Drucksache 16/6349 17. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnanlagen in Obermohr, Niedermohr, Hirschhorn und Untersulzbach (Sulzbachtal) Die Kleine Anfrage 4170 vom 28. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bahnanlagen, insbesondere Bahnsteige und Zugäng der Bahnhalte Obermohr, Niedermohr, Hirschhorn und Untersulzbach/Sulzbachtal, Landkreis Kaiserslautern? 2. Welche Verbesserungen oder Umbaumaßnahmen sind hier in den nächsten Jahren geplant? Wann ist ggf. mit einer baulichen Umsetzung zu rechnen und welches Volumen haben die Maßnahmen? 3. Wie ist die Zuständigkeit für die Planung, Umsetzung und Finanzierung dieser Maßnahme geregelt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zur Frage 1: Die Deutsche Bahn Station & Service AG (DB S & S) als Eigentümerin teilte zu den Bahnhaltepunkten Obermohr, Niedermohr, Hirschhorn und Untersulzbach mit, dass sich die Bahnsteige an den genannten Bahnstationen in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die teilweise unbefestigten Bahnsteige sind jedoch nicht auf einen ebenerdigen Einstieg in die dort haltenden Züge optimiert (Bahnsteighöhe ist in der Regel zu niedrig). Außerdem fehlen taktile Leiteinrichtungen für sehbehinderte Menschen. Zu den Fragen 2 und 3: Zu den Bahnhaltepunkten Niedermohr, Hirschhorn und Untersulzbach: Die Bahnsteige an den Haltepunkten Niedermohr, Hirschhorn und Untersulzbach sind in das „Zunkunftsinvestitionsprogramm 2016 bis 2018 (ZIP), Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“ des Bundes aufgenommen worden. Im Rahmen des ZIP ist vorgesehen, die Bahnsteige auf die Einstiegshöhe von 55 cm über Schienenoberkante zu erhöhen und mit einem Pflasterbelag nebst Blindenleiteinrichtung zu versehen. In Hirschhorn und Untersulzbach wird dabei nur einer der beiden vorhandenen Bahnsteige modernisiert. Aus betrieblichen Gründen wird der zweite Bahnsteig nicht mehr benötigt und soll zukünftig auch nicht mehr angefahren werden. Die Realisierung dieser drei Maßnahmen wird nach Angaben von DB S & S in 2018 erfolgen. DB S & S hat bei der Anmeldung in das ZIP für die Bahnhaltepunkte Niedermohr, Hirschhorn und Untersulzbach jeweils Gesamtkosten in Höhe von 720 000 Euro geschätzt. Diese Kosten sind in das ZIP eingeflossen. Im Nachgang zu der Programmanmeldung und der Aufnahme in das ZIP teilte DB S & S mit, dass am Bahnhaltepunkt Niedermohr eine gegenüber der Programmanmeldung günstigere Realisierungsvariante mit Gesamtkosten von rund 400 000 Euro umgesetzt werden kann. Zur Finanzierung der Maßnahmen an den Bahnhaltepunkten Niedermohr, Hirschhorn und Untersulzbach ist das folgende Finanzierungsmodell vorgesehen: Der Bund wird 50 % des Gesamtwertumfangs (GWU) finanzieren. Der GWU setzt sich aus zuwendungsfähigen Kosten, Aufwands - tatbeständen (entspricht den „nicht zuwendungsfähigen Kosten“) und Planungskosten zusammen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6349 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der 50 %-Anteil des Bundes setzt sich zusammen aus einem Anteil an den zuwendungsfähigen Kosten und einer 18-prozentigen Planungskostenpauschale , bezogen auf die von ihm finanzierten zuwendungsfähigen Kosten. Das Land wird die verbleibenden zuwendungsfähigen Kosten tragen. Die übrigen Kosten, d. h. die Aufwandstatbestände (nach dem Bundesschienenwegausbaugesetz nicht förderfähige Tatbestände) sowie die Planungskosten, die über die vorgenannte Planungskostenpauschale des Bundes hinausgehen, soll die kommunale Seite übernehmen. Planung und Umsetzung obliegen der DB S & S. Zu dem Bahnhaltepunkt Obermohr: Eine Modernisierung des Bahnhaltepunktes Obermohr sieht vor, den Bahnsteig auf die Einstiegshöhe von 55 cm über Schienenoberkante zu erhöhen und mit einem Pflasterbelag nebst Blindenleiteinrichtung zu versehen. Über den Zeitpunkt einer Umsetzung der Maßnahme und das Kostenvolumen kann aktuell keine Aussage getroffen werden. Das Gleiche gilt für die Zuständigkeit für die Planung und die Finanzierung dieser Maßnahme. Das Land wird zusammen mit der DB S & S und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd prüfen, ob die Modernisierung des Bahnhaltepunktes Obermohr in eine mögliche Folgevereinbarung zur Rahmenvereinbarung für die Verbesserung der Funktionalität und Qualität der Personenbahnhöfe der DB S & S für den SPNV mit der DB S & S und dem Zweckverband SPNV aufgenommen werden kann. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär