aller verfügbaren und geeigneten Liegenschaften zu ermöglichen. Sie wird auf der Grundlage eines bereits vorgelegten Konzeptes auch weiterhin – unter Beachtung der sich ändernden Bedürfnisse und notwendigen wirtschaftlichen Erwägungen – alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um ihrer gesetzlichen Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung erfolgreich nachzukommen. Aufgrund der seit Mitte März 2016 deutlich gesunkenen Zugangszahlen und der Vorsorge, die die Landesregierung durch das Ausbauprogramm in 2015 und ihre Kapazitätsplanung betrieben hat, sind die Belegungszahlen in den Einrichtungen deutlich zurückgegangen . Auf diese Entwicklung hat die Landesregierung reagiert und am 20. April 2016 das Stufenkonzept zur Anpassung der Kapazitäten in der Erstaufnahme vorgestellt, das u. a. die Schließung bzw. die Nichteröffnung von Hallenunterkünften und den Abbau von AfA-Außenstellen vorsieht. Die Außenstelle auf dem Flugplatz Zweibrücken soll bis zum 31. Dezember 2016 geschlossen werden. Zu Frage 1: Die Kosten für die Anschaffung von 84 Beton-Sheltern belaufen sich auf 1 807 000 Euro. Für die Herrichtung der Liegenschaft (Baukonstruktion , technische Anlagen, Nebenkosten etc.) betragen die Gesamtkosten ca. 504 600 Euro. Die Maßnahmen sind noch nicht schlussabgerechnet. Die Abbaukosten belaufen sich nach unverbindlicher Auskunft des Herstellers auf rund 2 000 Euro bis 3 000 Euro pro Shelter. Zu Frage 2: Eine Verlängerung der Unterbringung der Asylbegehrenden in der Flughafenhalle Zweibrücken war nicht möglich, weil nur bei einer befristeten Nutzung die Flugbetriebsgenehmigung durch das Luftfahrtbundesamt aufrechterhalten wurde. Eine Aufstellung herkömmlicher Modulbauten (Container) wäre zum damaligen Zeitpunkt die wirtschaftlich ungünstigere Lösung gewesen, da diese aufgrund der enormen Nachfrage am Markt teurer gewesen wäre. Zu Frage 3: Nach Angaben der Herstellerfirma Hachmeister sind die Shelter transportierbar und können somit an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Derzeit werden alternative Einsatzmöglichkeiten und der Verkauf der mobilen Wohneinheiten geprüft. Zu Frage 4: Eigentümer des Geländes ist die TRIWO Gewerbepark Zweibrücken GmbH, Trier. Der Mietvertrag für das Gelände, auf dem sich die Wohncontainer befinden, wurde mit einer Mietdauer bis 30. April 2018 geschlossen. Zu Frage 5: Die Betreuung der Asylbegehrenden in der AfA-Außenstelle wird durch den DRK Kreisverband Südwestpfalz e. V. wahrgenommen . Für die Organisation und Ausführung der Aufgaben (Betreuung und Verwaltung) werden durch das DRK 23 Beschäftigte eingesetzt . Das DRK hat in der AfA-Außenstelle auch das Catering übernommen. Hierfür beschäftigt das DRK weitere sechs Personen. Zu Frage 6: Die Entscheidung des Landes zum notwendigen Kapazitätsabbau und zur Schließung der Einrichtung in Zweibrücken soll nicht Auslöser von betriebsbedingten Kündigungen bei dem Betreuungsverband sein. Deswegen werden gemeinsam mit dem DRK für die betroffenen Beschäftigten nach alternativen Einsatzfeldern mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit gesucht. Hier kommen alternative Tätigkeiten innerhalb des eigenen Verbandes, bei externen Arbeitgebern (BAMF, Kommune) oder für ergänzende Tätigkeiten in anderen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Frage. Irene Alt Staatsministerin