Drucksache 16/6347 17. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Besetzung der Präsidentenstelle bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken Die Kleine Anfrage 4168 vom 26. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Justizblatt 11/2015 war die Stelle für die Präsidentin/den Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken ausgeschrieben . Aus meiner Kleinen Anfrage 4142 ergibt sich, dass bis Mitte April für zwei von drei Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen noch ausstanden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Seit wann liegt die bereits erstellte dienstliche Beurteilung vor und welcher der drei eingegangenen Bewerbungen ist sie zuzuordnen (Eingangsdatum der Bewerbung ausreichend)? 2. Liegen für die übrigen beiden Bewerber inzwischen dienstliche Beurteilungen vor? Wenn ja, seit wann? 3. Aus welchen konkreten Gründen waren diese dienstlichen Beurteilungen – entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise und -dauer – bis Mitte April (jeweils) nicht erstellt? 4. Ist es zutreffend, dass eine der beiden bis Mitte April noch nicht erstellten Beurteilungen durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu erstellen ist? 5. In welchem Stand befindet sich derzeit das Besetzungsverfahren? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 5: Die bereits erstellte Beurteilung liegt dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seit dem 16. Februar 2016 vor. Sie ist der am 16. Dezember 2015 eingegangenen Bewerbung zuzuordnen. Seit Mai 2016 liegt eine weitere dienstliche Beurteilung vor. Sobald sämtliche dienstlichen Beurteilungen vorliegen, wird dem Präsidialrat und dem Richterwahlausschuss ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet werden. Zu Frage 3: In Verfahren zur Besetzung von Richterstellen ist es nicht unüblich, dass die Erstellung der dienstlichen Beurteilungen einige Zeit in Anspruch nimmt. Der Verfahrensablauf im vorliegenden Fall entspricht daher der Verfahrensweise und -dauer in vergleichbaren Fällen. Die Bewerbungsfrist endete am 31. Dezember 2015. Der letzte Richterwahlausschuss vor den Landtagswahlen fand am 23. Februar 2016 statt. Daher stand bereits früh fest, dass das Besetzungsverfahren erst nach dem Zusammentreten des neuen Richterwahlausschusses in der 17. Legislaturperiode des Landtags frühestens im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden kann. Zu Frage 4: Ja. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode