Drucksache 16/6345 17. 05. 2016 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Erdölförderung im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 4169 vom 27. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Wie aus einem Bericht der Zeitung „Die Rheinpfalz“ vom 24. Februar 2016 hervorgeht, wurden in Rülzheim im Jahr 2015 600 Tonnen Erdöl gefördert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Schäden an umliegenden Häusern und Wegen vor, die in Zusammenhang mit den Erdölbohrungen in Rülzheim stehen? 2. Wie viele Mitarbeiter sind im Förderungsstandort Rülzheim beschäftigt? 3. Liegen der Landesregierung Informationen über die geplante Fördermenge für Rülzheim für das Jahr 2016 vor? 4. Plant das Betreiberkonsortium Ölförderungen an weiteren Standorten im Landkreis? 5. Der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasförderung fordert eine Aufhebung des Fracking-Moratoriums. Wie steht die Landesregierung zu dieser Forderung? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Schäden im Zusammenhang mit der Erdölgewinnung in Rülzheim vor. Zu den Fragen 2 bis 4: Nach Auskunft des mit der Betriebsführung beauftragten Förderbetriebes sind momentan insgesamt 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Förderbetrieb Landau beschäftigt, zu dem auch der Standort Rülzheim gehört. Das Unternehmen geht derzeit für das Jahr 2016 von einer Jahresproduktion in Höhe von 500 t bis 600 t aus. Weitere Projekte zur Erdölförderung im Landkreis Germersheim werden derzeit nicht verfolgt. Zu Frage 5: Ein Moratorium gegen die Anwendung des Fracking wurde in Rheinland-Pfalz nicht ausgesprochen. Allerdings hat Rheinland-Pfalz im Rahmen der landesrechtlichen Kompetenzen bereits seit Juli 2015 im Landeswassergesetz geregelt , dass für die Anwendung der Fracking-Technologie bei der Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme sowie eine damit in Zusammenhang stehende untertägige Ablagerung von Flüssigkeiten, die bei solchen Tiefenbohrungen an die Oberfläche gefördert werden, in jedem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Diese Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz). In Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und Stellen zur Entnahme von Wasser zur unmittelbaren Verwendung in Getränken und Lebensmitteln ist in Rheinland-Pfalz sowohl Fracking wie auch eine Ablagerung dabei anfallender Flüssigkeiten wasserrechtlich generell verboten. Drucksache 16/6345 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Übrigen gibt es in Rheinland-Pfalz keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob Schiefergas in unkonventionellen Lagerstätten überhaupt vorhanden ist. In den Erdölfeldern im Bereich des Oberrheingrabens wird auf konventionelle Art Erdöl gefördert. Hier ist nicht geplant, die Verfahren des „Hydraulic Fracturing“ anzuwenden. Eveline Lemke Staatsministerin